Rechtstipp

Wann ist Vorverurteilung strafbar? Digitaler Pranger in Deutschland? Unschuldsvermutung, Deepfakes & doppelte Standards

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Ist der digitale Pranger in Deutschland plötzlich doch erlaubt?

Angesichts der öffentlichen Auftritte von Frau Fernandez muss das bejaht werden.

Gleichzeitig stellt sich auch die Frage: Sind Männer Sexualstraftäter und Frauen die Opfer?

Nein, so ist es nicht.

Ist es sexuelle Gewalt, wenn ein Partner dem anderen mit der flachen Hand feste auf den Po schlägt?

Ja, das kann sexuelle Gewalt sein. Ich selbst habe das beobachtet, als ein Paar einen Laden betrat. Die Frau hat ihrem Begleiter ohne Ankündigung, lachend, fest auf den Po geschlagen. Er hat ebenfalls gelacht und sie in den Arm genommen.

Die Behauptung, dass nur Frauen Opfer von Sexualstraftaten seien, ist schlicht falsch. Sie wird aber gerade von Frauen gerne und besonders gerne medienwirksam verwendet.

Wenn Collien Fernandez ihren Exmann Christian Ulmen anzeigt und böser Sexualstraftaten so öffentlich wie nur möglich bezichtigt, bildet sich eine große Community, die das alles sofort glaubt und für wahr hält.

Sogar Männer solidarisieren sich mit den unterdrückten Frauen oder schämen sich sogar, ein Mann zu sein, ohne Rücksicht auf sich selbst und vor allem ohne Rücksicht auf die Unschuldsvermutung.

Die Tatsache, dass das Paar sich getrennt hat und ein gemeinsames Kind hat, bleibt eine Randnotiz. Ist die Community wirklich so blind, die Auswirkungen auf das Kind zu vergessen? Kommt niemandem der Gedanke, hier könnte vielleicht auch der - leider häufige - Kampf um das Sorgerecht entfacht worden sein?

Was wäre umgekehrt, wenn ein Mann seine Ehefrau oder Exfrau anzeigt, wegen Sexualstraftaten, Deepfake-Videos mit schlüpfrigen Inhalten, Dirty-Chats mit anderen oder gar der tatsächlichen Gewaltanwendung?

Das ist selten. Die Scham des Mannes, von einer Frau Gewalt zu erfahren, also nicht dem Bild eines echten Mannes zu entsprechen, ist in den allermeisten Fällen viel zu groß.

Und, die Gefahr, nicht ernst genommen zu werden oder gar einer falschen Verdächtigung bezichtigt zu werden, ebenfalls.

Viele, die beratend im Bereich häuslicher Gewalt tätig sind, weigern sich sogar über Gewalt an Männern überhaupt nachzudenken. Für sie ist das Bild der Unterdrückten klar und eindeutig: Es sind nur die Frauen.

Aber, es gibt sie, die gewalttätigen Frauen. Es gibt sie, die Frauen die Straftaten behaupten, um eine bessere Stellung im Scheidungsverfahren oder Umgang mit den Kindern zu erhalten. Und die einseitige Denkweise der Community bestärkt sie darin.

Es gibt sie auch, die Frauen die anzügliche Bemerkungen zu Männern oder in deren Anwesenheit über Männer machen. Dabei wird gelacht. Über den strafbaren Inhalt scheint sich niemand Gedanken zu machen – anders als bei umgekehrter Besetzung der Rollen.

Wie kann ein Mann beweisen, dass er Opfer von häuslicher Gewalt ist?

Wahrscheinlich nur durch heimliche Filmaufnahmen. Wenn er Pech hat, werden diese aber wegen Unzulässigkeit nicht verwertet – weil heimlich und im privaten, häuslichen Bereich entstanden – der Schutz des Persönlichkeitsrechts der Gewalttätigen wird höher gesetzt als der Schutz des Gewaltopfers.

