Ist ein Pflichtverteidiger kostenlos?
Zahlt der Beschuldigte den Pflichtverteidiger oder ist Pflichtverteidigung kostenlos?
In Strafverfahren stehen Beschuldigten grundsätzlich zwei Optionen zur Verfügung: die Bestellung eines Pflichtverteidigers oder die Beauftragung eines Wahlverteidigers. Viele Mandanten fragen häufig nach einem Pflichtverteidiger, um möglicherweise Kosten zu sparen. Doch was steckt eigentlich dahinter?
Dies und mehr erfahrt ihr hier in diesem Rechtstipp und in meinen Video.
1. Was ist ein Pflichtverteidiger?
Ein Pflichtverteidiger ist ein Anwalt, der vom Gericht bestellt wird, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Zu den Voraussetzungen gehört z.B., dass die Schwere des Vorwurfs einen Verteidiger notwendig macht oder der Beschuldigte selbst keinen Anwalt beauftragen kann. Wichtig zu wissen ist:
- Kostenübernahme durch den Staat: Zunächst übernimmt der Staat die Kosten des Pflichtverteidigers. Der Beschuldigte darf einen Anwalt benennen, aber berufen wird der Pflichtverteidiger immer und nur durch das Gericht. Deswegen kann der Beschuldigte einem Pflichtverteidiger niemals kündigen. Er kann nur vom Gericht abbestellt werden, und das ist schwierig.
- Rückzahlungspflicht: Wird der Beschuldigte verurteilt, muss er die Kosten des Pflichtverteidigers selbst tragen. Es handelt sich also um eine Art „Darlehen“ vom Staat.
2. Nicht in jedem Fall gibt es einen Pflichtverteidiger
Ein weit verbreiteter Irrtum ist, dass man in jedem Strafverfahren einen Pflichtverteidiger erhält. Bei leichteren Vorwürfen wird oft kein Pflichtverteidiger bestellt. Auch die finanzielle Bedürftigkeit ist unerheblich, bei vielen Vorwürfen hat der Beschuldigte keinen Anspruch auf Kostenübernahme der Verteidigung. Das Gericht entscheidet nach gesetzlichen Vorgaben, wann ein Pflichtverteidiger notwendig ist.
3. Wahl des Anwalts: Pflichtverteidiger vs. Wahlverteidiger
Viele Mandanten fragen sich, ob ein Pflichtverteidiger weniger engagiert ist als ein Wahlverteidiger. Das hängt vom Einzelfall ab:
- Pflichtverteidiger: Da er vom Gericht bestellt wird, könnte es in einigen Fällen vorkommen, dass der Pflichtverteidiger weniger energisch verteidigt, um die Beziehung zum Gericht nicht zu belasten.
- Wahlverteidiger: Bei der Wahl eines eigenen Anwalts (Wahlverteidiger) hat der Mandant die Möglichkeit, sich bewusst für einen Anwalt zu entscheiden, der für seine Interessen einsteht und den er bezahlt. Das gibt oft mehr Sicherheit und Vertrauen, ähnlich wie bei der Wahl eines Arztes oder Friseurs - und hier zahlen die Kunden ja auch Geld für gute Betreuung.
4. Fazit: Welcher Verteidiger ist der richtige?
Es ist ratsam, sich genau zu überlegen, ob man die Unterstützung durch einen Pflichtverteidiger annehmen möchte. Wer die Möglichkeit hat, sollte sich gut informieren und eventuell die Kosten für einen Wahlverteidiger in Betracht ziehen, um die bestmögliche Verteidigung zu gewährleisten.
Kurz erklärt:
Ist ein Pflichtverteidiger kostenlos?
Nein, nicht automatisch. Die Kosten übernimmt zunächst der Staat. Wird der Beschuldigte jedoch verurteilt, muss er die Kosten in der Regel zurückzahlen.
Was ist ein Pflichtverteidiger überhaupt?
Ein Pflichtverteidiger ist ein Rechtsanwalt, der vom Gericht bestellt wird, wenn eine sogenannte notwendige Verteidigung vorliegt – geregelt in § 140 StPO. Die Betreuung eines Beschuldigten als Pflichtverteidiger ist mit einer sehr geringen Vergütung verbunden, ein „Sonderopfer“ das Rechtsanwälte der Gemeinschaft zu erbringen haben.
Wann bekomme ich einen Pflichtverteidiger?
Zum Beispiel:
• bei schweren Tatvorwürfen
• wenn Untersuchungshaft droht oder besteht
• wenn ein Gutachten eingeholt wrid
• wenn die Sach- oder Rechtslage schwierig ist
Nicht jeder Beschuldigte bekommt also automatisch einen Pflichtverteidiger und in der Regel ist der Sachwert völlig uninteressant – anders als im Zivilrecht.
Kann ich mir meinen Pflichtverteidiger aussuchen?
Ja. Du kannst dem Gericht einen Anwalt vorschlagen, der dann als Pflichtverteidiger bestellt wird. Das wird oft genutzt. Aber dafür wird eine Frist gesetzt – verstreicht die Frist, wählt das Gericht einen Verteidiger für Dich aus.
Was ist der Unterschied zum Wahlverteidiger?
• Pflichtverteidiger: vom Gericht bestellt
• Wahlverteidiger: selbst ausgesucht und direkt bezahlt
In der Praxis sind beide rechtlich gleichgestellt – entscheidend ist die Qualität der Verteidigung.
Ist ein Wahlverteidiger besser als ein Pflichtverteidiger?
Nicht automatisch. Es kommt auf den Anwalt an, nicht auf die Bezeichnung. Ein engagierter Pflichtverteidiger kann genauso effektiv sein. Da aber die Vergütung minimal ist, gerade bei großem Engagement bleibt der Erlös unter dem Mindestlohn, ist eine Pflichtverteidigung für Kanzleien eine Belastung.
Muss ich den Pflichtverteidiger später bezahlen?
Ja, im Falle einer Verurteilung meist schon. Nur bei einem Freispruch trägt in der Regel der Staat die Kosten, die werden aber genau geprüft und in der Regel sehr weit unten angesetzt. Zudem dauert diese Kostenfestsetzung lange, manchmal sogar Jahre.
Haben Sie Fragen?
Wenn Sie noch weitere Fragen zu diesem Thema haben oder eine individuelle Beratung wünschen, können Sie sich gerne an uns wenden.
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