Streaming über IPTV genutzt – droht jetzt Strafe?
Internet Protocol Television (IPTV) ist Streamen von Fernsehinhalten. Das ist bei einem Vertrag mit einem berechtigten Anbieter gegen üblichen Entgelt nicht strafbar. Das Streamen über einen illegalen Anbieter, der keinerlei Rechte besitzt, ist strafbar. Wenn Kundendaten bei einem illegalen IPTV-Anbieter gefunden werden, kann das zu einer Verurteilung führen – es muss aber nicht.
Illegales IPTV: Was droht den Kunden?
Ein aktueller Fal aus dem Saarland sorgt für Aufmerksamkeit: Ein Anbieter illegaler Pay-TV-Zugänge über Internet wurde zu einer Freiheitsstrafe von 2 Jahren und 4 Monaten verurteilt. Das bedeutet Haft. Das Gericht stellte fest, dass er jahrelang mehr als 6.000 illegale Zugänge zu Bezahlsendern verkauft haben soll.
Zu der Haftstrafe kommt eine Zahlungsverpflichtung in Höhe von 137.000,00 Euro, das illegal erlangte Geld muss zurückgezahlt werden oder die Staatskasse behält es ein.
Für die Kunden des Verurteilten bedeutet das nichts Gutes: Soweit Daten und Zahlungen von den Ermittlungsbehörden im Saarland bekannt sind, werden die örtlich zuständige Staatsanwaltschaften informiert und die hinwiederum leiten Verfahren wegen Geldwäsche nach § 261 Strafgesetzbuch gegen die einzelnen Kunden ein. Laut Medienberichten ist dies bereits geschehen, wir wissen das auch aus unserer Praxis.
Vielen Nutzern von Pay-TV-Abos stellt sich die Frage:
Was passiert, wenn ich selbst einen illegalen IPTV-Zugang genutzt habe?
Die Verurteilung des Anbieters bedeutet nicht automatisch, dass der Kunde zum Beschuldigten wird. Die Ermittlungsbehörden finden aber meist eindeutige Beweise für einen Vertragsschluss und finden die Daten des Kunden.
Was passiert, wenn meine Daten bei den Ermittlungsbehörden bekannt sind?
Es wird definitiv ein Ermittlungsverfahren eingeleitet, der einzelne Kunde wird zum Beschuldigten. Die örtliche Staatsanwaltschaft wird informiert, in der Regel übernimmt sie das Verfahren. Meist werden die Beschuldigten schriftlich oder telefonisch über die Beschuldigungen informiert.
Wie kommen die Ermittlungsbehörden an meine Daten?
Bei dem jetzt Verurteilten wurde durchsucht und so gut wie alles beschlagnahmt.
Wenn Kundenlisten gefunden wurden, werden die als Anhaltspunkt verwendet
Der gesamte Zahlungsverkehr wurde gesichert, Bankkonten und Paypal. Auch, wenn noch vorhanden, Hinweise auf Vertragsabschlüsse. Aber alleine das Paypal-Konto genügt, die natürliche Person zu finden, die das Abo bezahlt hat. Genau derjenige wird dann zum Beschuldigten.
Ist IPTV immer illegal?
Nein.
IPTV bedeutet die Übertragung von Fernseh- oder Videoinhalten über das Internet. Die legalen Anbieter verwenden diese Technik, der große Sportanbieter oder auch die bekannten Serienanbieter.
Deren Abos sind bekanntermaßen teuer und kosten im Jahr schnell einige 100 Euro. Diese IPTV-Dienste haben die Rechte erworben, die Dateien gegen Gebühr freizuschalten. Diese Rechte sind teuer.
Wenn nun ein eher unbekannter Anbieter das Angebot der legalen Dienste für einen sehr niedrigen Preis anbietet und Serien und Filme freischaltet, wird es problematisch. Dieser Anbieter hat mit Sicherheit keine Rechte erworben, sondern die Zugänge bei den legalen Anbietern gehackt.
Kann ich mich strafbar machen, wenn ich als einfacher Endkunde IPTV nutze?
Ja, die Nutzung dieser billigen Noname-Dienste ist auch für den Endkunden strafbar.
Das wird am Einzelfall geprüft. Der einfache Kunde hat weniger kriminelle Energie als der nun verurteilte Anbieter, der erhebliche Summen eingenommen hat durch den Verkauf der illegalen Nutzung. Der Straftatbestand der Geldwäsche allerdings erfordert nur Leichtfertigkeit, wer also leichtsinnig einen solchen Dienst bezahlt, muss mit einer Strafe rechnen.
