Rechtstipp

062 Vorladung bei der Polizei - muss ich als Beschuldigter erscheinen?

Vorladung bei der Polizei I Was soll ich tun? I Was sind meine Rechte? I Was sind meine Pflichten?

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Vorladung bei der Polizei Was soll ich tun?

Anfragen in unserer Kanzlei beginnen oftmals mit dem Satz: „Ich habe ein Schreiben von der Polizei bekommen und soll dort am Samstag um 20 Uhr erscheinen.“

Das ist der Regelfall: einfach ein Brief, mit dem Inhalt, bitte kommen Sie zur Polizei. Dabei steht ein bisschen Druck, dass Sie kommen müssen, dass Sie mit Zwangsmaßnahmen rechnen müssen, wenn Sie nicht kommen.

Auch was man mit Ihnen vor hat steht dort: Vernehmung als Zeuge, als Beschuldigter oder Durchführung erkennungsdienstlicher Maßnahmen.

1) Zeuge

Eine solche Vorladung ist gefährlich. Sie ist oftmals nur ein Trick, weil es zu wenig Beweise für eine Beschuldigung gibt. Im Rahmen der Zeugenvernehmung wird man dann zum Beschuldigten. Die Rechte aus § 55 StPO, dass man schweigen darf, wenn man sich selbst belastet, werden da manchmal übersehen

2) Beschuldigter

Der darf immer schweigen. Das sollte er auch. Er hat keine Kenntnisse vom Akteninhalt, vom Verfahrensstand. Angaben können jetzt zu seinen Lasten ausgelegt werden. In dieser Situation ist Schweigen golden.

3) Freiwillig oder Verwaltungsakt?

Wenn es sich um eine Ladung handelt, zur Vernehmung oder zur freiwilligen Durchführung erkennungsdienstlicher Maßnahmen, ist das alles freiwillig. Der Adressat muss nicht zur Polizei, er kann einfach gar nicht reagieren.

Besser wäre es zwar, sich Hilfe zu holen und vertreten zu lassen - dann übernimmt der Rechtsanwalt die böse, weil unhöfliche Rolle. Aber: nicht hingehen ist der beste Rag.

Wenn allerdings in dem Brief steht, dass die Ladung angeordnet worden ist durch einen Staatsanwalt oder in seltenen Fällen eine Vernehmung durch einen Ermittlungsrichter angeordnet ist: dann muss der Termin wahrgenommen werden, sonst droht Haft oder Ordnungsgeld.

Wenn die Durchführung erkennungsdienstlicher Maßnahmen mit einem gelben Brief, als förmliche Zustellung eingeht: VORSICHT! Das ist eine verwaltungsrechtliche Maßnahme und hier gibt es nur die Möglichkeit der Klage vor einem Verwaltungsgericht. Der Rat ist hier, unbedingt durch einen Rechtsanwalt prüfen lassen.

Fazit:

Egal welcher Brief zugeht, fachkundigen Rat einholen, um böse Überraschungen zu vermeiden.


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