Rechtstipp

023 Reichsbürger-Razzia: Ist lebenslange Haft möglich?

Reichsbürger und § 81 StGB – Was bedeutet das für Betroffene?

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1. Hintergrund derartiger Ermittlungen

Im Dezember 2022 durchsuchten bundesweit zahlreiche Polizeibeamte Wohnungen und Objekte.
Etwa 50 Personen standen im Verdacht, eine staatsfeindliche Verschwörung geplant zu haben. Bis heute hat es zahlreiche Prozesse gegeben und es wurden Gefängnisstrafen verhängt.

Der Vorwurf: Diese Gruppierung wollte die bestehende staatliche Ordnung der Bundesrepublik Deutschland beseitigen und durch ein eigenes „Regierungssystem“ ersetzen.
Über 20 Personen wurden dem Ermittlungsrichter beim Bundesgerichtshof vorgeführt und anschließend in Untersuchungshaft genommen.

2. Der zentrale Vorwurf: § 81 StGB

Die rechtliche Grundlage ist eindeutig:

§ 81 Strafgesetzbuch (StGB):

Wer unternimmt, mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu beeinträchtigen oder die verfassungsmäßige Ordnung zu ändern, wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe oder Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren bestraft.

Besonders bedeutsam:

  • Schon der Versuch ist strafbar.
  • Der Strafrahmen reicht bis zur lebenslangen Freiheitsstrafe – vergleichbar mit Mord.

Damit zeigt sich, dass es sich nicht um Bagatellfälle handelt, sondern um die schwersten Straftaten, die das deutsche Strafrecht kennt.

3. Ideologischer Hintergrund

Die Reichsbürger-Szene geht von der Annahme aus, dass die Bundesrepublik Deutschland nicht rechtmäßig existiert.
Einige vertreten die Ansicht, Deutschland bestehe noch in den Grenzen von 1939, da spätere Verträge angeblich nicht wirksam ratifiziert worden seien.

Andere behaupten, die Bundesrepublik sei nur eine „Firma“, Bürger seien in Wahrheit Leibeigene eines Industriekomplexes.

Auch wenn diese Auffassungen juristisch nicht haltbar sind, finden sie dennoch Anhänger – oft Menschen, die mit der Geschwindigkeit gesellschaftlicher und digitaler Entwicklungen nicht mehr Schritt halten können.

4. Gesellschaftliche und politische Einordnung

Diese Ermittlungen zeigen:

  • Es geht nicht um harmlose Fantasievorstellungen, sondern um den ernsthaften Versuch, staatliche Strukturen zu untergraben.
  • Zugleich ist zu fragen, ob der massive Einsatz mit über 3.000 Beamten verhältnismäßig war.

Rechtlich ist klar: Schon ein Versuch der Staatsumwälzung wird mit den höchsten Strafen des Strafgesetzbuchs bedroht.
Ob Gerichte tatsächlich mehrfach lebenslange Freiheitsstrafen verhängen, bleibt abzuwarten – die Berichterstattung deutet jedoch darauf hin.

5. Fazit

Die Reichsbürger-Verfahren machen deutlich:

  • Staatsfeindliche Bestrebungen werden in Deutschland mit äußerster Härte verfolgt.
  • Der Strafrahmen kann bei zehn Jahren bis lebenslang liegen
  • Schon eine Beteiligung oder ein Versuch kann für Beschuldigte existenzielle Folgen haben.

Damit steht fest: Es handelt sich nicht um Hobby-Verschwörer, sondern um Tatvorwürfe von höchster rechtlicher Bedeutung.

6. Unser Tipp

Wenn gegen Sie oder Angehörige ein solcher Vorwurf erhoben wird, ist sofortige anwaltliche Unterstützung unverzichtbar.

Gerade beim Vorwurf des Hochverrats nach § 81 StGB, der mit den höchsten Strafen belegt sein kann, wird eine frühzeitige Verteidigung entscheidend über den weiteren Lebensweg bestimmen.


Haben Sie Fragen?

Wenn Sie noch weitere Fragen zu diesem Thema haben oder eine individuelle Beratung wünschen, können Sie sich gerne an uns wenden.


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