Erfolgreiche Strafverteidigung
Strafverteidigung - Strategie und Erfolge
Erfolgreiche Strafverteidigung…
steht und fällt mit der Wahl des richtigen Strafverteidigers.
Kaum ein anderes Rechtsgebiet hat so tiefgreifende Konsequenzen wie das Strafrecht – sei es für Beschuldigte, Angeklagte oder auch für Opfer einer Straftat.
Die möglichen Folgen reichen vom Freispruch oder der Einstellung des Verfahrens bis hin zu langjährigen Freiheitsstrafen oder der vollständigen wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Existenzvernichtung.
Ob eine Strafverteidigung erfolgreich verläuft, hängt maßgeblich von der Wahl der richtigen Strategie und der professionellen Vorgehensweise ab – und diese beruhen nahezu ausschließlich auf der Qualifikation und Erfahrung des Strafverteidigers oder des Strafverteidigerteams. Den für Sie besten Anwalt im Strafrecht haben Sie dann ausgewählt, wenn er für Sie als Mandanten das beste Ergebnis erzielt.
Strafverfahren dauern in der Regel lange, manches Ermittlungsverfahren Jahre. Die Chemie zwischen Beschuldigtem und seinem Verteidiger sollte also stimmen; nur gegenseitiges Vertrauen und Verständnis helfen, eine Basis für die Zusammenarbeit zu bilden.
Durchschlagender Erfolg im Strafrecht steht und fällt mit der Wahl des richtigen Strafverteidigers
Der beste Anwalt ist nur dann der ideale Strafverteidiger für Sie, wenn er genau die Anforderungen und Fähigkeiten mitbringt, die für Ihr konkretes strafrechtliches Anliegen erforderlich sind.
Ein Anwalt, der ausschließlich auf das Betäubungsmittelrecht spezialisiert ist, kann wenig helfen, wenn es um eine anspruchsvolle Prozessverteidigung geht, wie sie häufig bei Sexualdelikten erforderlich ist, bei denen fast immer die strafprozessualen Fähigkeiten entscheidend sind.
Umgekehrt bringt der beste Strafverteidiger nur wenig, wenn es im Rahmen einer Revision gegen eine vorangegangene Verurteilung lediglich auf die Prüfung von Rechtsfragen ankommt. Der “beste” Anwalt im Strafrecht ist derjenige, der sich genau auf das strafrechtliche Anliegen spezialisiert hat, das den Mandanten betrifft. Aus diesem Grund bieten wir für jedes strafrechtliche Anliegen einen ausgewiesenen Spezialisten an.
Wir haben die Spezialisten für die Verständigungsverteidigung in Jugendstrafverfahren oder Ermittlungsverfahren, für die konfrontative Prozess- und Konfliktverteidigung vor Gericht, für die komplexe Rechtsmaterie einer Revision oder auch für die Strafverteidigung in strafrechtlichen Spezialgebieten wie dem Wirtschafts-, Betäubungsmittel-, Kapital- oder Sexualstrafrecht: Nur durch solch eine enge Spezialisierung wird die Chance auf einen größtmöglichen Erfolg in Strafverfahren deutlich erhöht.
Mehrfachverteidigung
In Ermittlungs- und Strafverfahren mit einer hohen Straferwartung oder großem öffentlichen Interesse – etwa im Sexualstrafrecht, bei Kapitaldelikten oder in Wirtschaftsstrafverfahren – steht dem Angeklagten oft eine Übermacht an prozessualen Gegnern gegenüber: bis zu 3 Berufsrichter, mehrere Staatsanwälte, viele Ermittlungsbeamte von Polizei und Zoll, Nebenklägervertreter, Schöffen, nicht selten auch parteiische Sachverständige bis hin zu den Medienvertretern.
Das fühlt sich für den Beschuldigten an, als stünde er einen Fußballmannschaft Ersatzkader und Trainerteam alleine gegenüber.
Bereits im Ermittlungsverfahren trifft der Beschuldigte oftmals auf mehrere Polizeibeamte, besonders bei Hausdurchsuchungen.
Der durch diese personelle Überlegenheit ausgeübte Druck auf den Beschuldigten ist enorm. Jede Fehlentscheidung und jedes Versäumnis der Verteidigung wiegen umso schwerer. Vor allem in der Hauptverhandlung wird die Last enorm – zumal die Möglichkeiten, Urteile von Landgerichten in der nächsten Instanz überprüfen zu lassen, stark begrenzt sind. Erstinstanzliche Verurteilungen durch Landgerichte sind nicht selten de facto letztinstanzliche Urteile, da es keine durchgreifenden oder effektiven Rechtsmittel gibt, mit denen man sie von einem höheren Gericht vollumfänglich überprüfen lassen könnte.
