„Das wird man doch noch sagen dürfen“ – stimmt das wirklich?
Nicht immer. Die Meinungsfreiheit schützt viele Äußerungen, aber sie hat klare Grenzen. Sobald Aussagen gegen Gesetze verstoßen – etwa bei Hass oder Hetze – kann die Grenze zur Strafbarkeit überschritten sein.
Ist wirklich alles Meinungsfreiheit?
In diesem Video erklären wir, warum Kommentare auf Facebook, Instagram & Co. schnell strafrechtliche Konsequenzen haben können.
Immer wieder kommen Mandanten zu uns, die wegen eines einzigen Kommentars plötzlich Beschuldigte in einem Strafverfahren sind – häufig wegen § 130 StGB (Volksverhetzung).
Was viele unterschätzen:
Das Internet ist kein Stammtisch, sondern Öffentlichkeit. Wer dort Hass verbreitet, Gewalt fordert oder anderen Menschen den Tod wünscht, beruft sich oft auf die Meinungsfreiheit – doch diese hat klare gesetzliche Grenzen.
In diesem Video geht es um:
- Wo endet die Meinungsfreiheit
- Wann wird ein Kommentar strafbar?
- Welche finanziellen und rechtlichen Folgen drohen (z. B. Strafbefehl mit hohen Tagessätzen)?
Meinungsfreiheit bedeutet, unterschiedliche Ansichten zu äußern – aber nicht, andere zu diskriminieren, zu bedrohen oder zu Gewalt aufzurufen.
Kann eine Meinung unter einen Post strafbar sein? Warum genießt eine persönliche Meinung nicht immer den Schutz der Meinungsfreiheit?
Ja, eine Meinung in einem Kommentar unter deinem Post kann strafbar sein. Eine persönliche Meinung ist nicht schützenswert, wenn sie Rechtsgüter anderer verletzt, zum Beispiel deren körperliche Unversehrtheit gefährdet.
Kann es sein, dass gegen mich ein Ermittlungsverfahren eingeleitet worden ist, weil ich einen Kommentar unter einen Post geschrieben habe?
Ja. Es kann sein, dass jemand Hatespeech entdeckt, liest und bei den Ermittlungsbehörden anzeigt.
Wie kommt es zu einer Anzeige meines Kommentars?
Diese Meldung kann auf der Plattform direkt erfolgen. Beim jeweiligen Inhalt kann jeder Nutzer auf die drei Punkte klicken und die Option „Melden“ oder „Support erhalten/Inhalt melden“ anklicken.
Es gibt auch Organisationen, die Meldungen entgegennehmen: REspekt! HateAid oder über die Polizei-Online-Portale.
Eine große Anzahl von Plattformbetreibern unterliegt dem NetzDG (Netzwerkdurchsetzungsgesetz). Sie sind sogar rechtlich verpflichtet, Hatespeech an die Strafverfolgungsbehörden zu melden.
Es bedarf keines expliziten Strafantrags, wie bei einfachen Delikten. Der Vorwurf muss von Amts wegen verfolgt werden. Hierfür wurden bundesweite Sonderzuständigkeiten geschaffen.
Bin ich Beschuldigter, wenn so ein Ermittlungsverfahren eingeleitet worden ist?
Ja, wenn der Kommentar mit dem Profil einer natürlichen Person geschrieben worden ist, und die Person ermittelt ist, ist derjenige Beschuldigter.
Was kann mir denn vorgeworfen, wenn ich in meiner Freizeit etwas poste?
Es muss jemand aufgestachelt werden, beispielsweise mit harten, körperlichen Konsequenzen gedroht werden oder sogar das Recht auf Leben angezweifelt werden. Das ist ein Aufruf zum Hass, was schon der gesunde Menschenverstand erkennen sollte.
Dasselbe gilt für Beschimpfungen, bösartige Verächtlichmachung oder Verleumdung. Gerne wird Angehörigen einer bestimmten Religionsgemeinschaft, bestimmten politischen Parteien, Politikern oder auch angeblichen Straftäter mit derben Worten das Recht auf Leben verwehrt.
Wie vermeide ich Beschimpfungen in meinen Kommentaren?
Leider denken viele nicht nach, was sie schreiben. Es würde schon helfen, nicht sofort alles zu veröffentlichen und erst einmal darüber nachdenken. Einen Kommentar vor der Veröffentlichung einmal laut lesen und über die eigenen Worte nachdenken, hilft sehr. Gesprochen wirkt die Beschimpfung härter und lässt den Sprechenden eher seine Verfehlung erkennen.
Kommentare sind im Internet öffentlich, sie geschehen nicht im engen Familienkreis und im Hinterzimmer beim Stammtisch. Sie erreichen Tausende, vielleicht sogar Millionen Menschen. Vielleicht hilft dem Vorstellungsvermögen eine Rede Adolf Hitlers auf dem Reichsparteigelände für 10.000 Menschen – die ihm alle zujubeln, wenn er die Massenvernichtung von Menschen ankündigt, regelrecht preist.
Gilt da nicht die Meinungsfreiheit?
Nein, auch die Meinungsfreiheit hat ihre Grenzen. Die meisten verstehen noch, dass andere nicht beleidigt werden dürfen – jedenfalls spätestens, wenn sie selbst beleidigt werden. Das ist nicht schön.
