GLÜCK – KANZLEI FÜR STRAFRECHT

STRAFRECHT - UND NICHTS ALS STRAFRECHT

GLÜCK - Kanzlei für Strafrecht

STRAFRECHT, STRAFVERFOLGUNG UND STRAFVERTEIDIGUNG

Das Strafrecht soll die Ermittlung, Verfolgung und Ahndung von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten durch staatliche Behörden regeln und zugleich ermöglichen. Dabei wird häufig in die Rechte von Beschuldigten, von Angeklagten, aber auch von unbeteiligten Dritten eingegriffen und ihre Rechte werden massiv eingeschränkt oder verletzt.

Mit Hausdurchsuchungen wird das Recht auf Unverletzlichkeit der Wohnung, mit Festnahmen das Recht auf Freiheit, mit der Beschlagnahme von Vermögen das Recht auf Eigentum, mit dem Einsatz von Schusswaffen durch Polizeibeamte möglicherweise das Recht auf körperliche Unversehrtheit oder Leben verletzt.

Der Staat beansprucht für sich dieses Recht auf massive Eingriffe in das Leben seiner Bürger und begründet es mit seiner Aufgabe, die allgemeine Sicherheit und den Schutz der Freiheit zu gewährleisten. So zumindest die Lehrbuchtheorie.

DAS STRAFRECHT UND DIE STRAFVERFOLGUNG SIND IN DER MITTE UNSERER GESELLSCHAFT ANGEKOMMEN

Strafrechtliche Sanktionen für sozial geächtete und damit unerwünschte Verhaltensweisen waren ursprünglich in einem einzigen Gesetz, dem deutschen Strafgesetzbuch, abschließend aufgezählt.

In einer immer schnelleren Abfolge erlässt der Gesetzgeber seitdem zusätzliche Strafvorschriften, auch in sogenannten Nebengesetzen. Die Anzahl der Nebengesetze, die Strafvorschriften enthalten, ist selbst für Rechtsexperten kaum noch überschaubar und geht in die Hunderte. Wir erleben es in der täglichen Praxis immer wieder, dass selbst langjährige und erfahrene Strafrichter exotische Nebengesetze und die darin enthaltenen Sanktionen nicht kennen.

Wussten Sie zum Beispiel, dass es seit dem Jahr 2019 ein eigenes Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen gibt, das bei Verstößen Freiheitsstrafen bis zu 5 Jahren vorsieht?

Schon einmal vom Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz gehört, das seit 2016 Freiheitsstrafen bis zu 10 Jahren androht?

Hätten Sie gedacht, dass das Bundesnaturschutzgesetz Strafen von bis zu 5 Jahren Freiheitsentzug für Regelverstöße vorsieht?

Das Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht ist daher inzwischen eine unaufhaltsam wachsende, zunehmend komplizierte und undurchsichtige Materie mit sehr hohem Gefahrenpotential für Freiheit, körperliche Unversehrtheit und Vermögen des Einzelnen.

Die Grenze zwischen dem, was gerade noch erlaubt ist, und dem, was schon verboten ist, wird immer undeutlicher und verschiebt sich zudem ständig. Zusätzlich sind neue Strafgesetze oft Schnellschüsse, handwerklich schlecht abgefasst und sprachlich ungenau. Sie schaffen keine Klarheit, sondern bleiben vage und intransparent. Was gestern noch erlaubt war, kann daher heute schon strafbewehrt verboten sein.

Längst geht es hierbei nicht mehr nur um die Bewahrung ethischer Grundnormen, wie sie sich beispielsweise in den 10 biblischen Geboten finden, sondern zunehmend auch um die Absicherung wirtschaftlicher Besitzstände von finanziell starken Interessengruppen. Das gesamte Sozial-, Wirtschafts- und Arbeitsleben ist inzwischen bis in seine feinsten Verästelungen von Straf- und Bußgeldvorschriften erfasst.

Noch nie gab es so viele strafbewehrte Verbotsnormen wie heute. Nie wurden (mögliche) Zuwiderhandlungen derart intensiv, hart und unnachgiebig strafrechtlich verfolgt.

In den Fokus strafrechtlicher Ermittlungen mitsamt ihren Folgen kann daher heute jeder von uns schnell geraten.

ERMITTLUNGSFEHLER UND EXISTENZVERNICHTENDE STRAFRECHTLICHE ERMITTLUNGEN

Jede Ermittlung, jede staatliche Ermittlungsmaßnahme birgt immer die Gefahr, Rechte des Einzelnen irreversibel zu verletzen, und kann schwerwiegende berufliche, persönliche und finanzielle Folgen haben.

Jede strafrechtliche Ermittlung kann auch zu falschen Ergebnissen führen. Bei Ermittlungsbehörden, Polizei, Staatsanwaltschaft oder Strafgerichten sitzen auch nur Menschen, die wie wir alle bei ihrer Arbeit immer wieder Fehler machen. Zeugen oder vermeintliche Opfer von Straftaten können sich nur fehlerhaft oder gar nicht erinnern, drücken sich in ihren Aussagen bei der Polizei missverständlich aus oder sagen schlicht und ergreifend falsch aus. Gerichtliche Sachverständige verfügen nicht immer über die notwendige Sachkunde, Gutachten fehlerfrei zu erstellen.

