Ist ein Biss in den Po strafbar?
Biss in den Po auf der Bühne: Körperverletzung, sexuelle Belästigung oder Kunstfreiheit?
Biss in den Po auf der Theaterbühne – Strafbarkeit zwischen Körperverletzung und Kunstfreiheit
Ist ein Biss in den Po in einer Theateraufführung eine strafbare Körperverletzung? Und kann das Herunterziehen der Hose vor Publikum den Tatbestand der sexuellen Belästigung erfüllen?
Dies und mehr erfahrt ihr hier in diesem Rechtstipp und in meinen Video.
In diesem Video analysieren wir einen Gerichtsfall aus Österreich, der sich auf einer Theaterbühne ereignet hat. Eine Schauspielerin biss ihrem Kollegen im Rahmen einer Theateraufführung in den Po – ein Element des Stücks, das mehrfach so gespielt wurde. Erst ein Jahr später stellte der betroffene Schauspieler Strafantrag und machte geltend, der Biss sei zu heftig gewesen und habe ihm erhebliche Schmerzen verursacht. Zudem empfand er das vollständige Herunterziehen der Hose als sexuelle Belästigung.
Das Gericht hatte sich daher mit zentralen strafrechtlichen Fragen auseinanderzusetzen:
Liegt im Herunterziehen der Hose eine sexuelle Belästigung?
Erfüllt der Biss in den Po den Tatbestand der Körperverletzung?
Welche Rolle spielen Einwilligung und die Freiheit der Kunst?
Wo liegen die Grenzen der „guten Sitten“ im Sinne von § 228 StGB?
Wir erklären, warum das Gericht im Hinblick auf die Kunstfreiheit keine sexuelle Belästigung angenommen hat, weshalb der Biss grundsätzlich als Körperverletzung zu bewerten war – und warum dennoch eine Verfahrenseinstellung erfolgte. Zudem ordnen wir den Fall nach deutschem Strafrecht ein und zeigen, unter welchen Umständen eine Strafbarkeit auch in Deutschland in Betracht gekommen wäre (§§ 223, 228 StGB).
Der Fall eignet sich nicht nur für Juristinnen und Juristen, sondern auch für Studierende und alle, die sich für die Grenzen strafbarer Handlungen im beruflichen und künstlerischen Kontext interessieren.
Haben Sie Fragen?
Wenn Sie noch weitere Fragen zu diesem Thema haben oder eine individuelle Beratung wünschen, können Sie sich gerne an uns wenden.
GLÜCK – Kanzlei für Strafrecht hat die Experten für solche Ermittlungs- und Strafverfahren. Wir betreuen regelmäßig Ermittlungsverfahren und bringen diese oft zur Einstellung.