Rechtstipp

035 184b StGB: ein sündhaft teures Verbrechen

Verbreitung Kinderpornografie I Warum dieser Vorwurf oft Unschuldige trifft I Rechtswidrige Urteile

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Der Besitz nur eines Bildes auf dem Mobiltelefon mit jugend- oder kinderpornografischem Inhalt lässt massive Ermittlungen anlaufen. Gemeldet werden (angebliche) Down- oder Uploads aus Internetportalen oder -foren, ebenso Auffälligkeiten in Messengerdiensten (WhatsApp, Facebook, Instagram, etc.). Betreiber oder amerikanische Server melden jede Auffälligkeit sofort an die Deutsche Polizei.

Gemeldet werden IP-Adressen, die mit solchen Bildern oder Videos in Kontakt gekommen sind. Die Polizei ermittelt den Inhaber der IP-Adresse und bekommt ganz einfach Durchsuchungs- und Beschlagnahmebeschlüsse für alle mobilen Endgeräte, Speichermedien, Laptops, PCs, etc.

Diese Durchsuchungen finden regelmäßig in den frühen Morgenstunden, durch mehrere Polizeibeamte, oftmals in Uniform und mit Streifenwagen, statt. Die gesamte Nachbarschaft bekommt die Maßnahme mit.

Von einer Sekunde auf die andere hat der Betroffene kein Mobiltelefon mehr zur Verfügung und sieht sich einer hohen Strafandrohung gegenüber.

Gerade der Besitz kinderpornografischen Materials ist strikt in § 184b Strafgesetzbuch geregelt.

Der Besitz von nur einem Bild auf einem digitalen Endgerät bedeutet ein Verbrechen, als Konsequenz mindestens ein Jahr Freiheitsstrafe, eine Eintragung im erweiterten Führungszeugnis und keine Möglichkeit eine öffentliche Hauptverhandlung zu vermeiden. 

Keine Möglichkeit einer Einstellung, egal gegen wieviel Geld auch immer. Auch eine schriftliche Verurteilung im Strafbefehlsverfahren ist nicht möglich.

Das Ende ist eine Vorstrafe, Einträge im Führungszeugnis, auch im erweiterten, und Verfahrenskosten von oftmals 20.000,00 Euro, weil sehr teure IT-Firmen mit der Auswertung der Elektronik- und Speichergeräte beauftragt werden.

Wehret den Anfängen bedeutet hier unbedingte und intensive Arbeit des Verteidigers von Beginn an. 

Wir prüfen die Ermittlungen, wir besprechen uns intensiv mit dem Beschuldigten und wir schreiben - in enger Absprache mit dem Klienten - sofort Beschwerden oder auch eingehende Stellungnahmen.


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Wenn Sie noch weitere Fragen zu diesem Thema haben oder eine individuelle Beratung wünschen, können Sie sich gerne an uns wenden.


GLÜCK – Kanzlei für Strafrecht hat die Experten für solche Ermittlungs- und Strafverfahren. Wir betreuen regelmäßig Ermittlungsverfahren und bringen diese oft zur Einstellung.

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