Welche Rechte gelten in der Untersuchungshaft? Besuch, Briefe und Telefon
Besuche und Briefverkehr verboten? Wie ist das in der Untersuchungshaft?
In Untersuchungshaft kann man schneller kommen als man denkt. Auch wenn man unschuldig ist, schützt einem das nicht vor Untersuchungshaft. Im Jahr 2021 waren das in Deutschland über 30.000 Menschen. 1 von rund 3000 Deutschen war damit statistisch gesehen in Untersuchungshaft. Leicht können Freunde oder auch Familienangehörige in Untersuchungshaft landen.
Wie kann man dann mit diesen kommunizieren? Darf man Briefe schreiben? Was darf in diesen Briefen stehen? Darf man telefonieren? Sind Besuche möglich? Wie laufen Besuche ab?
Ist Briefverkehr in der Untersuchungshaft erlaubt?
Ein Untersuchungsgefangener kann unbegrenzt Briefe schreiben und auch empfangen. Allerdings wird jeder ein- und ausgehende Brief geöffnet und vom Haftrichter bzw. Staatsanwalt gelesen, bevor er dem Inhaftierten übergeben bzw. an den Empfänger weitergeleitet wird.
Die Briefkontrolle führt entweder der zuständige Haftrichter oder der Staatsanwalt durch. Dies wird unterschiedlich gehandhabt. Eine Übertragung der Briefkontrolle auf den Staatsanwalt ist aber nur mit Einwilligung des Inhaftierten möglich. Weitergeleitet werden aber ausschließlich Briefe, deren Inhalt für unbedenklich befunden wird, insbesondere im Hinblick auf das laufende Ermittlungsverfahren.
Ihr müsst daher gut überlegen, was ihr in Briefen an den Inhaftierten schreibt.
Briefe, in denen es auch um den Tatvorwurf geht, werden immer als Beweismittel beschlagnahmt. Ebenso können Briefe mit Inhalten, die die Ordnung der JVA oder den Haftzweck gefährden können, angehalten werden. Dann kommt der Brief nicht an. Das kann die Kommunikation empfindlich stören. Diese Briefkontrolle führt oft dazu, dass es bis hin zu mehreren Wochen dauert, bis ein Brief den Empfänger erreicht.
Warum ist das so?
Ein vom Gefängnis ausgehender Brief wird mit Behördenpost zuerst an den für die Kontrolle zuständigen Haftrichter geschickt. Behördenpost ist immer langsam. Je nachdem wo das Gefängnis und der Haftrichter beziehungsweise Staatsanwalt sitzt, kann das schon mal 7 Tage dauern. Je nach Arbeitseifer oder auch Urlaub bzw. Krankheit des Haftrichters, kann dieser Brief dann auch mal 2 oder 3 Wochen auf dem Schreibtisch des Haftrichters liegen bleiben, bis er diesen liest.
Im Ergebnis erreicht dann dieser Brief den Empfänger erst 4 Wochen nach Absendung. Lange Zeit. Bei in Gefängnissen eingehenden Briefen dauert es noch länger. Der Grund ist: Zuerst geht er mit Behördenpost vom Gefängnis an den Haftrichter. Nachdem er diesen gelesen hat, geht er ein zweites Mal wieder mit Behördenpost zurück an das Gefängnis. Noch länger dauert es bei der Kontrolle fremdsprachiger Briefe, da sie zunächst übersetzt werden müssen. Dagegen können der Inhaftierte und seine Kommunikationspartner meist wenig machen.
Aufgrund dieser langen Laufzeiten ist meist eine vernünftige Kommunikation mittels Briefpost nicht möglich. Denkt also daran, wenn es um eilbedürftige Dinge geht, die zu klären sind.
Besuche in der JVA / Besuchserlaubnis
Besuche bei Untersuchungsgefangenen in der JVA (Justizvollzugsanstalt) sind immer nur mit Erlaubnis möglich. Die Besuchserlaubnis erteilt entweder der für den Betroffenen zuständige Staatsanwalt oder der Haftrichter. Anträge müssen in der Regel schriftlich gestellt werden. Ihr könnt den Antrag per Brief einreichen, zur Beschleunigung aber auch direkt auf der zuständigen Geschäftsstelle der Staatsanwaltschaft bzw. des Gerichts abgeben.
