Rechtstipp

053 Privatermittler beauftragen? Gefährliches Spiel

Eigene Privatdetektive in Strafverfahren beauftragen? I Keine gute Idee I Untersuchungshaft droht

GDDXRmD7R4Y?si=FIIJle7XcPImlOAe

Haben Sie Fragen?

Wenn Sie noch weitere Fragen zu diesem Thema haben oder eine individuelle Beratung wünschen, können Sie sich gerne an uns wenden.


GLÜCK – Kanzlei für Strafrecht hat die Experten für solche Ermittlungs- und Strafverfahren. Wir betreuen regelmäßig Ermittlungsverfahren und bringen diese oft zur Einstellung.

Rufen Sie uns an Schreiben Sie uns eine E-Mail Unsere Adresse