Rechtstipp

Was passiert, wenn man zu viel Arbeitslosengeld bekommt?

Betrug mit Arbeitslosengeld? So schnell landen Sie im Strafverfahren!

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Zu viel Arbeitslosengeld erhalten - was Sie jetzt beachten sollten

Es geht nicht um die bösen Bürgergeldempfänger, die angeblich der Allgemeinheit auf der Tasche liegen. Es geht um den einzelnen Bürger, der kurz- oder längerfristig seine Arbeit verloren hat.

Sie wurden ordentlich gekündigt, vielleicht sogar nach einer längeren Zeit der Krankheit und suchen Arbeit.

Sie melden sich ordnungsgemäß arbeitslos, Ihr Arbeitgeber bestätigt alles gegenüber der Agentur für Arbeit und Sie erhalten einen Ansprechpartner und die notwendigen Aktenzeichen. Der Kontakt zur Arbeitsagentur ist kompliziert. Es gibt vor allem Telefontermine oder gar die notwendige Nutzung von Onlineportalen.

Aber das haben Sie alles ordnungsgemäß geschafft.

Sie erhalten auch – vielleicht erst nach einigen Tagen – die Bestätigung, dass Sie arbeitslos gemeldet sind. Die Berechnung Ihres Arbeitslosengeldes aber kann dauern, manchmal sogar Wochen.

Sie bemühen sich gleichzeitig vom ersten Tag der Arbeitslosigkeit um eine neue Beschäftigung und bekommen schon nach 2 Wochen eine Zusage, Sie erhalten einen Arbeitsvertrag und nehmen die neue Beschäftigung auf.

Und Sie melden dies ordnungsgemäß und sofort, beispielsweise telefonisch bei der Arbeitsagentur.

Jetzt wird es gefährlich.

Sie haben keinen Einfluss, ob und wie Ihre Information in Ihre Akte gelangt. Hat der Mitarbeiter am Telefon Ihre Sozialversicherungsnummer richtig verstanden? Hat er das Telefonat vorschriftsmäßig erfasst. Hat er das Datum Ihrer Arbeitsaufnahme richtig hinterlegt?

Und, nein, einen Brief schreiben hilft da auch nicht, der kann genauso in der Flut an Post untergehen, wie eine E-Mail. Die Arbeitsagentur ist eine riesige Behörde, ähnlich wie die Rentenversicherung, und welcher Standtort genau für Sie zuständig ist und wo der Servicemitarbeiter sitzt, mit dem Sie telefonieren nicht erkennbar. Das lässt sich alles nicht überblicken.

Sie denken, Sie haben alles richtig gemacht, beginnen voller Freude Ihre neue Arbeit. Plötzlich sehen Sie jedoch auf Ihrem Konto, dass nicht nur das ausstehende Arbeitslosengeld bis zu Ihrer Neueinstellung gezahlt worden ist, sondern weiterhin das berechnete Arbeitslosengeld gezahlt wird.

Sie haben wieder das Problem, dass Sie anrufen können und den Fehler mitteilen können. Mit dem Risiko, dass Ihr Anliegen nicht richtig erfasst wird.

Sie können E-Mails schreiben oder Briefe – ob Ihre Nachricht dort ankommt, wo sie hingehört, können Sie nicht prüfen.

Sie können nur versuchen, alles gut zu dokumentieren.

Denn, einfach zurückzahlen sollten Sie auf keinen Fall. Dafür benötigen Sie die genaue Bankverbindung, die für Rückzahlungen verwendet wird, aber vor allem ein Kassenzeichen. Sonst verschwindet Ihr Geld auf einem riesigen Konto, bleibt unbemerkt und Sie zahlen schlimmstenfalls doppelt.

Während Sie also darauf warten, dass Sie einen neuen Bescheid erhalten, der Ihre Arbeitsaufnahme bestätigt und Ihnen genau vorgibt, wohin und wie Sie das zu viel gezahlte Geld überweisen sollen, könnte Sie der Zoll anschreiben.

