GLÜCK - Kanzlei für Strafrecht

Antworten auf Fragen zur Strafverteidigung

Strafrecht, Strafverfolgung und Strafverteidigung

Rechtsanwältin Christina Glück - Verteidigung bei Strafverfolgung und Ermittlungsverfahren

Das Strafrecht soll die Ermittlung, Verfolgung und Ahndung von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten durch staatliche Behörden regeln und zugleich ermöglichen. Dabei wird häufig in die Rechte von Beschuldigten, von Angeklagten, aber auch von unbeteiligten Dritten eingegriffen und ihre Rechte werden massiv eingeschränkt oder verletzt.

Die Einschränkungen sind zahlreich:

Bei einer Hausdurchsuchung wird das Recht auf Unverletzlichkeit der Wohnung verletzt. Fremde Beamte durchkämmen ihre Wohnung oder ihr Haus, während sie nur Zuschauer sein dürfen.

Bei einer Festnahme wird das Recht auf Freiheit verletzt, von einer Sekunde auf die andere ist bereits eine vorläufig festgenommene Person vollständig fremdbestimmt. Die Nutzung des Mobiltelefons wird untersagt, der Kontakt zu Angehörigen ebenfalls.

Mit einer Beschlagnahme von Sachen ist das Recht auf Eigentum genommen, besonders schnell spürbar bei der Sicherstellung von Mobiltelefonen, aber auch  bei Vermögen, was vollständige finanzielle Handlungsunfähigkeit zur Folge haben kann.

Mit dem Einsatz körperlicher Gewalt beim (angeblichen) Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und beim Einsatz von Schusswaffen durch Polizeibeamte wird möglicherweise das Recht auf körperliche Unversehrtheit, schlimmstenfalls das Recht am Leben verletzt.

Der Staat beansprucht für sich dieses Recht auf massive Eingriffe in das Leben seiner Bürger und begründet es mit seiner Aufgabe, die allgemeine Sicherheit und den Schutz der Freiheit zu gewährleisten.

So zumindest die Lehrbuchtheorie.


Das Strafrecht und die Strafverfolgung sind in der Mitte unserer Gesellschaft angekommen

Strafrechtliche Sanktionen für sozial geächtete und damit unerwünschte Verhaltensweisen waren ursprünglich in einem einzigen Gesetz, dem deutschen Strafgesetzbuch, abschließend aufgezählt; es wurde am 14. Mai 1871 ausgefertigt.

Seither hat sich viel verändert. In einer immer schnelleren Abfolge erlässt der Gesetzgeber seitdem zusätzliche Strafvorschriften, auch in sogenannten Nebengesetzen. Die Anzahl der Nebengesetze, die Strafvorschriften enthalten, ist selbst für Rechtsexperten kaum noch überschaubar und geht in die Hunderte. Wir erleben es in der täglichen Praxis immer wieder, dass selbst langjährige und erfahrene Strafrichter exotische Nebengesetze und die darin enthaltenen Sanktionen nicht kennen.

Wussten Sie zum Beispiel, dass es seit dem Jahr 2019 ein eigenes Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen gibt, das bei Verstößen Freiheitsstrafen bis zu 5 Jahren vorsieht?

Schon einmal vom Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz gehört, das seit 2016 Freiheitsstrafen bis zu 10 Jahren androht?

Hätten Sie gedacht, dass das Bundesnaturschutzgesetz Strafen von bis zu 5 Jahren Freiheitsentzug für Regelverstöße vorsieht?

Kennen Sie die Düngemittelverordnung, die Bußgelder bis zu 150.000 Euro regelt, beim Verstoß im Umgang mit Düngemitteln?

Das Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht ist heute eine unaufhaltsam wachsende, zunehmend komplizierte und undurchsichtige Materie mit sehr hohem Gefahrenpotential für Freiheit, körperliche Unversehrtheit und Vermögen des Einzelnen.

Die Grenze zwischen dem, was gerade noch erlaubt ist, und dem, was schon verboten ist, wird immer undeutlicher und verschiebt sich zudem ständig. Zusätzlich sind neue Strafgesetze oft Schnellschüsse, handwerklich schlecht abgefasst und sprachlich ungenau. Sie schaffen keine Klarheit, sondern bleiben vage und intransparent. Was gestern noch erlaubt war, kann daher heute schon strafbewehrt verboten sein.

Längst geht es hierbei nicht mehr nur um die Bewahrung ethischer Grundnormen, wie sie sich beispielsweise in den 10 biblischen Geboten finden, sondern zunehmend auch um die Absicherung wirtschaftlicher Besitzstände von finanziell starken Interessengruppen. Das gesamte Sozial-, Wirtschafts- und Arbeitsleben ist inzwischen bis in seine feinsten Verästelungen durch Straf- und Bußgeldvorschriften streng geregelt.

Noch nie gab es so viele strafbewehrte Verbotsnormen wie heute. Nie wurden (mögliche) Zuwiderhandlungen derart intensiv, hart und unnachgiebig strafrechtlich verfolgt.

In den Fokus strafrechtlicher Ermittlungen mitsamt ihren Folgen kann daher heute jeder von uns schnell geraten.


Ermittlungsfehler und existenzvernichtende strafrechtliche Ermittlungen

Jede Ermittlung, jede staatliche Ermittlungsmaßnahme birgt immer die Gefahr, Rechte des Einzelnen irreversibel zu verletzen, und kann schwerwiegende berufliche, persönliche und finanzielle Folgen haben.

Jede strafrechtliche Ermittlung kann auch zu falschen Ergebnissen führen. Bei Ermittlungsbehörden, Polizei, Staatsanwaltschaft oder Strafgerichten sitzen auch nur Menschen, die wie wir alle bei ihrer Arbeit immer wieder Fehler machen. Zeugen oder vermeintliche Opfer von Straftaten können sich nur fehlerhaft oder gar nicht erinnern, drücken sich in ihren Aussagen bei der Polizei missverständlich aus oder sagen schlicht und ergreifend falsch aus.

Bei den Strafverfolgungsbehörden arbeiten Menschen über Jahre, auch über Jahrzehnte am selben Platz. Routine kann auch blind machen für den Einzelfall, vorgefertigte Meinungen können wachsen. Unsere Aufgabe ist es, diese Fehler sichtbar zu machen und die Blicke der Staatsanwaltschaften und Gerichte darauf zu richten.

Gerichtliche Sachverständige verfügen nicht immer über die notwendige Sachkunde, Gutachten fehlerfrei zu erstellen. Nicht jeder Sachverständige hat den Mut seine Ergebnisse zu verteidigen, wenn diese den Vorstellungen der Auftraggeber widersprechen. In Strafverfahren werden die meisten Sachverständigen durch das Gericht oder die Staatsanwaltschaft beauftragt, das schafft wirtschaftliche Abhängigkeit.

Ähnliches gilt für die Hinzuziehung von Dolmetschern. Wenn ein Strafverteidiger bei Vernehmungen und Aussagen an Ihrer Seite ist, hat er die Möglichkeit der Einflussnahme und kann einen versierten, allgemein vereidigten Dolmetscher erwirken.

Sie vor Eingriffen der Strafverfolgungsbehörden in Ihr Leben zu schützen, ist unsere Aufgabe und unsere Arbeit als Strafverteidiger und Rechtsanwälte.


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