Wann ist eine Bedrohung oder Beleidigung online strafbar?
Darf man im Internet beleidigen? Wann ist das strafbar? Hate Speech, Hass und Gewalt im Netz
Drohungen und Bedrohungen im Internet, sei es auf twitter, facebook oder auch Chat Gruppen sind alltäglich.
Im manchen Chat Gruppen gehört es fast schon zum gutem Ton, Drohungen und Bedrohungen auszusprechen.
Aber darf man das? Oder drohen einem hier Strafen?
Die Antworten dazu und mehr Insiderinformationen bekommt ihr in diesem Rechtstipp und in meinem Video.
Jeder von euch kennt diese Situation: man sagt oder scheibt etwas, was man eigentlich gar nicht so meint oder aber sofort bereut.
Ob aus Wut, im Stress oder Streit oder weil man sich provoziert fühlt.
In den sozialen Medien wie twitter oder facebook ist schnell ein entsprechender Post gesendet.
Oft kein Problem, wenn das Gegenüber nicht zur Polizei geht und eine Strafanzeige, etwa wegen Beleidigung, Nötigung oder gar Bedrohung, stellt.
Denn dann folgt ein Strafverfahren, welches meist mit erheblichen Strafen und auch Kosten verbunden sein kann.
Was passiert, wenn man eine Anzeige wegen Bedrohung bekommt?
Nach einer Anzeige wegen Bedrohung wird ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Zentrale Meldestellen prüfen Bedrohungen im Internet durch dauerhafte Scans. Beim Auffinden strafbarer Bedrohung nach § 241 Strafgesetzbuch, erstatten diese Einrichtungen Strafanzeige.
Möglicherweise werden Sie vorgeladen (zur Polizei müssen Sie nicht). Später entscheidet die Staatsanwaltschaft, ob eingestellt wird oder Anklage erhoben wird.
Strafverfahren wegen Bedrohung
Von einem wegen Bedrohung geführten Strafverfahren erfährt man meist erst dann, wenn von der Polizei eine Vorladung als Beschuldigter kommt oder ein Äußerungsbogen im Briefkasten liegt.
Hier gilt immer: Schweigen ist Gold.
Zuerst mit dem Schreiben der Polizei sich direkt an einen Strafverteidiger wenden und nichts zur Sache sagen.
Nur ein Strafverteidiger bekommt die Ermittlungsakte und kann prüfen, welche Informationen die Polizei hat und ob eine Strafbarkeit wegen Bedrohung bewiesen werden kann.
Wann liegt eine strafbare Bedrohung vor?
Die Bedrohung ist in § 241 Strafgesetzbuch geregelt.
Vor dem 3. April 2021 hat sich nur derjenige strafbar gemacht, wer einen Menschen mit der Begehung eines gegen ihn oder eine ihm nahestehende Person gerichteten Verbrechens bedroht hat.
Damit war nicht jede Bedrohung, sondern nur die Bedrohung mit einem Verbrechen strafbar, z.B. mit Todesdrohungen oder schweren Körperverletzungen.
Seit dem 3. April 2021 führt nun fast jede Bedrohung mit einer Straftat zu einem Strafverfahren
Der Tatbestand der Bedrohung wurde durch diese Gesetzesänderung erheblich verschärft.
Jetzt macht man sich wegen Bedrohung strafbar, wer einen Menschen mit der Begehung einer gegen ihn oder eine ihm nahestehende Person gerichteten rechtswidrigen Tat gegen:
- die sexuelle Selbstbestimmung,
- die körperliche Unversehrtheit,
- die persönliche Freiheit
- oder gegen eine Sache von bedeutendem Wert bedroht.
Damit ist so gut wie jede Drohung strafbar.
Damit ist z. B. die Androhung, einer anderen Person “sie fertig zu machen”, die Reifen ihres PKW zu zerstechen oder sexuell zu belästigen, strafbar.
Nicht ernst gemeinte Drohungen
Grundsätzlich ist es sogar egal, ob eine Bedrohung ernst gemeint wird oder in Tat umgesetzt werden soll oder kann.
Entscheidend ist nur, dass die Drohung für eine objektive Person objektiv ernstzunehmend wirkt.
Es kommt also nicht einmal darauf an, ob der Bedrohte die Drohung ernst nimmt und sich tatsächlich hat einschüchtern lassen. Nur wenn es sich um eine Drohung handelt, die objektiv als Scherz aufgefasst werden kann, liegt keine Bedrohung vor.
Drohungen gegen andere Personen
Eine Drohung kann sich an die bedrohte oder eine ihr nahestehende Person richten. Nahestehende Personen sind Angehörige. Auch Lebensgemeinschaften, langjährige Freundschaften oder Wohngemeinschaften können erfasst sein.
Drohung per Telefon, Nachricht, im Netz oder durch Einschüchterung.
Eine Bedrohung muss nicht immer von Angesicht zu Angesicht geäußert werden. Auch eine schriftliche Bedrohung per WhatsApp, im Internet oder eine Drohnachricht am Telefon kann die Strafbarkeit wegen Bedrohung nach sich ziehen.
Gleiches gilt für eine konkludente Drohung durch schlüssiges Handeln, wie etwa beim Vorhalten einer Waffe.
Hohe Strafandrohung für Drohung mit Verbrechen oder öffentliche Bedrohung sowie für Drohungen im Internet
Die Bedrohung wird mit einer Gelstrafe oder einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr bestraft.
