Ist ein Biss in den Po strafbar?
Biss in den Po auf der Bühne: Körperverletzung, sexuelle Belästigung oder Kunstfreiheit?
Biss in den Po auf der Theaterbühne – Strafbarkeit zwischen Körperverletzung und Kunstfreiheit
Ist ein Biss in den Po in einer Theateraufführung eine strafbare Körperverletzung? Und kann das Herunterziehen der Hose vor Publikum den Tatbestand der sexuellen Belästigung erfüllen?
Ein Biss in den Po ist strafbar, wenn er verletzt oder beleidigt. Was aber, wenn er Kunst darstellt?
In diesem Video analysieren wir einen Fall, der sich im wahrsten Sinn des Wortes in Österreich abgespielt hat. Bei einer Theateraufführung beißt eine Schauspielerin einen Schauspieler in den Po.
Das gehört zum Spiel und wird ein paar Mal so aufgeführt. Aber bei einer Aufführung beißt sie heftiger als sonst und der Kollege erstattet – ein Jahr später – Strafanzeige.
Wegen Körperverletzung und dazu noch wegen sexueller Belästigung – denn die Hose des Schauspielers war auf der Bühne von der Beschuldigten an diesem Tag heftiger heruntergezogen worden, als bei den anderen Vorstellungen. Das Herunterziehen der Hose stand aber auch im Drehbuch.
Das Gericht hatte sich daher mit diesen strafrechtlichen Fragen auseinanderzusetzen:
Liegt im Herunterziehen der Hose eine sexuelle Belästigung?
Erfüllt der Biss in den Po den Tatbestand der Körperverletzung?
Welche Rolle spielen Einwilligung und die Freiheit der Kunst?
Wo liegen die Grenzen der „guten Sitten“?
Das Gericht kam zu dem Schluss, dass das Herunterziehen der Hose nicht ausreichte für die Annahme einer Straftat – wohl, weil zum Spiel gehörend. Zudem hat es hier die Einwilligung des Gebissenen bei Annahme der Rolle, bei Proben und vorherigen und auch späteren Aufführungen gewürdigt. Auch die Freiheit der Kunst, die das Herunterziehen einer Hose laut Drehbuch ermöglicht, spricht gegen eine Strafbarkeit.
Anders aber der Biss in den Po. Die Beschuldigte hatte zugegeben, dass ihr Spiel an diesem Tag intensiver war und etwas aus dem Ruder gelaufen war. Der Biss an diesem Tag war also auch intensiver als bei den Aufführungen davor und danach. Der Biss war schmerzhaft und somit lag eine Körperverletzung vor.
Aber, der Schauspielerin wurde die Einstellung gegen eine Geldauflage angeboten und sie hat das angenommen.
Auch nach deutschem Recht, ist der Biss in den Po, auch auf einer Bühne, eine Körperverletzung, wenn sie schmerzhaft ist (oder psychisch beeinträchtigt). Diese aktive Handlung ist eine Verletzung in Sinne von § 223 StGB und wird im Regelfall, keine Vorahndungen oder -strafen, mit einer Geldstrafe geahndet.
ABER: es gibt im deutschen Recht den § 228 StGB: die Einwilligung. Eine Körperverletzung ist nicht strafbar, wenn der Verletzte vorher eingewilligt hat und die Körperverletzung nicht gegen die guten Sitten verstößt.
Das ist bei einem Biss in den Po wohl schwierig zu beurteilen, denn eine gute Sitte ist es kaum. Aber, es handelte sich um ein Theaterstück, also um Kunst und somit nicht um eine schlechte Sitte.
Der Fall lehrt vor allem eins: Wie in den meisten Fällen kann jede Entscheidung getroffen werden, ein Freispruch, eine Einstellung oder eine Verurteilung – es kommt nur darauf an, welche Gründe herangezogen werden.
Und das gilt für die allermeisten Strafverfahren.
Kurz erklärt:
Ist ein Biss auf der Bühne automatisch strafbar?
Grundsätzlich ist ein Biss in den Po strafbar, wenn er Schmerzen verursacht. Auf einer Theaterbühne muss man aber genauer prüfen. Ein körperlicher Eingriff kann den Tatbestand der § 223 StGB (Körperverletzung) erfüllen. Entscheidend ist aber, ob eine wirksame Einwilligung vorliegt.
Ist ein Biss in den Po Körperverletzung?
Ja, grundsätzlich schon. Jede körperliche Misshandlung oder Gesundheitsschädigung kann als Körperverletzung gewertet werden – auch ohne sichtbare Verletzung.
Kann so ein Verhalten auch sexuelle Belästigung sein?
Ja. Wenn der Biss einen sexuellen Bezug hat und gegen den Willen der betroffenen Person erfolgt, kann auch § 184i StGB (sexuelle Belästigung) erfüllt sein.
Spielt es eine Rolle, dass es auf einer Bühne passiert?
Ja, hier spielt die Freiheit der Kunst eine Rolle und – natürlich die Einwilligung des Gebissenen, der das Drehbuch kennt und sich vorher mit dem Biss einverstanden erklärt hatte. Ohne Zustimmung – beispielsweise bei einer spontanen Abweichung vom Drehbuch - bleibt die Handlung bei Schmerzen strafbar.
Was bedeutet Einwilligung in solchen Fällen?
Einwilligung heißt, dass die betroffene Person vorher zustimmt – freiwillig und informiert,
§ 228 Strafgesetzbuch.
Schützt die Kunstfreiheit solche Aktionen?
Die Art. 5 GG (Kunstfreiheit) kann vieles schützen, aber nicht alles. Sie endet dort, wo Strafgesetze verletzt werden – insbesondere bei Eingriffen in die körperliche Integrität anderer.
Kann so etwas als „Spaß“ oder Teil der Show gerechtfertigt werden?
Allein der Unterhaltungswert reicht nicht aus. Ohne Einwilligung bleibt ein körperlicher Übergriff grundsätzlich rechtswidrig – auch wenn das Publikum lacht.
Muss das Opfer sichtbare Verletzungen haben?
Nein. Für eine Körperverletzung zählt das Empfinden des Geschädigten: Schmerzen oder Ekel genügen.
Was passiert, wenn das Opfer nichts sagt oder lacht?
Das bedeutet nicht automatisch Zustimmung. Schweigen oder Mitlachen ist keine sichere Einwilligung.
Drohen auch zivilrechtliche Konsequenzen?
Ja. Neben einer Strafbarkeit können auch Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche entstehen.
Haben Sie Fragen?
Wenn Sie noch weitere Fragen zu diesem Thema haben oder eine individuelle Beratung wünschen, können Sie sich gerne an uns wenden.
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