Rechtstipp
§ 66 StGB: Sicherungsverwahrung ist keine Psychiatrie
Was versteht man unter Sicherungsverwahrung?
Sicherungsverwahrung – was bedeutet das eigentlich genau?
Viele verwechseln sie mit Haft oder Unterbringung, aber juristisch gibt es große Unterschiede. Strafverteidigerin Christina Glück erklärt in diesem Video, was hinter § 66 StGB steckt, wann Sicherungsverwahrung angeordnet werden kann und warum sie keine Strafe im klassischen Sinn ist.
Dies und mehr erfahrt ihr in meinem Rechtstipp und Video.
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GLÜCK – Kanzlei für Strafrecht hat die Experten für solche Ermittlungs- und Strafverfahren. Wir betreuen regelmäßig Ermittlungsverfahren und bringen diese oft zur Einstellung.