Im Einzelfall kann helfen, ob und wieviel der Kunde das Angebot genutzt hat, ob er vielleicht doch von einem legalen Angebot ausgehen durfte und wie er das Abo erworben hatte.
Den Kunden droht daher in der Regel keine Haftstrafe, aber eine Geldstrafe.
Was passiert wenn meine Daten bei dem illegalen IPTV-Anbieter gefunden worden sind?
Dann hat die örtliche Staatsanwaltschaft den Beweis der illegalen Nutzung und wird die Straftat der Geldwäsche aus § 261 Strafgesetzbuch bejahen.
Welche Informationen die Ermittlungsbehörden tatsächlich haben, lässt sich nur durch Akteneinsicht herausfinden. Zwar hat der Beschuldigte ein eigenes Recht auf Akteneinsicht, aber das ist bürokratisch sehr eingeschränkt. Strafverteidiger sind versiert in der Einholung von Akteneinsicht, sie erhalten diese elektronisch und können die Akten genau lesen. Hier empfiehlt sich die Beauftragung in jedem Fall, sie kann viel Geld sparen.
Bekomme ich jetzt automatisch Post von der Polizei oder der Staatsanwaltschaft?
In der Regel: ja, von der Polizei. Der Anfangsverdacht ist gegeben, wenn Paypal-Zahlungen gefunden worden sind. Sollte eine Anhörung durch die Polizei nicht erfolgt sein, droht sogar ein Strafbefehl vom Amtsgericht.
Was tun bei einer Vorladung wegen illegalem IPTV?
Ein Beschuldigter hat das Recht zu schweigen. Darum bitte keine schnellen Angaben. Bitte auch nicht beim Absender der Vorladung anrufen. Jedes Wort kann protokolliert werden und als Schuldeingeständnis gewertet werden. Wer einmal seine Schuld gegenüber einem Polizeibeamten eingeräumt hat, wird das kaum noch los – selbst wenn es gelogen war.
Es besteht grundsätzlich keine Pflicht, zur Vernehmung zu erscheinen. Der beste Schutz ist die Beauftragung eines Strafverteidigers. Er kümmert sich um die Akteneinsicht und prüft ob und wie der Beschuldigte Angaben macht. Diese Angaben erfolgen über den Strafverteidiger.
Kann es wegen illegalem Streamen zu einer Hausdurchsuchung kommen?
Grundsätzlich kann illegales IPTV zu einer Hausdurchsuchung führen. Eine solche ordnet im Normalfall der Ermittlungsrichter an, gemäß § 102 Strafprozessordnung.
Dazu müssen aber konkrete Anhaltspunkte vorliegen, ein wichtiger Grund und eine hohe Strafandrohung. Aber, zur Beweissicherung kann es sein, dass Telefone, PCs, Laptops oder sonstige Geräte, mit denen ein Streaming möglich sein könnte, mitgenommen werden und untersucht werden.
Die Maßnahme muss aber verhältnismäßig sein, die Prüfung erfolgt im Einzelfall.
Was mache ich bei einer Hausdurchsuchung?
Eine Hausdurchsuchung ist nicht zu stoppen. Beschuldigte oder Dritten sollen sich kooperativ und ruhige verhalten. Gleichzeitig aber von ihrem Schweigerecht Gebrauch machen und vor allem keine Spontanäußerungen – sie können negativ verwendet werden.
Es ist wichtig, immer nach einer Kopie des Durchsuchungsbeschlusses zu fragen und nach Visitenkarten der Polizeibeamten. Einen Strafverteidiger anzurufen, wird immer viel Arbeit abnehmen. Das Sicherstellungsprotokoll muss ausgehändigt werden, darauf sollte der Betroffene bestehen. Auch sind Aktenzeichen äußerst wichtig und die zuständige Stelle.
Welche Strafe droht einem Nutzer von illegalem IPTV?
Wer illegales IPTV anbietet, dem drohen hohe Strafen und vor allem hohe Schadensersatzforderungen. Der einfache, private Nutzer muss aber auch mit einer Geldstrafe und Schadensersatzforderungen rechnen. Die entgangenen Zahlungen des berechtigten Anbieters werden gefordert werden – das scheinbar billige Streamen wird dann richtig teuer.
Soll ich selbst zur Polizei gehen, wenn ich einen illegalen IPTV-Zugang genutzt habe?
Nein, es gibt keine Verpflichtung zur Selbstanzeige. Bei Sorge, man könnte Beschuldigter werden, hilft wirklich nur eines: anwaltliche Beratung.
Wie kann ein Strafverteidiger helfen?
Der Verteidiger findet die zuständige Stelle und hält Kontakt. Er kann die Akteneinsicht einholen, professioneller und schneller als der Betroffene.