Wenn dann noch Worte fallen, die zur Vernichtung aufrufen: das ist gar nicht schön. Es gibt eine Grenze zwischen Geschmacklosigkeit und Strafbarkeit..
Der Aufruf eine bestimmte Person zu lynchen, der von vielen gelesen wird, kann zu Taten führen – schlimmstenfalls tatsächlich Angriffe auf einen Einzelnen. Oder weitere verbale, persönliche Attacken, körperliche Angriffe, weil man sich bestärkt fühlt – das alles wäre möglich und soll verhindert werden.
Kann ich bestraft werden?
Ja, wenn die Grenze zur legalen Meinungsäußerung überschritten ist, kann (und wird meistens) der Verfasser bestraft. § 130 StGB sieht Geldstrafen vor, aber auch Freiheitsstrafen.
Schützt mich ein falscher Name?
Nein, das Internet vergisst nur selten. Posts können nachverfolgt werden, IP-Adressen gefunden werden. In den allermeisten Fällen werden diejenigen gefunden, die auch gepostet haben.
Genügt ein Screenshot als Beweis?
Ja, der genügt. Natürlich wird die Echtheit überprüft, aber er genügt.
Ist das alles überhaupt noch Rechtsstaat?
Klar, gerade weil derartige Kommentare nicht unmöglich sind und weil über die Auslegung des Gesetztes diskutiert wird, ist das Rechtsstaat. Weder die Posts, noch dieser Text sind in Diktaturen möglich.
Was soll ich tun, wenn ich wegen Hatespeech beschuldigt bin?
Einen Strafverteidiger beauftragen. In der eigenen Sache ist niemand ein guter Vertreter. Der Satz, dass nur Narren sich selbst vertreten, gilt schon lange.
Zudem sind die Regeln eines Strafverfahrens kaum jemandem vertraut. Ein Strafverteidiger kann frühzeitig die Weichen stellen. Durch gute Beratung, beispielsweise sofortiges Löschen derartiger Kommentare. Aber auch durch Akteneinsicht und ordentliche Stellungnahmen. Oft wird so entweder eine nur kleine Strafe oder sogar eine Einstellung erreicht; vor allem aber wird der Beschuldigte aufgeklärt, er wird vor Überrumpelung geschützt und seine Rechte werden verteidigt. Auch peinliche Gerichtstermine oder öffentliche Verhandlungen bleiben erspart.
Kurz erklärt:
Was ist Volksverhetzung nach § 130 StGB?
Volksverhetzung liegt vor, wenn gegen bestimmte Gruppen zum Hass aufgestachelt wird, zu Gewalt aufgerufen wird oder die Menschenwürde angegriffen wird. Typisch sind pauschale Hetze gegen Bevölkerungsgruppen oder das Verharmlosen bestimmter historischer Verbrechen.
Wann wird ein Kommentar auf Facebook oder Instagram strafbar?
Ein Kommentar wird strafbar, wenn er z. B.:
• zu Hass oder Gewalt aufruft
• bestimmte Gruppen beleidigt oder entmenschlicht
• strafbare Inhalte verbreitet
Das gilt unabhängig davon, ob du auf Facebook, Instagram oder anderen Plattformen postest.
Zählt meine Meinung im Internet nicht mehr?
Doch – aber nur im gesetzlichen Rahmen. Die Meinungsfreiheit schützt auch scharfe Kritik. Sie endet aber dort, wo Strafgesetze greifen, insbesondere bei Volksverhetzung oder Beleidigung. Eine Meinung die andere verletzt, ist nicht zulässig.
Kann ich für einen Kommentar wirklich angezeigt werden?
Ja. Auch einzelne Kommentare können strafrechtlich verfolgt werden. Screenshots reichen oft als Beweismittel aus.
Ist auch „Teilen“ oder „Liken“ strafbar?
Unter Umständen ja. Wer strafbare Inhalte verbreitet oder öffentlich unterstützt, kann sich ebenfalls strafbar machen – das hängt stark vom Einzelfall ab. Das Einstellen in eine Chatgruppe kann also den Straftatbestand erfüllen.
Muss ich eine bestimmte Gruppe nennen, damit es Volksverhetzung ist?
Ja, in der Regel richtet sich Volksverhetzung gegen eine bestimmte Gruppe (z. B. nach Herkunft, Religion oder Bevölkerungsteil). Pauschale Hetze gegen solche Gruppen ist besonders relevant.
Ist Ironie oder „Spaß“ bei solchen Kommentaren strafbar?
Ironie schützt nicht automatisch. Entscheidend ist, wie die Aussage objektiv verstanden wird – nicht, wie sie gemeint war.
Wo ist die Grenze zwischen Beleidigung und Volksverhetzung?
Beleidigung richtet sich gegen einzelne Personen, Volksverhetzung gegen Gruppen. Volksverhetzung ist meist deutlich schwerwiegender.
Können alte Kommentare noch verfolgt werden?
Ja. Strafbare Inhalte können auch nachträglich verfolgt werden, solange sie nicht verjährt sind.
Haben Sie Fragen?
Wenn Sie noch weitere Fragen zu diesem Thema haben oder eine individuelle Beratung wünschen, können Sie sich gerne an uns wenden.
GLÜCK – Kanzlei für Strafrecht hat die Experten für solche Ermittlungs- und Strafverfahren. Wir betreuen regelmäßig Ermittlungsverfahren und bringen diese oft zur Einstellung.