Rechtstipp

067 Ist ein Kuss strafbar?

Ist ein Kuss justiziabel? | Wir fragen eine Strafverteidigerin

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1. Alter der Beteiligten

  • Strafrechtliche Relevanz: In Deutschland ist das Alter der Beteiligten entscheidend für die strafrechtliche Bewertung. Das Strafgesetzbuch (StGB) sieht vor, dass das Eindringen in den Körper eines unter 14-Jährigen eine schwere Sexualstraftat darstellt.
  • Beispiel: Ist der eine Partner 15 Jahre alt und der andere 13, so ist dies strafbar. Umgekehrt, wenn der eine 14 und der andere 18 ist, bleibt die Handlung grundsätzlich straffrei, vorausgesetzt, sie ist einvernehmlich.

2. Einvernehmlichkeit und rechtliche Grauzonen

  • Einvernehmliche Beziehungen: Bei einvernehmlichen Beziehungen zwischen Jugendlichen ist das rechtliche Risiko höher, wenn einer der Partner unter 14 Jahren ist.
  • Nicht einvernehmliche Handlungen: In Fällen von Zwang oder Missbrauch wird unabhängig vom Alter des Opfers oder Täters immer eine Strafverfolgung stattfinden.

3. Schutzbefohlenenverhältnis und berufliche Konsequenzen

  • Lehrer und Schüler: Besondere Aufmerksamkeit gilt den Beziehungen zwischen Schutzbefohlenen und ihren Aufsichtspersonen, wie beispielsweise zwischen Lehrern und Schülern. Wenn ein Lehrer sexuelle Handlungen mit einem unter 14-Jährigen vornimmt, stellt dies einen sexuellen Missbrauch von Schutzbefohlenen dar. Einvernehmlichkeit ist dabei völlig belanglos.
  • Rechtliche Konsequenzen: In diesen Fällen ist immer mit einer Freiheitsstrafe zu rechnen, Ausnahmen sind selten. Die Strafen für solche Taten können zwischen zwei und fünfzehn Jahren Freiheitsstrafe liegen. Lehrer, die in solchen Fällen verurteilt werden, verlieren nicht nur ihre persönliche Freiheit durch Inhaftierung, sie verlieren ihren Job, die Pensionsansprüche und alle berufliche Vorteile. Zudem ist die gesellschaftliche Stigmatisierung oft erheblich, und verurteilte Personen müssen mit einem hohen Maß an öffentlichem Druck und persönlichem Verlust rechnen.

Die strafrechtliche Beurteilung sexueller Handlungen unter Minderjährigen ist komplex und stark von den individuellen Umständen abhängig. Insbesondere das Alter der Beteiligten spielt eine entscheidene Rolle. Es ist schlicht verboten, mit unter 14-Jährigen sexuelle Handlungen vorzunehmen, sie stehen unter hohem Schutz. Oftmals sind sich Eltern der harten Konsequenzen nicht bewusst und erlauben unter 14-Jährigen Beziehungen. Darum ist es wichtig, sich der rechtlichen Rahmenbedingungen bewusst zu sein, um strafrechtliche Folgen zu vermeiden. Immerhin droht auch bei Jugendlichen in diesem Bereich Haft. 

Bei Fragen oder Unsicherheiten ist es ratsam, rechtlichen Rat einzuholen.


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