Das Gesetz erlaubt eine Verteidigung durch bis zu 3 gewählten Verteidigern in § 137 Strafprozessordnung. Wir empfehlen besonders für die Hauptverhandlung auf ein Verteidigerteam zurückzugreifen, um der Übermacht etwas entgegensetzen zu können.
Optimale Aufstellung des Verteidigerteams und der Verteidigungsstrategie
Strafverfahren in Haftsachen (Untersuchungshaft) oder in erster Instanz vor dem Landgericht erfordern nicht nur fundierte Kenntnisse in den jeweiligen strafrechtlichen Spezialgebieten – etwa im Wirtschafts-, Betäubungsmittel-, Sexual- oder Steuerstrafrecht –, sondern auch strategisches Geschick und Erfahrung im Umgang mit komplexen Verfahrenssituationen. Besonders entscheidend wird dies mit Blick auf mögliche Rechtsmittel wie die Revision, bei der vertiefte Kenntnisse im Revisionsrecht unabdingbar sind. Die zielführende Vernehmung von Entlastungs- oder Belastungszeugen, um eine für den Mandanten günstige Aussage zu erzielen, setzt ein hohes Maß an Erfahrung und taktischem Feingefühl voraus.
Gleiches gilt für die professionelle Reaktion auf konfrontative Verhandlungsführung durch Gericht oder Staatsanwaltschaft. Auch der beste Strafverteidiger wird, insbesondere in Großverfahren oder Verfahren mit schwerwiegenden Vorwürfen, nicht in der Lage sein, alleine all das oben Genannte bestmöglich zu meistern. Deshalb bieten wir unseren Mandanten einen Spezialisten für jeden Fall und nicht für alle Fälle einen Spezialisten.
Unser Ziel ist es, durch gezielte Spezialisierung und enge Zusammenarbeit innerhalb des Verteidigerteams Synergien zu schaffen, die den entscheidenden Unterschied machen. Diese personelle und fachliche Aufstellung trägt maßgeblich dazu bei, das strukturelle Ungleichgewicht im Strafprozess zugunsten des Mandanten auszugleichen.
Unsere Erfolgsstrategie
Sie stehen im Mittelpunkt.
Der Schlüssel zu unserem Erfolg liegt in der konsequenten Spezialisierung, um auf jeden Fall individuell eingehen zu können. Unsere Kanzlei konzentriert sich ausschließlich auf das Strafrecht und dessen angrenzende Fachbereiche. Während viele Kanzleien versuchen, als Generalisten in verschiedenen Rechtsgebieten tätig zu sein und dabei häufig nur durchschnittliche Ergebnisse erzielen, haben wir uns bewusst auf ein einziges Rechtsgebiet spezialisiert – um darin Höchstleistungen zu erbringen.
Für alle anderen Rechtsgebiete greifen wir auf ein bewährtes Netzwerk hochqualifizierter Fachanwälte zurück, deren Expertise wir bei Bedarf einbinden. Aus unserer festen Überzeugung und jahrelangen Erfahrung heraus wird man nur dann ein wirklich guter oder gar der beste Strafverteidiger, wenn man sich vollständig dieser einen, hochkomplexen Materie widmet. Das gilt besonders für spezialisierte Bereiche wie das Wirtschafts- oder Sexualstrafrecht sowie für anspruchsvolle Rechtsmittelverfahren wie Berufung, Revision oder die Verfassungsbeschwerde.
Strafverfahren
Eine Strafverteidigung ist für unsere Mandanten wie für uns stets ein intensiver Kraftakt – ein Ringen um das bestmögliche Ergebnis, sei es ein Freispruch, eine Verfahrenseinstellung oder zumindest eine spürbar gemilderte Strafe.
Wir wissen, wie anstrengend eine Hauptverhandlung für den Angeklagten ist. Wir kennen die Realität, die mit im Fernsehen gezeigten Doku-Soaps oder Krimis nichts gemeinsam hat. Der Angeklagte fühlt sich winzig, manche Gerichtssäle erinnern eher an eine Kirche als einen Verhandlungsraum. Der größte Teil der Verhandlungen ist öffentlich, eine enorme Belastung für den Angeklagten, die Monate vor dem Termin bereits beginnt.
Professionelle Therapeuten beginnen mit Therapien nach Strafverfahren, egal ob mit den Geschädigten oder den Tätern, erst nach Abschluss des Strafverfahrens. Die traumatisierende Erfahrung ist ihnen bekannt und wird nach Abschluss mit behandelt. Das zeigt die Herausforderung, der sich der angeklagte Bürger stellen muss.