Dann kann die Akte geprüft werden, was der Grund der Ermittlungen ist. Vor allem wird der Strafverteidiger den Strafvorwurf benennen können und die drohende Strafe. Er kann erklären, was das richtige, weitere Vorgehen ist.
Ein erfahrener Strafverteidiger kann nach der Akteneinsicht das Ermittlungsverfahren seriös beurteilen.
Kurz erklärt: Die wichtigsten Fragen für IPTV-Nutzer
IPTV bedeutet nur Streamen. Streamingdienste sind natürlich nicht alle illegal. Die Aufnahme in eine Kundendatei bedeutet keine Straftat – nur die Nutzung.
Wenn ein Nutzer eines illegalen IPTV-Anschlusses aber eine Vorladung oder ähnliche Post von den Ermittlungsbehörden, meist der Polizei, erhält, sollte er sich mit Hilfe eines Strafverteidigers schlau machen zu den genauen Vorwürfen.
Haben Sie eine Vorladung wegen Verdachts der Geldwäsche im Zusammenhang mit IPTV erhalten?
Als Strafverteidiger kann Rechtsanwältin Christina Glück Akteneinsicht beantragen, die Akte lesen und prüfen und bereits im Ermittlungsverfahren den Fortgang des Verfahrens entscheidend lenken.
Ich nutze selbst IPTV – bekomme ich Probleme?
Nein, bei den legalen Anbietern gibt es keine Probleme, hier wird auch relativ viel Geld für die Nutzung bezahlt.
Aber die Nutzung eines erheblichen billigeren IPTV-Portals kann großen Ärger bringen. Dies sollte unverzüglich beendet werden.
Mache ich mich als Nutzer von IPTV überhaupt strafbar?
Wenn die Nutzung offensichtlich illegal ist, also besonders billige Angebote enthält, dann macht sich auch der Nutzer strafbar. Und er muss Schadensersatzansprüche der berechtigten Streamingdienste fürchten. Die legale Nutzung ist nicht strafbar.
Was passiert, wenn meine Daten bei einem illegalen IPTV-Anbieter gefunden worden sind?
In der Regel wird ein Strafverfahren eingeleitet, wegen Geldwäsche. Ob dieses mit einer Verurteilung endet, ist jedoch nicht sicher. Nur, weil Daten gefunden worden sind, ist kein Beweis für die illegale Nutzung.
Bekomme ich beim illegalen Streamings Post von der Polizei?
Wenn es dort bekannt wird: ja.
Kann es zu einer Hausdurchsuchung kommen?
Bei illegalem Streamen kann es auch zu Hausdurchsuchungen kommen. Wahrscheinlicher jedoch bei den Anbietern, die mit Software die Zugänge der legalen Dienste hacken oder bei ihren Zwischenhändlern. Es ist aber nicht ausgeschlossen, dass auch bei einzelnen Nutzern durchsucht wird.
Welche Strafe droht mir – Gefängnis?
Nein, dem einfachen Nutzer von illegalem IPTV droht kein Gefängnis, aber eine Geldstrafe wegen Geldwäsche gem. § 261 StGB. Vielleicht auch eine Geldauflage und im Gegenzug wird das Verfahren eingestellt. Oft wird hier ein Nettomonatsgehalt fällig.
Auch § 106 UrhG kann eine Geldstrafe auslösen.
Soll ich reagieren, wenn ich eine Vorladung bekommen?
Ja, unbedingt. Aber nicht dort anrufen oder einfach hingehen. Sondern jetzt Kontakt zu einem Strafverteidiger aufnehmen und sich mindestens beraten lassen. Noch besser ist die Beauftragung, das Aktenstudium durch den Anwalt und dann eine Stellungnahme mit Einstellungsantrag durch den Anwalt.
Mehr zum Thema IPTV-Streaming
In unserem FAQ-Bereich finden Sie ausführliche Antworten zu weiteren Fragen rund um das Thema IPTV-Streaming - unter anderem zu „Macht ein VPN illegales IPTV legal oder sicher?”, „Ist die Zahlung für ein illegales IPTV-Abo Geldwäsche?” oder „Ist illegales IPTV automatisch Betrug oder Computerbetrug?” Darüber hinaus finden Sie dort viele weitere interessante Fragen und Antworten aus dem Strafrecht.
Haben Sie noch Fragen?
Wenn Sie noch weitere Fragen zu diesem Thema haben oder eine individuelle Beratung wünschen, können Sie sich gerne an uns wenden.
GLÜCK – Kanzlei für Strafrecht hat die Experten für solche Ermittlungs- und Strafverfahren. Wir betreuen regelmäßig Ermittlungsverfahren und bringen diese oft zur Einstellung.