Kommt das Bargeldverbot?
Ja und nein. Die Nutzung von Bargeld soll immer weiter eingeschränkt werden, bis 2027 soll eine Grenze von 10.000 Euro in Kraft getreten sein. Ziel ist angeblich die Eindämmung der Geldwäsche, weil bei Bargeld die Herkunft nicht erkennbar sei. Allerdings hilft die Beschränkung des Bargeldverkehrs der staatlichen Überwachung des Geldverkehrs und damit der Überprüfung der Steuerehrlichkeit.
Schleichendes Bargeldverbot oder ist das nur eine Verschwörungstheorie?
Innerhalb der Europäischen Union dürfen ab dem 1. Januar 2027 nur noch maximal 10.000 Euro pro Transaktion in bar bezahlt werden.
Dies soll Geldwäsche verhindern, weil die Kontrolle von Überweisungen ab einem Betrag von 10.000 Euro möglich wird.
Wer über 10.000 Euro übertragen möchte, muss dies elektronisch tun. Die System der beteiligten Banken prüfen solche Transaktionen schon seit 2021 auf Freiheit von Finanzkriminalität.
Das bedeutet, dass maximal 10.000 Euro in bar bezahlt werden dürfen:
- beim Verkauf des privaten, gebrauchten Pkw
- beim Ankauf von Gold als Investition
- beim Verkauf von Schmuck
- bei der Anzahlung einer Handwerkerleistung
- zur besseren Kontrolle der eigenen Ausgaben
Die Grenze ist niedrig, wenn die Heizung an den Weihnachtsfeiertagen kaputt geht und der Heizungsbauer nur tätig wird, wenn er eine Anzahlung von 15.000 Euro sicher hat.
Auch die Tatsache, dass Bargeld immer noch am besten zu verwalten ist, weil Kontotransaktionen außerhalb einer Bank eben doch Zeit benötigen.
Der Grund für diese einschneidende Begrenzung des Eigentums soll die Verbrechensbekämpfung sein:
Angeblich möchte die Politik das Bargeld nicht abschaffen, für die Geschäfte des täglichen Lebens soll es erhalten bleiben. Die Geschäfte des täglichen Lebens sind aber kaum der Kauf eines gebrauchten Fahrzeugs oder der Verkauf von Omas Goldschmuck.
Aber bei den Geschäften des täglichen Lebens, dem Einkauf von Lebensmitteln, dem Kaffee to go vom Bäcker, den Zigaretten am Kiosk oder den Blumen zum Muttertag, wird mehr über die Konten bezahlt, als mit Bargeld.
Viele Einzelhändler haben sogar schon Hinweisschilder, dass sie ausschließlich Kartenzahlung akzeptieren. Mit diesem Aushang und dem Kauf wird also schweigend die Vereinbarung getroffen, dass bargeldlos bezahlt wird.
Insofern sind die Argumente Augenwischerei. Natürlich möchte der Staat Kontrolle über die Zahlungen und zwar möglichst über alle wichtigen. Die beginnen bei 10.000 Euro – noch.
Und Geldwäschebekämpfung sieht anders aus. In Zeiten von Love- und Jobscamming, in denen betrogene Bürger für Kriminelle Konten eröffnen, die dann oftmals unwissend 6-stellige Beträge waschen, sind gefährliche Geldwäschehandlungen längst zum Alltag geworden. Hier greift die staatliche Kontrolle in den allermeisten Fällen erst ein, wenn die Bürger sich schon erheblich verschuldet haben: Weil sie die Kontoinhaber sind, aber andere über ihr Konto Gelder waschen.
Insofern ist die Behauptung, Geldwäsche würde verhindert, bei Vermeidung von Bargeld, schlicht falsch.
Was möglicherweise verhindert werden kann, sind zu niedrige Steuerzahlungen, Schwarzarbeit oder Umgehung von Verpflichtungen an die Finanzkassen. Das wird aber leider nicht so öffentlich transportiert wie die angebliche Eindämmung der Geldwäsche.
Ähnlich wie bei den immer enger werdenden Kontrollen des Zoll, mit dem Verdacht der Hinterziehung von Sozialleistungen, die oftmals in hohen Nachforderungen der Rentenkassen enden, wird nicht publiziert, dass es um die Überprüfung der Steuerehrlichkeit geht und dem Ziel, die öffentlichen Kassen zu füllen.
Wenn beim Banken-Zahlungsverkehr der Verdacht aufkommt, es sei zu wenig oder keine Steuer für das zugehörige Geschäft gezahlt worden, kann diese nacherhoben werden und im Rahmen eines Strafverfahrens sogar die Staatskasse mit Geldstrafen oder der Einziehung von Wertersatz bedient werden.
Ehrlicher wäre es, dies klar zu kommunizieren und damit auch die Löcher in den Staatskassen ehrlich auszusprechen.
Wir befürchten daher, dass der Griff in die Geldbeutel der Bürger noch tiefer wird, durch die Eingrenzung von Bargeldgeschäften und dann die Überwachung von Zahlungen auch unter 10.000 Euro.
Haben Sie Fragen?
Wenn Sie noch weitere Fragen zu diesem Thema haben oder eine individuelle Beratung wünschen, können Sie sich gerne an uns wenden.
GLÜCK – Kanzlei für Strafrecht hat die Experten für solche Ermittlungs- und Strafverfahren. Wir betreuen regelmäßig Ermittlungsverfahren und bringen diese oft zur Einstellung.