Strafprozess
68 % der strafrechtlichen Ermittlungsverfahren werden ohne Gerichtsverfahren eingestellt – doch in 84 % der Fälle, in denen es zur Anklage und Hauptverhandlung kommt, folgt am Ende eine Verurteilung.
Ein wesentlicher Grund für diese hohe Verurteilungsquote liegt in der strukturellen Ausrichtung gerichtlicher Verfahren: Sie sind häufig nicht auf die umfassende Wahrheitsfindung ausgelegt, sondern auf eine schnelle Verfahrensbeendigung – sei es durch eine Verständigung („Deal“) oder ein Urteil.
Der größte strukturelle Fehler liegt in der mangelhaften Finanz-, Zeit- und Personalausstattung der Strafgerichte, die oft aus Zeitmangel keine Qualitätsurteile fertigen können, sondern gezwungen werden Fließband- oder Dealurteile abzuliefern. Mangels Zeit bleibt hier die Wahrheit leider oft auf der Strecke. Eine Waffengleichheit zwischen Staatsanwaltschaft auf der einen Seite und Verteidigung auf der anderen Seite besteht daher oft nicht.
Strafverteidigung bedeutet deshalb in der Praxis: ein harter, engagierter Kampf um das bestmögliche Ergebnis für den Mandanten. Das erfordert eine kompromisslose Durchsetzung der Mandantenrechte – und den Mut, behördlichen oder gerichtlichen Fehlentscheidungen entschieden entgegenzutreten.
Strafrichter müssen in bestimmten Konstellationen konsequenterweise wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnt werden, durch korrekt formulierte, schriftliche Anträge; ebenso kann es notwendig sein, umfangreiche und zeitintensive Beweisanträge zu stellen.
Diesen offenen Konflikt mit Staatsanwaltschaft oder Strafgericht scheuen viele Anwälte. Die Gründe dafür sind vielfältig: Viele Strafverfahren sind als Deal angelegt, es besteht häufig eine Scheu, vor Strafgerichten, aber auch den eigenen Anwaltskollegen, als negativ beleumdeter Konfliktverteidiger dazustehen, oder aber auch die Angst vor einer Auseinandersetzung und deren Folgen.
Wir scheuen diesen Konflikt mit Staatsanwaltschaft und Strafgericht nicht, wenn wir ihn für notwendig erachten, damit unsere Mandanten vor (gerichtlichen) Fehlentscheidungen oder Fehlurteilen bewahrt bleiben. Wir widersetzen uns aber auch nicht einer sinnvollen Verfahrensabsprache (= sogenannter Deal) mit dem Strafgericht, wenn dadurch ein langwieriges und belastendes Strafverfahren abgekürzt wird und die Höhe der Strafe für unsere Mandanten deutlich fühlbar reduziert wird.
In einem Strafverfahren geht es für uns immer und ausschließlich nur um unsere Mandanten und die Auswirkungen auf ihr Leben.
Deshalb zeigen wir unseren Mandanten immer sämtliche Verteidigungsstrategien, deren Chancen wie auch die Risiken auf und geben unsere Einschätzung dazu ab.
Welchen Weg wir dann mit Ihnen beschreiten, entscheiden alleine Sie als unser Mandant. Es ist Ihr Leben und Sie müssen mit den Folgen leben können.
Überdurchschnittliche Erfolge und Ergebnisse durch Mehrfachverteidigung
Ein eingespieltes Team aus erfahrenen Strafverteidigern ermöglicht in der Regel eine schlagkräftigere Zeugenbefragung. Lügenden Belastungszeugen wird durch die gleichzeitige Befragung durch mehrere Strafverteidiger meist keine Zeit bleiben, sich eine passende oder gar falsche Antwort zu überlegen. Falschaussagen werden so schnell entlarvt. Formale und rechtliche Fehler des Strafgerichts werden durch eine Mehrfachverteidigung leichter und schneller erkannt, weil Aufgaben während der rasant ablaufenden Verhandlung verteilt werden können.
Verstärkt wird dies durch die Möglichkeit, während des laufenden Strafverfahrens parallel Prozesshandlungen des Gerichts oder der Staatsanwaltschaft zu beanstanden oder zu rügen, Anträge (z.B. auf Befangenheit, Absetzung des Staatsanwalts, Unterbrechung oder Aussetzung des Verfahrens) zu stellen oder Erklärungen vorzubereiten. Ihre Handlungsalternativen und -perspektiven, sei es nun die Möglichkeit eines Freispruchs oder der Einstellung des Verfahrens oder die Verbesserung der Position für die Einlegung einer Revision, wird durch ein gut abgestimmtes Team von Strafverteidigern deutlich verbessert.