Schwarzfahren - droht Gefängnis?
Muss Schwarzfahren unbedingt bestraft werden?
Genügen Ordnungswidrigkeitenrecht und Vertragsstrafen nicht, unberechtigtes Nutzen öffentlicher Verkehrsmittel zu ahnden? Wird mit Kanonen auf Spatzen geschossen?
Erneut hat eine Politikerin den Vorstoß gewagt, die Strafbarkeit der Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel ohne gültiges Ticket abzuschaffen.
Schwarzfahren ist das Nutzen eines öffentlichen Verkehrsmittels ohne Bezahlung, geregelt ist das als „Erschleichen von Leistungen“ in § 265a StGB:
„Wer die Leistung eines anderen erschleicht, in der Absicht das Entgelt nicht zu zahlen, wird mit Freiheitsstrafe oder Geldstrafe bestraft“
Heftige Diskussionen kommen immer wieder auf, wegen dieses Straftatbestands.
Wer immer wieder ohne Ticket öffentlichen Nahverkehr nutzt und mehrfach erwischt wird, dem droht zuerst eine Geldstrafe.
Viele dieser verhängten Geldstrafen werden nicht bezahlt, weil der verurteilte Schwarzfahrer kein Geld hat. Oftmals ist er deswegen auch ohne zu zahlen mit einem öffentlichen Verkehrsmittel gefahren. Wenn die Geldstrafe nicht fristgerecht bezahlt wird, muss der Verurteilte die Hälfte der ausgesprochenen Tage im Gefängnis verbringen.
Es gibt auch Fälle, bei denen vielfach ertappte Schwarzfahrer nach mehreren Geldstrafen eine Freiheitsstrafe von Bewährung erhalten: auch sie müssen einige Zeit, meist sogar einige Monate im Gefängnis verbringen.
Ist das verhältnismäßig?
Ein Tag Gefängnis kostet den Steuerzahler zwischen 150 und 300 Euro. Wenn auch nur 30 Tage abgesessen werden, kosten die 4.500 bis 6.000 Euro.
Dazu die Verfahrenskosten, und zwar nicht die, die dem Verurteilten auferlegt werden, sondern die realen Kosten: nochmals mindestens 25.000 Euro für alle am Verfahren beteiligten, vor allem alle Beamte, die mit der Sache befasst ist.
Nein, das ist völlig unverhältnismäßig, genauso wie die Verfolgung von Bagatell-Diebstählen oder das Einsperren von Menschen, die ohne Fahrerlaubnis gefahren sind ohne eine Gefahr begründet zu haben.
Die Idee also, Schwarzfahren nicht mehr zu bestrafen (vielleicht zur Ordnungswidrigkeit werden zu lassen oder einfach nur mit Vertragsstrafen zu ahnden), ist vernünftig. Die Strafe hat bis heute das Schwarzfahren nicht eingedämmt. Die Kontrolle wird immer schwieriger.
Die rechtliche Betrachtung ist sowieso schwierig:
Wenn jemand ein öffentliches Verkehrsmittel gegen Zahlung anbietet, muss er dem Nutzer auch die Zahlungsmöglichkeit schaffen. Das ist auf vielen kleinen Bahnhöfen äußerst fraglich, in den Zügen und Bussen immer weniger möglich und wird auch immer weniger möglich sein.
Klar, es gibt langsam die Möglichkeit des digitalen Zahlens. Was aber, wenn das Telefon gerade kaputt gegangen ist?
Und die nächste, völlig berechtigte Überlegung ist, dass die Busse und Bahnen fahren, egal, ob jemand mitfährt oder nicht. Wenn also der öffentliche Nahverkehr unabhängig von den Nutzern sowieso fährt, kann da überhaupt eine Leistung erschlichen werden? Die Leistung wird doch erbracht, egal, ob die Fahrgäste zahlen oder nicht – das Fahren mit Fahrschein hat keine Auswirkung auf die Leistung.
Darum klare Meinung eines Strafverteidigers: Ja, die Abschaffung der Strafbarkeit des Schwarzfahrens ist verhältnismäßig und sollte endlich durchgesetzt werden.
Kurz erklärt:
Ist Schwarzfahren in Deutschland eine Straftat?
Ja. Schwarzfahren fällt derzeit unter den Straftatbestand des „Erschleichens von Leistungen“ nach § 265a StGB. Wer öffentliche Verkehrsmittel ohne gültiges Ticket nutzt, kann mit einer Geldstrafe oder sogar einer Freiheitsstrafe bestraft werden. Besonders problematisch wird es bei wiederholten Verstößen.
Kann man wegen Schwarzfahrens ins Gefängnis kommen?
Ja. Wer mehrfach ohne Ticket fährt und Geldstrafen nicht bezahlt oder erneut auffällig wird, kann tatsächlich eine Freiheitsstrafe erhalten. In der Praxis betrifft dies häufig Menschen mit finanziellen Problemen oder schwierigen Lebenssituationen. Teilweise werden kurze Haftstrafen von wenigen Monaten verhängt.
Was bedeutet „Erschleichen von Leistungen“?
Der Begriff beschreibt die Nutzung einer Leistung, ohne dafür ordnungsgemäß zu bezahlen. Im Zusammenhang mit dem öffentlichen Nahverkehr bedeutet das meist die Fahrt ohne gültigen Fahrschein. Juristisch ist allerdings umstritten, wann tatsächlich ein „Erschleichen“ vorliegt – denn der öffentliche Nahverkehr fährt, auch wenn keiner mitfährt.
Ist Schwarzfahren nur eine Ordnungswidrigkeit?
Derzeit ist Schwarzfahren grundsätzlich eine Straftat. Es gibt jedoch politische und juristische Diskussionen darüber, den Verstoß künftig nur noch als Ordnungswidrigkeit zu behandeln. Dann würden zwar weiterhin Bußgelder drohen, aber keine strafrechtlichen Folgen wie Vorstrafen oder Haft.
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