Rechtstipp

031 Wie viel darf ich verkaufen, ohne das Finanzamt informieren zu müssen?

Steuerfahndung hat private Online-Verkäufer im Visier I Ebay I Amazon I Airbnb I Etsy

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Der Reihe nach:

1. Welche Online-Plattformen geben jetzt Ihre persönlichen Daten an das Finanzamt weiter? 

Nur die großen oder ganz bestimmte Plattformen?
Es sind alle Plattformen, egal wie groß oder klein. eBay genauso wie die Ebay-Kleinanzeigen, Amazon, Airbnb, Uber, Etsy, usw.

Aber auch für die Autoplattformen wie mobile.de gilt das genauso wie für die Marken Foren. Werden dort Ersatzteile oder PKW angeboten, werden die Daten gesammelt.

2. Wie kommen Betreiber an meine persönlichen Daten?

Die Anbieter werden auf ihre Nutzer zugehen, um die für die Meldung an die Behörden notwendigen Daten zu erheben. Weigert sich der Nutzer, seine Daten herauszugeben, eröffnet das neue Gesetz zwei Möglichkeiten:

Entweder wird der Nutzer vom Betreiber gesperrt oder aber die an den Verkäufer geleisteten Zahlungen werden von dem Betreiber einbehalten.

 3. Was melden die Netzbetreiber ans Finanzamt?

Das neue Steuergesetz von 2023 macht Ausnahmen zur Meldung bzgl. der Anzahl der verkauften Artikel sowie des Gesamtverkaufswerts:

Privatverkäufer müssen Ihre Verkäufe erst melden, wenn sie mehr als 30 Artikel pro Jahr verkaufen oder der Verkaufswert insgesamt 2.000 Euro übersteigt.

Die Plattformen  sind dazu verpflichtet, ihre Privatverkäufer anhand dieser Rahmenbedingungen zu prüfen und der Finanzbehörde folgende Informationen zu übermitteln:

  • Name
  • Geburtsdatum
  • Steueridentifikationsnummer
  • Postanschrift
  • Bankverbindung
  • Verkaufserlös und Gebühren

4. Wann muss man die Online-Verkäufe in meiner Steuererklärung angeben?

Das Plattformen-Steuertransparenzgesetz ändert nichts an der Steuerpflicht für private Veräußerungsgeschäfte. Für sie gilt wie bisher die Freigrenze von 600 Euro. 

Wenn Sie also in einem Jahr mehr als 600 Euro Gewinn erzielen, müssen Sie den gesamten Betrag angeben und versteuern. Liegen die Gewinne unter 600 Euro, bleiben sie steuerfrei.

Allerdings geht es hier nur um Objekte, die Sie binnen eines Jahres nach dem Kauf wieder verkaufenZugleich gilt die Freigrenze auch dann nicht, wenn die Schwelle zur Gewerblichkeit überschritten ist.

5. Wie schnell bin ich denn jetzt in dieser Gewerblichkeit drin? Wo ist die Grenze? Gibt es da ein Limit? 

Es gibt leider kein festes Limit, also zum Beispiel in der Art wie: Bis  2000 Euro ist es nicht gewerblich, bis 10.000 Euro ist es nicht gewerblich. Um hier keinen Ärger zu riskieren, kann ich nur empfehlen, dies von einem Steuerberater prüfen zu lassen.

Problematisch sind aber immer Objekte, die nicht unter den täglichen Gebrauch fallen. Dazu gehören z.B.:

  • Schmuck
  • Uhren
  • Antiquitäten
  • Edelmetalle

Hier erzielen Sie unter Umständen durch einen Wertzuwachs Gewinne und müssen ggf. Einkommensteuer dafür zahlen.

6. Was macht das Finanzamt mit diesen Daten? Bleiben die beim Finanzamt und nur da?   

In Deutschland haben wir zwar ein Steuergeheimnis, dass aber sehr aufgeweicht ist. Weitgehend ist es nicht nicht mehr vorhanden.

Und seit Corona Beginn teilt das Finanzamt gerne seine Daten mit den Bewilligungsstellen für die Corona-Hilfen, Soforthilfen, Überbrückungshilfen. Aber das Finanzamt teilt die Daten vor allen Dingen auch mit dem Zoll und mit dem Jobcenter.


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