090 Neues zur Scheinselbständigkeit
Scheinselbständigkeit: Wann gelte ich als scheinselbständig?
Scheinselbständigkeit nach § 266a StGB ist ein Dauerbrenner im Strafrecht – und die Rechtsprechung entwickelt sich ständig weiter. Besonders für Selbstständige, Freiberufler und Unternehmen kann der Vorwurf fatale Folgen haben: hohe Nachzahlungen, Rückforderungen von Finanzamt und Rentenversicherung sowie strafrechtliche Konsequenzen. In diesem Video erklärt Strafverteidigerin Christina Glück, warum das Risiko so groß ist, welche rechtlichen Fallstricke sich in den letzten Jahren verschärft haben und weshalb eine frühzeitige Beratung durch einen Fachanwalt entscheidend sein kann.
Wann spricht man von einer Scheinselbstständigkeit?
Schon kleine Fehler bei der Vertragsgestaltung oder eine einseitige Abhängigkeit von Auftraggebern können dazu führen, dass die Tätigkeit nicht mehr als selbstständig anerkannt wird. Das Ergebnis: Verfahren wegen Scheinselbständigkeit, Pfändung von Konten und sogar persönliche Insolvenz.
Darum unser Rat: Lassen Sie vorab prüfen, ob Ihre Tätigkeit wirklich selbstständig ist! Mit einer Statusfeststellung bei der Rentenversicherung oder einer fachanwaltlichen Beratung können Sie Ihr Unternehmen und Ihre Zukunft absichern.
Haben Sie Fragen?
Wenn Sie noch weitere Fragen zu diesem Thema haben oder eine individuelle Beratung wünschen, können Sie sich gerne an uns wenden.
GLÜCK – Kanzlei für Strafrecht hat die Experten für solche Ermittlungs- und Strafverfahren. Wir betreuen regelmäßig Ermittlungsverfahren und bringen diese oft zur Einstellung.