Wer hingegen mit einem Verbrechen droht, kann nach der neuen Regelung des § 241 Abs. 2 StGB zu einer Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren verurteilt werden.
Bei Drohungen in der Öffentlichkeit oder im Internet ist nach der Gesetzesänderung sogar eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren möglich.
Welche Strafe bei einer Verurteilung konkret droht, hängt von vielen unterschiedlichen Faktoren ab.
Das Gericht bezieht in die Strafzumessung ein, wie intensiv die Bedrohung war, wie sich der Beschuldigte nach der Tat verhalten und ob er Vorstrafen hat.
Auch die Hintergründe der Bedrohung, wie Provokationen oder andauernde Konflikte, wirken sich auf das Strafmaß aus.
Also aufgepasst, wenn ihr euch wieder mal ärgert und aus der Haut fahrt.
Es können ansonsten heftige Strafen drohen.
Kurz erklärt: Online-Beleidigung und Bedrohung
Was ist eine strafbare Bedrohung?
§ 241 Strafgesetzbuch bestimmt das: Einer Person muss gedroht werden (nicht einer Sache). Am wenigsten Strafe droht, bei der Drohung mit einer (rechtswidrigen) Tat gegen die sexuelle Selbstbestimmung, die körperliche Unversehrtheit, die persönliche Freiheit oder gegen das Eigentum, wenn es einen bedeutenden Wert hat.
Höher wird die Strafe bei der Androhung eines Verbrechens gegen eine andere Person (§ 12 StGB) oder wenn jemand falsch behauptet, es stünde ein Verbrechen gegen jemanden oder dessen Angehörige bevor.
Wenn derartige Handlungen öffentlich begeht (dazu gehört auch das Posten im Internet), riskiert die höchste Strafe, bis zu 3 Jahre Freiheitsentzug.
Muss ich nach einer Anzeige wegen Bedrohung zur Polizei gehen?
Nein. Als Beschuldigter sind Sie grundsätzlich nicht verpflichtet, einer polizeilichen Vorladung Folge zu leisten, mehr als ihre Personalien anzugeben (die stehen übrigens in § 111 OWiG: Vor-, Familien- oder Geburtsnamen, Ort und Tag der Geburt, Familienstand, Beruf, Wohnort, Staatsangehörigkeit) oder gar Angaben zum Vorwurf zu machen. Es ist immer sinnvoll, zunächst rechtlichen Rat einzuholen. Weder der Beschuldigte noch der Zeuge erhalten nach der Vernehmung übrigens eine Kopie. Die wenigstens erinnern sich bereits am nächsten Tag an die genauen Worte, die sie vielleicht sogar unterschrieben haben.
Wenn allerdings die Staatsanwaltschaft die Vernehmung anordnet, dann muss man dort erscheinen.
Wie kann man eine Bedrohung beweisen?
Eine Bedrohung kann durch Nachrichten (zum Beispiel Messanger, Email oder ähnliches), Zeugenaussagen, Videoaufnahmen oder andere Beweismittel nachgewiesen werden. Wichtig ist, dass die Drohung konkret und ernst gemeint war.
Wann ist eine Bedrohung strafbar?
Eine Bedrohung ist strafbar, wenn jemand einem anderen ein Übel androht und dadurch Angst oder Druck ausübt. Entscheidend ist, dass die Drohung ernsthaft wirkt und nicht nur als Scherz verstanden werden kann. Oft kommt die Variante des Verbreitens zur Anwendung. Eine schnelle Drohung gegen die Gesundheit, im Netz gepostet, meist ohne viel nachzudenken und im Zorn, ist definitiv strafbar und sie wird sehr teuer.
Welche Strafe droht bei Bedrohung?
Für eine strafbare Bedrohung droht bei Ersttätern in der Regel eine Geldstrafe. Die wird aber bei Verbreiten im Netz meist bei mindestens 90 Tagessätzen liegen, kostet also drei Nettomonatsgehälter, oder besser formuliert das Gehalt eines Vierteljahres. Bei schweren Bedrohungen müssen sich Beschuldigte eher auf eine Freiheitsstrafe einrichten, beim Ersttäter meist zur Bewährung ausgesetzt. Das ist aber auch mit erheblichen Auflagen verbunden, mindestens ein Nettomonatsgehalt wird als Auflage zu zahlen sein.
Die Schadensersatzansprüche des Bedrohten werden meist auch als Strafe empfunden. Bei einer Veröffentlichung im Internet können das auch mal ein paar Tausend Euro werden. Zudem muss der rechtskräftig überführte Täter auch alle anderen Kosten tragen, wie z.B. Arbeitsausfall, Behandlungskosten. Denn alle Kosten, die durch die Wirkung der Bedrohung beim Bedrohten angefallen sind, müssen ersetzt werden.
Kann eine Anzeige wegen Bedrohung zurückgezogen werden?
Eine Anzeige kann zwar zurückgenommen werden, jedoch entscheidet die Staatsanwaltschaft, ob das Verfahren trotzdem weitergeführt wird. Bei schweren Vorwürfen ist das häufig der Fall, vor allem bei Bedrohungen über das Internet.
Haben Sie Fragen?
Wenn Sie noch weitere Fragen zu diesem Thema haben oder eine individuelle Beratung wünschen, können Sie sich gerne an uns wenden.
GLÜCK – Kanzlei für Strafrecht hat die Experten für solche Ermittlungs- und Strafverfahren. Wir betreuen regelmäßig Ermittlungsverfahren und bringen diese oft zur Einstellung.