Die Verletzungen zu dokumentieren, hilft vielleicht.

Noch besser wäre die ärztliche Dokumentation – aber wie viele Männer gehen zum Arzt und sagen offen, dass ihre Verletzungen von ihrer Partnerin stammen?

Wann wird Berichterstattung zur unzulässigen Vorverurteilung?

Aus Sicht eines Strafverteidigers ist dieser mediale Hype nicht nur völlig überzogen, er verletzt die Regeln eines Strafverfahrens, vor allem die Unschuldsvermutung, das Recht auf ein faires Verfahren und schadet dem Rechtsstaat.

Jeder, der Beschuldigter in einem Strafverfahren ist, hat das Recht auf ein faires Verfahren. Wenn aber Belastungszeugen sogar in weit ausgestrahlten Fernsehtalkshows ihre Anschuldigungen wiederholen dürfen, während Ermittlungsverfahren laufen, müssen diese Anschuldigen äußerst kritisch geprüft werden.

Immerhin bestünde die Möglichkeit, dass diese Suche nach medialer Aufmerksamkeit, für die eigenen Anschuldigungen, Einfluss auf die Gesinnung der Strafverfolgungsbehörden haben könnte oder gar zu einer nicht mehr zu ändernden Vorverurteilung führen.

Aus meiner Sicht ist das eine neue Art von Perp Walk, zwar nicht die Vorführung von polizeilichen Maßnahmen an einem Beschuldigten, aber die massive Information der Öffentlichkeit über Vorwürfe gegen einen Beschuldigten.

Die Meinungsbildung hat bis jetzt super funktioniert, die meisten Berichte, Kommentar sind für die Anzeigenerstatterin und damit gegen den Verdächtigen.

Deswegen, ja, da ist er wieder: Der Pranger aus dem Mittelalter und das sogar ohne Richterspruch.


Kurz erklärt:

Darf ich jemanden online einer Straftat beschuldigen?

Nur mit großer Vorsicht. In Deutschland gilt die Unschuldsvermutung, das heißt: Niemand darf als Täter dargestellt werden, bevor seine Schuld rechtskräftig festgestellt wurde. Wer online konkrete Vorwürfe äußert, die nicht bewiesen sind, riskiert rechtliche Konsequenzen – etwa wegen übler Nachrede oder Verleumdung. Zusätzlich können Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche entstehen, wenn der Ruf der betroffenen Person geschädigt wird.

Was ist ein digitaler Pranger?

Ein digitaler Pranger bezeichnet die öffentliche Bloßstellung oder Anklage einer Person über soziale Medien, Foren oder klassische Medien. Anders als im Rechtsstaat erfolgt die Verurteilung dabei oft durch die breite Öffentlichkeit – ohne objektive Prüfung der Vorwürfe. Durch die schnelle Verbreitung im Internet kann sich so ein Pranger massiv auf das Privat- und Berufsleben der betroffenen Person auswirken.

Ist ein digitaler Pranger in Deutschland erlaubt?

Nicht pauschal. Zwar schützt die Meinungsfreiheit auch kritische Äußerungen, sie endet jedoch dort, wo die Rechte anderer verletzt werden. Werden falsche Tatsachen verbreitet oder Personen gezielt an den Pranger gestellt, kann das rechtswidrig sein. Gerichte wägen hier immer zwischen Meinungsfreiheit und Persönlichkeitsrecht ab.

Was bedeutet die Unschuldsvermutung konkret?

Die Unschuldsvermutung ist ein grundlegendes Prinzip des Strafrechts. Sie bedeutet, dass jede beschuldigte Person bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung als unschuldig gilt. Staatliche Stellen, aber auch die Öffentlichkeit, sollten/müssen sich daran halten. Wird jemand dennoch öffentlich als schuldig dargestellt, wird das dieses Prinzip untergraben.

Darf ein mutmaßliches Opfer öffentlich über Vorwürfe sprechen?

