BVerfG stoppt Überwachung
Ermittler dürfen derzeit dein komplettes Surfverhalten nicht überwachen!
Komplette Überwachung schon beim Aufrufen von Internetseiten – ist das zulässig? Oder verstößt das gegen unsere Grundrechte? In diesem Video erklären wir, was hinter der aktuellen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 25. November 2025 steckt. Im Fokus steht die Frage, ob Ermittlungsbehörden Telekommunikationsanbieter verpflichten dürfen, DNS-Daten und damit das komplette Surfverhalten einzelner Nutzer herauszugeben. Das Bundesverfassungsgericht hat im Eilverfahren klare Zweifel an der Verhältnismäßigkeit solcher Maßnahmen nach §§ 100a Abs. 1, 100e Strafprozessordnung geäußert – mit weitreichenden Folgen für Ermittlungsbehörden, Telekommunikationsanbieter und Millionen Internetnutzer.
Haben Sie Fragen?
Wenn Sie noch weitere Fragen zu diesem Thema haben oder eine individuelle Beratung wünschen, können Sie sich gerne an uns wenden.
GLÜCK – Kanzlei für Strafrecht hat die Experten für solche Ermittlungs- und Strafverfahren. Wir betreuen regelmäßig Ermittlungsverfahren und bringen diese oft zur Einstellung.