Bauernproteste VS Klimakleber
Bauernproteste! Strassenblockaden. Sind diese strafbar? Was ist der Unterschied zu den Klimaklebern?
Gibt es einen Unterschied zwischen dem Verhalten der Klimakleber und der Bauernproteste?
Dies und mehr erfahrt ihr hier in diesem Rechtstipp und in meinen Video.
Als die Klimaproteste begonnen haben, übertrumpften sich die Kommentare zur Berichterstattung.
Ein Video wurde gefeiert, wie ein auf der Straße sitzender Mann mit Gülle überstülpt wurde. Ein Traktorfahrer, der auf einen Sitzenden zufuhr, bekam großen Beifall.
Menschen, die für die Allgemeinheit, für alle, auf der Vernichtung unserer Natur und Lebensgrundlage aufmerksam machen, werden verachtet.
Nun fahren Landwirte mit Traktoren (befüllt mit privilegierten betankten Treibstoff, gedacht für die Nutzung auf Ackerwegen) über Autobahnen und großen Zufahrtstraßen dicht bebauter Großstädte. Sie blockieren den Verkehr, sorgen für Staus und riskieren, dass Rettungskräfte beeinträchtigt werden.
Das Strafrecht macht hier keine Ausnahme. Die selben Straftaten sind verwirklicht. Nötigung, wenn jemand Umwege fahren muss, stehen bleiben muss oder langsamer als geplant vorankommt.
Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr, wenn Rettungskräfte nicht weiterkommen oder andere in Gefahr gebracht werden - beispielsweise durch Überholmanöver.
Bisher ist die Berichterstattung ruhig. Vielleicht werden ja auch Einzelne eher aktiv und erheben Schadenersatzforderungen oder zeigen an.
Jedenfalls werden politische Meinungen und Forderungen derzeit gerne auf den Straßen ausgetragen, was immer wieder zu strafrechtlich relevantem Verhalten führt. Ob und wie weit die Ordnungsbehörden hier genauso hart durchgreifen, wie bei den Protesten für ein besseres Klima oder gegen Pandemiemaßnahmen, bleibt abzuwarten. Ob es der richtige Weg ist, ist keine strafrechtliche Entscheidung.
Wir jedenfalls werden die Entwicklung betrachten und die Konsequenzen sicherlich demnächst wieder genauer betrachten dürfen.
Kurz erklärt:
Sind Straßenblockaden grundsätzlich strafbar?
Nicht automatisch – aber häufig. Je nach konkreter Situation können Straftatbestände wie § 240 StGB (Nötigung) oder § 315b StGB (gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr) erfüllt sein.
Gibt es rechtlich einen Unterschied zwischen Bauernprotesten und Klimaprotesten?
Im Strafrecht grundsätzlich nein. Entscheidend ist nicht das Motiv (Klima, Landwirtschaft etc.), sondern das konkrete Verhalten. Blockiert jemand Straßen oder gefährdet andere, wird das rechtlich gleich bewertet, egal welches Motiv der Protest hat.
Wann wird eine Straßenblockade zur Nötigung?
Wenn Verkehrsteilnehmer gezwungen werden:
• stehen zu bleiben
• Umwege zu fahren
• ihre Fahrt nicht wie geplant fortzusetzen
Dann kann eine strafbare Nötigung vorliegen.
Was ist besonders kritisch bei solchen Aktionen?
Problematisch wird es vor allem, wenn:
• Rettungskräfte behindert werden
• gefährliche Verkehrssituationen entstehen
• es zu Staus oder riskanten Ausweichmanövern kommt
Dann kann neben Nötigung auch ein gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr vorliegen.
Spielt das Demonstrationsrecht keine Rolle?
Doch. Versammlungen sind geschützt. Aber dieser Schutz endet dort, wo konkrete Gefahren entstehen oder Straftaten begangen werden. Es ist immer eine Abwägung im Einzelfall.
Warum wird die Strafbarkeit unterschiedlich wahrgenommen?
Die rechtliche Bewertung ist oft gleich – die öffentliche Wahrnehmung und behördliche Reaktion können jedoch unterschiedlich ausfallen. Das führt zu Diskussionen, ändert aber nichts an den gesetzlichen Maßstäben.
Können Betroffene Schadensersatz verlangen?
Ja. Wer durch Blockaden z. B. wirtschaftliche Schäden erleidet, kann unter Umständen zivilrechtlich gegen Beteiligte vorgehen. Bestes Beispiel ist der verpasste Flugtermin zu einem geschäftlichen Vertragsabschluss und daraufhin die Absage des Vertragspartners
Weitere Fragen?
Wenn Sie noch weitere Fragen zu diesem Thema haben oder eine individuelle Beratung wünschen, können Sie sich gerne an uns wenden.
GLÜCK – Kanzlei für Strafrecht hat die Experten für solche Ermittlungs- und Strafverfahren. Wir betreuen regelmäßig Ermittlungsverfahren und bringen diese oft zur Einstellung.