Es wird nämlich dauerhaft, digital abgeglichen, wer sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist und wer Arbeitslosengeld (oder Bürgergeld) bezieht.

Gibt es Übereinstimmungen, wird ein Strafverfahren eingeleitet. Wegen Betrugs gegenüber der Staatskasse.

Das ist natürlich widersinnig, wie kann ein Irrtum erregt werden bei der Staatskasse, über Ihre fälschliche Erwerbslosigkeit, wenn die Staatskasse immer weiß, wenn Sie erwerbstätig sind?

Dennoch werden diese Verfahren sehr ernsthaft betrieben und leider gibt es oft nur Einstellungen gegen Geldauflage. Vor allem, wenn Sie nicht genau belegen können, dass Sie die Agentur ordentlich informiert haben.


Das Thema kann jeden treffen, in Zukunft noch mehr als heute.

Ohne gut funktionierenden, digitalen Bürgerservice werden diese vermeidbaren Ermittlungsverfahren gegen Bürger leider weiterhin geführt werden.


Kurz erklärt:

Ist es gleich Betrug, wenn ich zu viel Arbeitslosengeld bekomme?

Nein. Ein Fehler oder Missverständnis ist noch kein Betrug. Strafbar wird es erst, wenn du bewusst falsche Angaben machst oder wichtige Änderungen verschweigst – dann kann § 263 StGB greifen.

Welche typischen Fehler führen zu Problemen?

Häufige Ursachen sind:

•          Nebeneinkünfte nicht gemeldet

•          persönliche Veränderung (z. B. Jobaufnahme, Krankheit) verspätet mitgeteilt

•          falsche oder unvollständige Angaben

Gerade bei komplizierter Kommunikation mit der Arbeitsagentur passieren solche Fehler schnell.

Muss ich zu viel gezahltes Arbeitslosengeld zurückzahlen?

Ja. Unabhängig von einer Strafbarkeit musst du zu viel erhaltene Leistungen in der Regel zurückzahlen – aber bitte nicht sofort. Ohne Betreff wird Deine Zahlung nicht zugeordnet und ist nicht auffindbar.

Wann ermittelt der Zoll oder die Staatsanwaltschaft?

Wenn der Verdacht besteht, dass Leistungen bewusst zu Unrecht bezogen wurden. Das kann z. B. bei verschwiegenen Einkommen oder paralleler Beschäftigung passieren.

Was sollte ich tun, wenn ich einen Fehler bemerke?

Sofort handeln: Informiere die Arbeitsagentur und kläre den Sachverhalt. Frühzeitige Korrektur kann helfen, strafrechtliche Konsequenzen zu vermeiden. Beharre eindringlich auf Deinem sofortigen Rückzahlungswunsch und dokumentiere ihn.

Ist die Kommunikation mit der Arbeitsagentur ein Risiko?

Sie kann zumindest fehleranfällig sein. Telefontermine, Online-Portale und komplexe Abläufe führen dazu, dass Angaben missverstanden oder vergessen werden. Bei der Agentur gilts Du als Lügner, dabei hattest Du sofort telefonisch Veränderungen mitgeteilt. Gegen Dich wird ein Strafverfahren eingeleitet, nur weil Deine telefonische Mitteilung untergegangen ist.

Wie schnell wird aus einem Fehler ein Strafverfahren?

Die Arbeitsagentur prüft engmaschig die sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisse. Wenn eine Anstellung verschwiegen wurde, wird sie automatisch bekannt. Und dann werden Strafverfahren eingeleitet, ohne das der Betroffene das überhaupt weiß.


Haben Sie Fragen?

Wenn Sie noch weitere Fragen zu diesem Thema haben oder eine individuelle Beratung wünschen, können Sie sich gerne an uns wenden.


GLÜCK – Kanzlei für Strafrecht hat die Experten für solche Ermittlungs- und Strafverfahren. Wir betreuen regelmäßig Ermittlungsverfahren und bringen diese oft zur Einstellung.

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