Arbeitssprachen: Deutsch
Stefan Wagner ist Strafverteidiger, Fachanwalt für Strafrecht und Rechtsanwalt in Kooperation mit GLÜCK – Kanzlei für Strafrecht.
Als Strafverteidiger, Fachanwalt für Strafrecht und Rechtsanwalt hat Stefan Wagner die Erfahrung und Kompetenz aus 20 Jahren erfolgreicher Strafverteidigung. Seit 1996 kämpft er in bisher über 6.000 strafrechtlichen Verfahren für die Rechte seiner Mandanten.
In Strafverfahren vertritt er sowohl Beschuldigte als auch Opfer. Von seinen Kanzleisitzen in Würzburg und Schweinfurt aus vertritt er bundesweit seine Mandanten gegen alle strafrechtlichen Vorwürfe.
Zu den Kernkompetenzen von Stefan Wagner gehört das Jugendstrafrecht. Als darauf spezialisierter Strafverteidiger steht er hier Jugendlichen, Heranwachsenden und deren Eltern während des gesamten Verfahrens zur Seite.
Er weiß um die besonderen psychischen Belastungen, die Unsicherheiten und die Ängste, die für Jugendliche und Heranwachsende, aber auch für deren Familien, mit einem Strafverfahren verbunden sind.
Hier geht es nicht nur um den Ausgang eines Strafverfahrens. Es geht ebenso um die persönliche und berufliche Zukunft der jugendlichen Mandanten. Oftmals müssen Lösungen erarbeitet werden, um schon bei Beginn einer kriminellen Karriere diese zu stoppen und neue (straffreie) Lebenswege zu ermöglichen.
Die Vielzahl der (Sanktions-)Möglichkeiten und die Besonderheiten des Jugendstrafrechts sind RA Stefan Wagner und seinen Kolleginnen Christina Glück und Nadja Scholz vertraut, so dass er gemeinsam mit Ihnen oder mit Ihnen und Ihrem Kind die beste Verteidigungsstrategie und Lösung für Ihren Fall herausarbeiten kann.
Die ganzheitlichen Interessen der Jugendlichen, jungen Erwachsenen und deren Familien stehen für ihn immer im Mittelpunkt seiner Arbeit.
Eine weitere Kernkompetenz von Stefan Wagner ist das Steuerstrafrecht. Dies ist hochgradig komplex und kompliziert.
Für betroffene Privatpersonen, Erben oder Unternehmer können Verstöße schwere Folgen haben.
Obwohl das Steuerstrafrecht zum allgemeinen Wirtschaftsstrafrecht zählt, ergeben sich besonders für steuerrechtlich unerfahrene Privatpersonen, die nicht regelmäßig auf spezialisierte Steuerberatung und steuerstrafrechtliche Präventivberatung zurückgreifen, besondere und hohe Risiken aus der zunehmenden Komplexität des Steuerrechts.
Es drohen empfindliche Strafen, von der Geldstrafe bis hin zu Haftstrafen zwischen 6 Monaten und 10 Jahren in besonders schweren Fällen.
Selbst der beste Strafverteidiger kann Sie nicht davor schützen, Steuern zahlen zu müssen. Aber er kann die steuerstrafrechtlichen Folgen der Nichtzahlung abmildern.
Stefan Wagner und sein Team vertreten Sie in allen Bereichen des Steuerstrafrechts – außergerichtlich und gerichtlich.