Zweitmeinung

Zweitmeinung im Strafrecht - unabhängige Einschätzung


Vier Augen sehen mehr als zwei Augen

Ermittlungs- und Strafverfahren ziehen sich immer häufiger über Jahre. Auch eine Verfahrensdauer von zehn und mehr Jahren ist heute nicht mehr die Ausnahme.

Exemplarisch für diese Entwicklung ist die strafrechtliche Aufarbeitung der NS-Zeit. Generationen von Staatsanwälten und Strafrichtern waren hier jahrzehntelang fast vollständig untätig, um nun fast Hundertjährige für Handlungen strafrechtlich zu verfolgen, die sie beispielsweise vor 80 Jahren als 17-Jährige begangen haben sollen.

Ursachen dafür sind nicht Schwierigkeiten bei den Ermittlungen, sondern die ausufernden Bemühungen des Gesetzgebers immer mehr Handlungen unter Strafe zu stellen und gleichzeitig die Justiz finanziell und personell ausbluten zu lassen. Folgt man dem Satz, „Nur schnelles Recht ist gutes Recht“, dann können Urteile, die erst nach Jahren oder gar Jahrzehnten erfolgen, kein gutes Recht mehr sein. Egal ob Freispruch oder Verurteilung.

Mit zunehmender Zeitdauer des Strafverfahrens wird man daher als Beschuldigter oder Angeklagter immer mehr zu einem bloßen Objekt des Verfahrens und es erwachsen Zweifel in einem, ob der bisher gewählte Strafverteidiger und dessen Strategie die richtige für einen ist.

Es ist daher dann nur natürlich, wenn man Beschuldigter in einem Strafverfahren ist und es um lebensentscheidende Fragen geht, sich mit einem zweiten fachlichen Rat zumindest sicherer zu fühlen. Wir empfehlen dies immer.


Zweiter fachlicher Rat

Neutrale Zweitmeinung im Strafrecht, obejektive Einschätzung für die richtige Entscheidung und beste Strategie

Da in Strafverfahren oft viel, manchmal sogar alles auf dem Spiel steht, bieten wir auch hier Betroffenen eine unabhängige zweite Prüfung und Beratung zum Strafverfahren und zur bisher gewählten Verteidigungsstrategie an, ohne gleich einen zweiten Strafverteidiger zu beauftragen oder gar den Strafverteidiger wechseln zu müssen. Ein Wechsel des Anwalts in Strafverfahren ist zwar jederzeit und in jedem Verfahrensstadium einfach und unproblematisch möglich, ein solcher Schritt muss jedoch wohl und ganz genau überlegt sein. Wir sind keine Kanzlei, die zu diesem Schritt leichtfertig rät. Selbst wenn eine eingeholte Zweitmeinung lediglich die bisher gewählte Verteidigungsstrategie als die richtige bestätigt, so schafft sie zumindest wieder Sicherheit, Zuversicht und Kraft für das jeweilige weitere Vorgehen.

Auch wenn es um grundsätzliche Fragen der Verteidigungsstrategie (Deal-, Geständnis-, Freispruch-, Konflikt- oder Teamverteidigung) oder um das Einlegen von Rechtsmitteln geht, hilft eine neutrale Zweitmeinung, um die für sich beste und richtige Entscheidung treffen zu können.

Falls Sie hier Beratungsbedarf haben, kontaktieren Sie uns unverbindlich. Wir bieten kostengünstige Lösungen. Ihre Anfrage behandeln wir streng vertraulich. Im Rahmen unserer anwaltlichen Verschwiegenheitspflicht sind wir auch gegenüber bereits beauftragten Anwaltskollegen oder Ihrem bisherigen Strafverteidiger zum absoluten Stillschweigen verpflichtet – und das nehmen wir sehr ernst.


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