Besuche von nahen Verwandten und Ehegatten werden normalerweise immer genehmigt. Soll der Besuch gleichzeitig durch mehrere Personen erfolgen, müsst ihr das im Antrag ausdrücklich angeben, das gilt auch für Kinder. Wie viele Besucher gleichzeitig kommen dürfen, ist in den einzelnen JVAs unterschiedlich geregelt. Die Höchstzahl der Besucher könnt Ihr telefonisch bei der JVA erfragen. Meist werden maximal drei Personen gleichzeitig zugelassen.
Euer Besuch wird immer überwacht. Sowohl optisch als auch akustisch. Ein Gefängniswärter oder Polizist sitzt immer mit dabei. Wollt oder müßt ihr beim Besuch in einer Fremdsprache reden, gebt dies in dem Besuchsantrag unbedingt an. Es wird dann ein vereidigter Dolmetscher zugezogen. Wenn ihr den Inhaftierten mehrfach besuchen möchtet, gebt dies ebenfalls an und beantragt eine Dauerbesuchserlaubnis. Ihr erspart euch dann die dauernde Lauferei wegen Einzelbesuchserlaubnissen.
Die Erteilung einer Erlaubnis darf nur abgelehnt werden, wenn durch den Besuch der Haftzweck gefährdet wäre oder der Besuch die Ordnung der Vollzugsanstalt stören würde. Das gilt etwa wenn Anhaltspunkte dafür bestehen, dass der Besuch für Verdunkelungsmaßnahmen genutzt werden soll.
Wird ein Antrag auf Erteilung einer Besuchserlaubnis abgelehnt, könnt ihr dagegen Beschwerde einlegen.
Zeitpunkt, Häufigkeit und Dauer der Besuche
Wann und wie oft ihr den Inhaftierten besuchen können, ist von JVA zu JVA unterschiedlich: in manchen sind in Besuche einmal pro Woche zugelassen, in anderen nur alle 2 Wochen. Ebenso unterschiedlich sind Tage und Zeiten, wann die JVA Besuche erlaubt .
Vorsichtshalber solltet ihr immer die aktuellen Tage, die Zeiten und Modalitäten vor dem ersten Besuch telefonisch bei der jeweiligen JVA erfragen. Die regelmäßige Dauer für einen Besuch beträgt 30 Minuten. Meist sind maximal 2 Stunden Besuchszeit pro Monat nur erlaubt.
Möchtet ihr den Inhaftierten häufiger bzw. außerhalb der üblichen Besuchszeiten besuchen oder möchtet ihr die Besuchsdauer verlängern, muss dies beim Haftrichter gesondert beantragt werden. Ohne stichhaltige Gründe klappt das aber nicht.
Zusätzliche Besuche über die 2 Stunden pro Monat, sogenannte Sonderbesuche, können erlaubt werden, wenn sie der Erledigung unaufschiebbarer persönlicher, rechtlicher oder geschäftlicher Angelegenheiten dienen, die nicht schriftlich vom Gefangenen oder Dritten allein abgewickelt werden können. Eine Sondergenehmigung kommt beispielsweise auch dann in Frage, wenn der Besucher eine lange Anreise hat, zu der die Besuchsdauer von 30 Minuten außer Verhältnis steht.
Wie läuft ein Besuch in einem Gefängnis ab?
Beim Einlass in die JVA legt ihr Besuchserlaubnis und euren Ausweis vor. Ohne Ausweis oder Besuchserlaubnis wird kein Besuch erlaubt. Es findet aus Sicherheitsgründen immer eine genaue Personenkontrolle statt.
Erscheint frühzeitig: Wegen begrenzter räumlicher und personeller Kapazitäten kann es zu längeren Wartezeiten kommen.
Der Besuch wird normalerweise durch einen Bediensteten der JVA, in besonderen Fällen durch einen mit dem Verfahren vertrauten Kriminalbeamten überwacht. Kontrolliert wird unter Umständen auch der Inhalt der geführten Gespräche.
Die Übergabe von mitgebrachten Gegenständen wie Lebensmittel, Zigaretten oder auch Post ist immer verboten. Oft wird auch der körperliche Kontakt wie Umarmung oder auch ein Handschlag verboten. Damit soll die Übergabe von Gegenständen verhindert werden..
Wollt oder müsst ihr das Gespräch mit dem Inhaftierten in einer Fremdsprache führen, wird auf Anordnung des Haftrichters für die Überwachung ein Dolmetscher hinzugezogen. Ohne Dolmetscher wird der die Überwachung durchführende Beamte die Unterhaltung in einer fremden Sprache unterbinden und den Besuch notfalls abbrechen.
