Ist wirklich alles Meinungsfreiheit?
„Das wird man ja wohl noch sagen dürfen!“ – oder etwa nicht?
In diesem Video erklären wir, warum Kommentare auf Facebook, Instagram & Co. schnell strafrechtliche Konsequenzen haben können.
Immer wieder kommen Mandanten zu uns, die wegen eines einzigen Kommentars plötzlich Beschuldigte in einem Strafverfahren sind – häufig wegen § 130 StGB (Volksverhetzung).
Was viele unterschätzen:
Das Internet ist kein Stammtisch, sondern Öffentlichkeit. Wer dort Hass verbreitet, Gewalt fordert oder anderen Menschen den Tod wünscht, beruft sich oft auf die Meinungsfreiheit – doch diese hat klare gesetzliche Grenzen.
In diesem Video geht es um:
Wo endet die Meinungsfreiheit?
Wann wird ein Kommentar strafbar?
Welche finanziellen und rechtlichen Folgen drohen (z. B. Strafbefehl mit hohen Tagessätzen)?
Meinungsfreiheit bedeutet, unterschiedliche Ansichten zu äußern – aber nicht, andere zu diskriminieren, zu bedrohen oder zu Gewalt aufzurufen.
Haben Sie Fragen?
Wenn Sie noch weitere Fragen zu diesem Thema haben oder eine individuelle Beratung wünschen, können Sie sich gerne an uns wenden.
GLÜCK – Kanzlei für Strafrecht hat die Experten für solche Ermittlungs- und Strafverfahren. Wir betreuen regelmäßig Ermittlungsverfahren und bringen diese oft zur Einstellung.