Es kommt drauf an. Auch mutmaßliche Opfer müssen darauf achten, keine unwahren Tatsachen zu verbreiten oder die Rechte des Beschuldigten zu verletzen. Besonders während eines laufenden Verfahrens kann eine einseitige öffentliche Darstellung problematisch sein, da sie den Eindruck einer Vorverurteilung erzeugen kann und sie kann als Versuch der Beeinflussung der Strafverfolgungsbehörden gewertet werden.

Kann Medienberichterstattung ein Strafverfahren beeinflussen?

Ja, das ist möglich. Intensive oder einseitige Berichterstattung kann die öffentliche Meinung stark prägen. Diese Wirkung kann sich indirekt auf Verfahrensbeteiligte wie Zeugen oder Schöffen auswirken. Deshalb ist eine sachliche und ausgewogene Berichterstattung besonders wichtig.

Sind öffentliche Vorverurteilungen erlaubt?

Nein. Eine Person ohne gerichtliches Urteil öffentlich als schuldig darzustellen, verstößt in vielen Fällen gegen das Persönlichkeitsrecht. Auch wenn keine strafrechtliche Verurteilung erfolgt, können zivilrechtliche Ansprüche wie Unterlassung oder Schadensersatz entstehen.

Warum werden Männer oft schneller als Täter wahrgenommen?

Das hängt häufig mit gesellschaftlichen Rollenbildern zusammen, in denen Männer eher als Täter und Frauen eher als Opfer gesehen werden. Diese Sichtweise greift jedoch zu kurz und kann dazu führen, dass Einzelfälle nicht objektiv bewertet werden.

Gibt es auch männliche Opfer von Gewalt oder Missbrauch?

Ja, selbstverständlich. Männer werden ebenso Opfer von häuslicher oder sexueller Gewalt wie Frauen. Allerdings zeigen Studien und Erfahrungsberichte, dass männliche Betroffene seltener Hilfe suchen oder Anzeige erstatten – oft aus Scham oder aus Angst, nicht ernst genommen zu werden.

Was tun, wenn ich online zu Unrecht beschuldigt werde?

Wichtig ist, schnell zu handeln. Du solltest Beweise sichern (z. B. Screenshots), die Inhalte dokumentieren und rechtlichen Rat einholen. Ein Anwalt kann prüfen, ob Ansprüche auf Unterlassung, Gegendarstellung oder Schadensersatz bestehen und entsprechende Schritte einleiten.

Darf ich über laufende Strafverfahren posten?

Grundsätzlich darfst du über laufende Strafverfahren sprechen oder posten. Die Meinungs- und Pressefreiheit erlaubt es, über solche Themen zu berichten oder sie zu kommentieren. Aber: Es gibt enge rechtliche Grenzen. Du darfst keine unwahren Tatsachen behaupten, niemanden vorverurteilen („der ist schuldig“) und keine Persönlichkeitsrechte verletzen. Besonders problematisch wird es, wenn du Namen nennst oder Details veröffentlichst, die den Beschuldigten identifizierbar machen. Dann drohen schnell rechtliche Konsequenzen wie Unterlassungsansprüche oder sogar Strafbarkeit (z. B. wegen übler Nachrede oder Verleumdung). Und Dokumente aus Strafverfahren dürfen ungeschwärzt nie gepostet werden.

Warum ist ein digitaler Pranger so gefährlich?

Weil die Folgen oft kaum rückgängig zu machen sind. Einmal verbreitete Inhalte bleiben im Internet lange auffindbar und können den Ruf, die Karriere und das soziale Umfeld einer Person dauerhaft schädigen – selbst wenn sich die Vorwürfe später als unbegründet herausstellen. Der Fall Kachelmann hat dies eindeutig bewiesen.


Haben Sie noch Fragen?

Wenn Sie noch weitere Fragen zu diesem Thema haben oder eine individuelle Beratung wünschen, können Sie sich gerne an uns wenden.


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