§ 66 StGB: Sicherungsverwahrung ist keine Psychiatrie
Was versteht man unter Sicherungsverwahrung?
Sicherungsverwahrung – was bedeutet das eigentlich genau?
Viele verwechseln sie mit Haft oder Unterbringung, aber juristisch gibt es große Unterschiede. Strafverteidigerin Christina Glück erklärt in diesem Video, was hinter § 66 StGB steckt, wann Sicherungsverwahrung angeordnet werden kann und warum sie keine Strafe im klassischen Sinn ist.
Dies und mehr erfahrt ihr in meinem Rechtstipp und Video.
Kurz erklärt:
Was ist Sicherungsverwahrung nach § 66 StGB?
Sicherungsverwahrung ist eine Maßnahme für besonders gefährliche Straftäter, die nach ihrer eigentlichen Haft weiter festgehalten werden können. Die Strafe ist also verbüßt, aber der Verurteilte kommt trotzdem nicht frei. Die Sicherungsverwahrung soll keine Strafe sein, sondern dem Schutz der Allgemeinheit dienen.
Ist Sicherungsverwahrung dasselbe wie Psychiatrie?
Nein. Sicherungsverwahrung ist keine Behandlung, sondern Verwahrung. Die Unterbringung in der Psychiatrie setzt eine psychische Erkrankung voraus, die dort behandelt wird (oder werden soll). Bei der Sicherungsverwahrung geht es nur um die Gefährlichkeit, nicht um eine Behandlung.
Wann kommt jemand in Sicherungsverwahrung?
Das Gericht kann sie anordnen, wenn jemand wegen schwerer Straftaten verurteilt wurde und zu befürchten ist, dass auch eine hohe Freiheitsstrafe nicht vor zukünftigen schweren Straftaten abschrecken lässt. Dabei geht es meist um Wiederholungstäter mit erheblichem Risiko für weitere schwere Taten.
Wie lange dauert Sicherungsverwahrung?
Sie ist grundsätzlich zeitlich nicht fest begrenzt. Allerdings wird regelmäßig überprüft, ob die Voraussetzungen noch vorliegen – eine Entlassung ist also grundsätzlich möglich.
Haben Sie Fragen?
Wenn Sie noch weitere Fragen zu diesem Thema haben oder eine individuelle Beratung wünschen, können Sie sich gerne an uns wenden.
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