Sie vor – unberechtigten, aber auch berechtigten – Eingriffen der Strafverfolgungsbehörden in Ihr Leben zu schützen, ist unsere Aufgabe und Arbeit als Strafverteidiger und Rechtsanwälte.

UNSERE KOMPETENZEN UND STÄRKEN ALS IHR STRAFVERTEIDIGER

Wir sind ein jahrelang eingespieltes Team aus Strafverteidigern, Fachanwälten für Strafrecht sowie spezialisierten Rechtsanwälten. Wir haben die Erfahrung aus der Bearbeitung von weit über 10.000 strafrechtlichen Mandaten. Unsere bearbeiteten Fälle reichen von der scheinbar kleinen Trunkenheitsfahrt im Straßenverkehr über den internationalen 30-Millionen-Euro-Anlagebetrug bis hin zum Amoklauf mit 6 Todesopfern. Mit unserem leistungswilligen und engagierten Kanzleiteam haben wir uns auf das Strafrecht, das Wirtschaftsstrafrecht und die Strafverteidigung fokussiert.

Wir sind bundesweit als Strafverteidiger tätig und stehen unseren Mandanten präventiv beratend und sowohl in Ermittlungs- als auch in Strafverfahren bei.

Unsere Kanzlei für Strafrecht versucht hier für unsere Mandanten ein spürbares Gegengewicht zu dieser scheinbaren Übermacht der staatlichen Strafverfolgungsbehörden zu schaffen.

Unsere Mandanten profitieren von unserer Fokussierung, Erfahrung und hochgradigen Spezialisierung auf das Straf- und das Wirtschaftsstrafrecht und deren Nebengesetze. Unser interner Erfahrungsaustausch sowie die kontinuierliche Teilnahme am strafrechtlichen Diskurs garantieren eine Strafverteidigung auf höchstem Niveau. Die beständige berufliche Weiterbildung und die Zusammenarbeit mit renommierten Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten sowohl im Bereich des Strafrechts wie auch aus anderen Rechtsgebieten garantieren bestmögliche Vertretung Ihrer Interessen.

ERFOLGREICHE STRAFVERTEIDIGUNG IN DER GESAMTEN BUNDESREPUBLIK

Als Strafverteidiger und Fachanwälte für Strafrecht sind wir für unsere Mandanten im gesamten Bundesgebiet tätig. Wir vertreten Sie erfolgreich vor allen Amtsgerichten, Landgerichten, Oberlandesgerichten, dem Bundesgerichtshof, dem Bundesverfassungsgericht und dem Europäischen Gerichtshof.

Durch unsere umfangreichen und langjährigen Erfahrungen in komplexen wie auch schwierigen Strafverfahren verfügen wir über das notwendige juristische Know-how und die Expertise, den Interessen unserer Mandanten zum Erfolg zu verhelfen. Wir setzen unser Können vorbehaltlos und unbedingt für Ihre Interessen ein. Darauf können Sie sich zu jeder Zeit verlassen.

WIR SEHEN SIE ZUERST UND IMMER ALS MENSCHEN UND NICHT ALS MUTMASSLICHEN STRAFTÄTER

Strafverteidigung ist für uns aber nicht nur Beruf, sondern auch Berufung. Daher stehen Sie für uns als Mensch mit Ihren Problemen immer im Vordergrund, egal welcher Vorwurf gegen Sie erhoben wird. Wir sind nicht dafür da, über Ihr Verhalten den moralischen Stab zu brechen oder über Sie zu urteilen. Wir sind da, um Sie zu verteidigen. Vorbehaltlos. Deshalb verteidigen wir sowohl auf materieller Ebene als auch strafprozessual mit Unnachgiebigkeit, Stringenz und Konsequenz, um das bestmögliche Ergebnis für Sie zu erzielen. Unabhängig davon, welche Art von Vorwürfen gegen Sie im Raum stehen.

Wir geben nie und niemals klein bei, wenn es darum geht, Ihr Strafverfahren mit dem bestmöglichen Ergebnis für Sie zu Ende zu bringen.

Nehmen Sie uns und unser Leistungsversprechen beim Wort und vertrauen Sie auf unsere Arbeit und Strafverteidigung. Kontaktieren Sie uns unverbindlich persönlich, per Telefon, per E-Mail oder per Briefpost.

WAS KÖNNEN SIE IM ERNSTFALL TUN?

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1. FESTNAHME, DURCHSUCHUNG ODER VORLADUNG

Bleiben Sie ruhig. Lassen Sie sich nicht aus der Fassung bringen.

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2. VERWEIGERN SIE DIE AUSSAGE

Reden ist Silber, Schweigen ist Gold. Es ist wichtig, dass Sie sich nicht äußern, bevor Sie mit uns gesprochen haben.

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3. RUFEN SIE UNS DIREKT AN

Rufen Sie uns an und lassen Sie sich von uns beraten.

BEI DROHENDER HAFT, FESTNAHME ODER HAUSDURCHSUCHUNG SIND WIR FÜR SIE 7 TAGE DIE WOCHE, 24 STUNDEN TÄGLICH UNTER 09721 3881080 ODER 0170 2976076 ZU ERREICHEN.