Digitaler Pranger in Deutschland? Unschuldsvermutung, Deepfakes & doppelte Standards
Ist der digitale Pranger in Deutschland plötzlich doch erlaubt?
Angesichts der öffentlichen Auftritte von Frau Fernandez muss das bejaht werden.
Gleichzeitig stellt sich auch die Frage: Sind Männer Sexualstraftäter und Frauen die Opfer?
Nein, so ist es nicht.
Ist es sexuelle Gewalt, wenn ein Partner dem anderen mit der flachen Hand feste auf den Po schlägt?
Ja, das kann sexuelle Gewalt sein. Ich selbst habe das beobachtet, als ein Paar einen Laden betrat. Die Frau hat ihrem Begleiter ohne Ankündigung, lachend, fest auf den Po geschlagen. Er hat ebenfalls gelacht und sie in den Arm genommen.
Die Behauptung, dass nur Frauen Opfer von Sexualstraftaten seien, ist schlicht falsch. Sie wird aber gerade von Frauen gerne und besonders gerne medienwirksam verwendet.
Wenn Collien Fernandez ihren Exmann Christian Ulmen anzeigt und böser Sexualstraftaten so öffentlich wie nur möglich bezichtigt, bildet sich eine große Community, die das alles sofort glaubt und für wahr hält.
Sogar Männer solidarisieren sich mit den unterdrückten Frauen oder schämen sich sogar, ein Mann zu sein, ohne Rücksicht auf sich selbst und vor allem ohne Rücksicht auf die Unschuldsvermutung.
Die Tatsache, dass das Paar sich getrennt hat und ein gemeinsames Kind hat, bleibt eine Randnotiz. Ist die Community wirklich so blind, die Auswirkungen auf das Kind zu vergessen? Kommt niemandem der Gedanke, hier könnte vielleicht auch der - leider häufige - Kampf um das Sorgerecht entfacht worden sein?
Was wäre umgekehrt, wenn ein Mann seine Ehefrau oder Exfrau anzeigt, wegen Sexualstraftaten, Deepfake-Videos mit schlüpfrigen Inhalten, Dirty-Chats mit anderen oder gar der tatsächlichen Gewaltanwendung?
Das ist selten. Die Scham des Mannes, von einer Frau Gewalt zu erfahren, also nicht dem Bild eines echten Mannes zu entsprechen, ist in den allermeisten Fällen viel zu groß.
Und, die Gefahr, nicht ernst genommen zu werden oder gar einer falschen Verdächtigung bezichtigt zu werden, ebenfalls.
Viele, die beratend im Bereich häuslicher Gewalt tätig sind, weigern sich sogar über Gewalt an Männern überhaupt nachzudenken. Für sie ist das Bild der Unterdrückten klar und eindeutig: Es sind nur die Frauen.
Aber, es gibt sie, die gewalttätigen Frauen. Es gibt sie, die Frauen die Straftaten behaupten, um eine bessere Stellung im Scheidungsverfahren oder Umgang mit den Kindern zu erhalten. Und die einseitige Denkweise der Community bestärkt sie darin.
Es gibt sie auch, die Frauen die anzügliche Bemerkungen zu Männern oder in deren Anwesenheit über Männer machen. Dabei wird gelacht. Über den strafbaren Inhalt scheint sich niemand Gedanken zu machen – anders als bei umgekehrter Besetzung der Rollen.
Wie kann ein Mann beweisen, dass er Opfer von häuslicher Gewalt ist?
Wahrscheinlich nur durch heimliche Filmaufnahmen. Wenn er Pech hat, werden diese aber wegen Unzulässigkeit nicht verwertet – weil heimlich und im privaten, häuslichen Bereich entstanden – der Schutz des Persönlichkeitsrechts der Gewalttätigen wird höher gesetzt als der Schutz des Gewaltopfers.
Die Verletzungen zu dokumentieren, hilft vielleicht.
Noch besser wäre die ärztliche Dokumentation – aber wie viele Männer gehen zum Arzt und sagen offen, dass ihre Verletzungen von ihrer Partnerin stammen?
Wann wird Berichterstattung zur unzulässigen Vorverurteilung?
Aus Sicht eines Strafverteidigers ist dieser mediale Hype nicht nur völlig überzogen, er verletzt die Regeln eines Strafverfahrens, vor allem die Unschuldsvermutung, das Recht auf ein faires Verfahren und schadet dem Rechtsstaat.
Jeder, der Beschuldigter in einem Strafverfahren ist, hat das Recht auf ein faires Verfahren. Wenn aber Belastungszeugen sogar in weit ausgestrahlten Fernsehtalkshows ihre Anschuldigungen wiederholen dürfen, während Ermittlungsverfahren laufen, müssen diese Anschuldigen äußerst kritisch geprüft werden.
Immerhin bestünde die Möglichkeit, dass diese Suche nach medialer Aufmerksamkeit, für die eigenen Anschuldigungen, Einfluss auf die Gesinnung der Strafverfolgungsbehörden haben könnte oder gar zu einer nicht mehr zu ändernden Vorverurteilung führen.
Aus meiner Sicht ist das eine neue Art von Perp Walk, zwar nicht die Vorführung von polizeilichen Maßnahmen an einem Beschuldigten, aber die massive Information der Öffentlichkeit über Vorwürfe gegen einen Beschuldigten.
Die Meinungsbildung hat bis jetzt super funktioniert, die meisten Berichte, Kommentar sind für die Anzeigenerstatterin und damit gegen den Verdächtigen.
Deswegen, ja, da ist er wieder: Der Pranger aus dem Mittelalter und das sogar ohne Richterspruch.
Haben Sie noch Fragen?
Wenn Sie noch weitere Fragen zu diesem Thema haben oder eine individuelle Beratung wünschen, können Sie sich gerne an uns wenden.
GLÜCK – Kanzlei für Strafrecht hat die Experten für solche Ermittlungs- und Strafverfahren. Wir betreuen regelmäßig Ermittlungsverfahren und bringen diese oft zur Einstellung.