Darf die Polizei oder die Staatsanwaltschaft meine privaten Räume durchsuchen und mein Mobiltelefon wegnehmen?
Ja, ganz einfach und schnell. Sobald nur der Verdacht einer Beleidigung besteht, können Staatsanwälte einen Durchsuchungs- und Beschlagnahmebeschluss des Gerichts erwirken.
Wie weit dürfen die Ermittlungsbehörden dabei gehen?
Der richterliche Beschluss gibt alle Rechte, die Ermittlungsbehörden dürfen Wohnungen sogar aufbrechen und alle Technik, Speichermedien und Mobiltelefone wegnehmen.
Wann ist eine Hausdurchsuchung mit Handy-Beschlagnahme unverhältnismäßig?
Eine Art von Dokumentation des Senders CBS, „60 Minutes“ hat die Handhabe der Meinungsfreiheit in Deutschland und vor allem die strafrechtlichen Konsequzen beleuchtet.
Es wird gezeigt, wie morgens um 6 Uhr, überfallartig, Polizeibeamte an einer Türe klingeln und dann die Wohnung durchsuchen – man denkt, dort wohnen schwere Gewalttäter, von denen eine heftige Bedrohung für Leib und Leben der Bevölkerung ausgeht.
Laptops, Computer, Speicherkarten und vor allem das persönliche Mobiltelefon – alles wird mitgenommen.
Nein, es wird kein technisches Gerät mitgebracht, ein Laptop der das Mobiltelefon ausliest, gerade das Mobiltelefon wird immer mitgenommen. Von einer Sekunde auf die andere sind alle notwendigen persönlichen Kontakte weg. Alle Logins des täglichen Lebens, nirgendwo hat der Eigentümer einen Zugriff.
Also der Login für die Arbeit, das Onlinebanking, die Gesundheitsdaten – alles weg. Zwar haben wir die Erfahrung gemacht, dass beispielsweise bei Diabetikern manchmal eine Ausnahme gemacht wird – aber nicht immer.
Hintergrund dieses Überfalls und der Wegnahme des Schlüssels des privaten und beruflichen Lebens: der Vorwurf der Beleidigung. Einer Beleidung von Politikern, Minderheiten, politisch als radikal eingestuftes Gedankengut oder kinder-/jugendpornografische Bilder oder gewaltverherrlichende Texte oder Bilder.
Die Beleidigung ist einer der niedrigsten Straftatbestände. § 185 StGB ist aber kein Antragsdelikt, d.h. wenn das öffentliche Interesse bejaht wird, wird der Verdacht verfolgt. Beim Hausfriedensbruch ist das übrigens anders: Wenn jemand in Ihre privateste Sphäre eindringt, benötigt die Verfolgung einen Strafantrag. Wird der nicht rechtzeitig gestellt, gibt es keine Verfolgung, egal wie traumatisiert der Wohnungsinhaber ist.
Der US-Fernsehsender CBS hat für die Sendung “60 Minutes” unter anderem mit 3 niedersächsischen Staatsanwälten über die Verfolgung von Hasskriminalität im Netz gesprochen.
Staatsanwälte erklären Grenzen der Meinungsfreiheit in Deutschland
Die Staatsanwälte und Oberstaatsanwälte erklären, dass unter anderem Nazi-Symbole und Beleidigungen in Deutschland gesetzlich verboten sind. In der Dokumentation zeigen sie verschiedene Beispiele für strafbare Hassrede im Internet – beispielsweise ein Meme, das zur Erschießung von Asylsuchenden aufruft.
Ein Staatsanwalt berichtet, dass es immer noch ein geringes Unrechtsbewusstsein bei Beleidigungen im Internet gibt: “Viele Menschen sind überrascht, dass das illegal ist.” Oft höre er das Argument: “Das wird man doch noch sagen dürfen.”
Die Grenzen der Meinungsfreiheit, die die Staatsanwälte verteidigen, können nicht aber alle Menschen nachvollziehen. In der Dokumentation heißt es, die meisten Amerikaner könnten sich ein solches Vorgehen der Behörden “nicht vorstellen”. In den USA seien quasi alle Meinungsäußerungen vom ersten Zusatzartikel zur Verfassung geschützt. Darin wird dem Kongress verboten, Gesetze zu erlassen, welche die Rede- und Pressefreiheit einschränken. Im deutschen Grundgesetz regelt Artikel fünf die Meinungsfreiheit, weist aber auch auf ihre Grenzen hin.
Die aus Sicht der Strafverteidigung aber wirklich beunruhigende Szene ist die Frage der Journalisten: Wie reagieren die Menschen, wenn ihr Telefon weggenommen wird? Es ist doch im täglichen Leben richtig wichtig.
Der anwesende Oberstaatsanwalt antwortet: „Sie sind geschockt“. Er lächelt dabei und die beiden mitanwesenden Kollegen lachen. Sie lachen mit einer Art von Häme, sie sind sehr belustigt bei der Vorstellung, dass einem Bürger gerade ein wichtiger Teil der Lebensgrundlage entzogen wird.
Das ist schon sehr befremdlich und sicherlich nicht die Objektivität, die einer Anklagebehörde gebührt.
Leider wird es noch schlimmer. Denn der Oberstaatsanwalt bemerkt noch, dass es eine Art Strafe sei, wenn man sein Mobiltelefon verliert. Die sei sogar schlimmer als die zu erwartende Geldstrafe – weiterhin begleitet vom Gelächter der beiden Kollegen.
Deswegen warnen wir immer wieder, vor einer unüberlegten Teilnahme an Diskussionen und ähnlichem auf Portalen im Internet, in Chatgruppen – sprich am digitalen Sozialleben, der sogenannten Social Media.
Die Konsequenz eines überfallartigen Polizeieinsatzes, den alle Nachbarn miterleben und der schwere Eingriff in die privaten Rechte, die von Staatsanwaltschaften gutgeheißen wird und über die auch lächeln, bedeutet ein verletzendes Erlebnis; ein sehr verletzendes Erlebnis des Einzelnen, der noch dazu im Moment der Wegnahme kein Recht dagegen hat.
Solange aber diese Gesetze gelten und solange die Verfolgung dieser einfachsten Straftaten nicht nur geduldet, sondern lachend gut geheißen wird, muss jeder sorgfältig mit Posts und Kommentaren umgehen.
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