In einigen JVA ist es erlaubt, für den Inhaftierten ein Getränk, Zigaretten oder Schokolade aus im Besuchsbereich aufgestellten Automaten zu ziehen. Achtet darauf, dass ihr Münzgeld für diese Automaten dabei habt. Die JVAs wechseln kein Scheingeld. Diese Kleinigkeiten können für einen Untersuchungsgefangenen sehr wichtig sein.
Kurz erklärt: Häufige Fragen zum Thema Untersuchungshaft
Darf man jemanden in Untersuchungshaft besuchen?
Ja, Besuche im Gefängnis sind möglich. Es ist aber eine schriftliche Genehmigung des Gerichts oder der Staatsanwaltschaft notwendig. Nach dem Gesetz ist der Ermittlungsrichter des zuständigen Amtsgerichts für alle Maßnahmen während der Untersuchungshaft zuständig. Die Strafprozessordnung erlaubt jedoch die Übertragung von Prüfungen auf die Staatsanwaltschaft. Das erfolgt bei manchen Gerichten für die Überwachung von Besuchen (oder auch bei der Überwachung der privaten Post, was bedeutet, dass der zuständige Staatsanwalt alle privaten Briefe mitliest).
Manchmal werden Besuche nur mit Überwachung durch Polizeibeamte genehmigt und dazu bei ausländischer Sprache nur mit Überwachung durch einen Dolmetscher. Es darf NUR besucht werden, es darf absolut nichts mitgenommen oder übergeben werden. Bei einem Zusammenhang mit illegalen Drogen darf nur durch eine Trennscheibe besucht werden – körperlicher Kontakt ist verboten.
Viele Gefängnisse lassen privaten Besuch nur zu, wenn er vorher telefonisch vereinbart worden ist. Das ist schon eine Herausforderung, weil innerhalb der kurzen freien Telefonzeiten sehr viele anrufen und das Telefon lange besetzt ist.
Besuchserlaubnis des Beschuldigten/U-Häftlings
Ganz wichtig ist die schriftliche Genehmigung des Beschuldigten. Es gibt eine schriftliche „Besucherliste“, nur die Namen, Adressen, Geburtsdaten der Angehörigen, die der Inhaftierte dort aufgeschrieben hat, werden zum Besuch auch zugelassen. Wenn diese Voraussetzung nicht erfüllt ist – die übrigens für die Angehörigen nicht vorher überprüfbar ist – wird der Angehörige, der alle Genehmigungen und Terminvereinbarungen geduldig erlitten hat, auch zum persönlichen Treffen zugelassen. Wenn es diese schriftliche „Besucherliste“ nicht gibt: Pech gehabt, egal, wie weit man angereist ist. Der Besuch findet nicht statt. Prüfen kann das wohl vorher nur der Verteidiger.
Sind Telefonate in der Untersuchungshaft erlaubt?
Telefonate sind möglich, sie müssen aber durch Staatsanwaltschaft oder Gericht und die Gefängnisleitung genehmigt werden. Alle Telefonate werden überwacht und kosten Geld (vielleicht gibt es keine Überwachung bei dem Verteidiger). Besonders in den bayerischen Gefängnissen sind Telefonate meist unmöglich.
Wie oft darf man Besuch bekommen?
Das hängt vom jeweiligen Gericht und der Justizvollzuganstalt ab. Häufig sind maximal zwei Besuche pro Monat möglich. Die Zeit für derartige Besuche ist in der Regel in den ersten drei Monaten eine Stunde pro Monate, danach manchmal 2 Stunden. Die Zeiten für private Besuche dürfen die Gefängnisse selbst regeln. Information vorher ist wichtig, denn manche Anstalt erlaubt keine Besuche von Freitag – Sonntag, aus Personalgründen.
Wie beantragt man eine Besuchserlaubnis für die U-Haft?
Besuche in der U-Haft müssen meist von der Staatsanwaltschaft oder dem Gericht genehmigt werden. Angehörige aber auch Freunde können die Besuchserlaubnis schriftlich oder über einen Anwalt beantragen. Wenn jemand viel Geduld hat, auch telefonisch – aber das ist der Härtetest. Erst mit der Genehmigung, die auch dem Gefängnis bekannt ist, kann ein Besuch in der Justizvollzugsanstalt stattfinden. Immerhin gibt es die Möglichkeit eines Dauersprechscheins, es wird also nur einmal der Besuch beantragt und dieser für die Dauer der Untersuchungshaft genehmigt.
Haben Sie Fragen?
Wenn Sie noch weitere Fragen zu diesem Thema haben oder eine individuelle Beratung wünschen, können Sie sich gerne an uns wenden.
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