Strafanzeige gegen Merz: Wie geht es nach einer Anzeige weiter?
Das Ermittlungsverfahren muss eingeleitet werden und es muss ermittelt werden.
Der Beschuldigte muss gehört werden.
Wenn die Ermittlungen aus Sicht der Staatsanwaltschaft beendet sind und der Schlussbericht vorliegt, dann entscheidet sie.
Entweder wird eingestellt oder ein Strafbefehl beantragt oder eine Anklage erhoben.
Was geschieht, wenn man eine Anzeige bekommt?
Die Alternative für Deutschland hat nach eigenen Angaben Strafanzeige gegen Bundeskanzler Merz erhoben, wohl gemäß § 188 Strafgesetzbuch.
Am 9. September 2026 wurde heftig gestritten im Deutschen Bundestag. Bundeskanzler Merz sagte, dokumentiert:
„Remigration ist ethnische Säuberung nach Herkunft und Hautfarbe“ und hat dies quasi der AfD vorgeworfen.
Die Alternative für Deutschland hat nach eigenen Angaben Strafanzeige gegen Bundeskanzler Merz erhoben, wohl gemäß § 188 Strafgesetzbuch.
§ 188 StGB ist der Paragraf, der auch im Falle „Schwachkopf“ zur Anwendung kam, die umgangssprachliche Politikerbeleidigung.
Wird gegen eine im politischen Leben des Volkes stehende Person öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten eines Inhalts (§ 11 Absatz 3) eine Beleidigung (§ 185) aus Beweggründen begangen, die mit der Stellung des Beleidigten im öffentlichen Leben zusammenhängen, und ist die Tat geeignet, sein öffentliches Wirken erheblich zu erschweren, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe. 2Das politische Leben des Volkes reicht bis hin zur kommunalen Ebene.
Unter den gleichen Voraussetzungen wird eine üble Nachrede (§ 186) mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren und eine Verleumdung (§ 187) mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.“
Strafanzeigen bzw. Schadensersatzforderungen wegen Beleidigung seitens Politikern sind bestens veröffentlicht, sei es im Zusammenhang mit Frau Künast gegen Facebook oder eben Robert Habeck gegen den einfachen fränkischen Bürger. Die Strafen sind heftig, meist mehr als 90 Tagessätze, es gibt also Eintragungen im Führungszeugnis. Das sind mehr als 3 Monatsgehälter und hat erhebliche Auswirkungen auf die berufliche Zukunft.
Aber wie läuft das ab, wenn jemand eine Anzeige gegen mich bei der Polizei erstattet?
Nun, zuerst erfährt der Beschuldigte davon nichts. Es wird ein Verfahren eingeleitet, es wird ein polizeiliches Aktenzeichen geriert und die Ermittlungen beginnen. Das können erst einmal Beweissicherungen sein, Posts oder hier die Aufnahmen der parlamentarischen Debatte.
Irgendwann sollte der Beschuldigte aber von den erhobenen Vorwürfen erfahren. Es gibt tatsächlich Fälle, die eingestellt wurden, ohne Information an den Beschuldigten. Für die Seele ist das zwar besser, aber rechtlich nicht korrekt. Das rechtliche Gehör ist jedem zu gewähren (Artikel 6 Absatz 3 a Europäische Menschenrechtskonvention).
In der Regel aber werden Beschuldigte mit dem Vorwurf konfrontiert:
Oft geschieht das durch eine Hausdurchsuchung. Dann stehen Ermittlungsbeamte meist sehr früh vor der Haustüre und zeigen einen ermittlungsrichterlichen Durchsuchungsbeschluss vor. Die Hürde für einen solchen Beschluss ist nicht sehr hoch.
Mit dieser überfallartigen Durchsuchungsmaßnahme kommen nicht nur mehrere Beamte in die eigene Wohnung, den eigenen Rückzugsort – nein, der Bürger darf sich auch in den eigenen 4 Wänden während der Durchsuchung nicht mehr frei bewegen. Er bleibt in der Regel immer in der Begleitung von Beamten bzw. muss in einem Zimmer mit mindestens einem Beamten bleiben.
Mandanten berichten schon hier von traumatischen Erlebnissen und bleibenden Traumata.
In der Regel werden digitale Spuren als Beweise gesucht, am besten auffindbar auf Mobiltelefonen. Diese werden gerne zuerst sichergestellt und weggenommen. Von jetzt auf gleich gibt es keinerlei Zugriff mehr auf diese im Alltag unverzichtbaren Geräte, mit Apps, Zulassungseinrichtungen und Daten.
Es gibt auch ein Sicherstellungsprotokoll, das die meisten Betroffenen auf Anweisung unterschreiben. Im völligen Schock unterzeichnen die Beschuldigten, dass sie mit der Sicherstellung einverstanden sind, mit der Beschlagnahme, ja oft sogar mit der förmlichen Einziehung also der Wegnahme für immer.
Das liegt daran, dass nicht die Beschuldigten das Formular ausfüllen oder Wahlvarianten ankreuzen, sondern die Beamten, die durchsuchen.
Wie immer und ganz besonders an dieser Stelle: nichts unterschreiben! Was man nicht selbst geschrieben hat, was man nicht selbst verstanden hat: nicht unterschreiben. Denn später kann diese Unterschrift eine Zustimmung beweisen, die niemals vorlag.
Die Durchsuchung an sich kann nicht verhindert werden, so doof es ist, sie muss ruhig ertragen werden. Erst danach ist eine Beschwerde möglich. Dafür gilt aber ebenfalls, nicht selbst verfassen oder einlegen und bitte nicht mit KI: sondern wenigstens umfassend beraten lassen.
Das bei Bundeskanzler Merz tatsächlich eine Durchsuchung stattfinden wird, ist unwahrscheinlich: die Beweise sind digital abrufbar.
Ob das Strafverfahren ernsthaft geführt wird oder rasch zu einer Einstellung mangels Schuld gelangt, ist offen. Es sollte sich jedenfalls lohnen, die Berichterstattung hierzu zu verfolgen.
Wenn es keine Durchsuchung gibt, gibt es zwei Varianten:
Die mündliche Kontaktaufnahme, ein Polizist ruft an. Leider geschieht dies immer öfter und ist ein ähnlicher Überfall, wie die Durchsuchung.
Hier gilt, wenn ein Polizeibeamter anruft: nichts sagen!!! Es ist ja gar nicht sicher, dass es wirklich die Polizei ist. Und wenn sie es ist, gilt das Schweigerecht: nichts sagen!!!
Oder es kommt der klassische Brief mit der Vorladung nach Hause:
Jetzt, sofort, Strafverteidiger kontaktieren und bitte nicht bei der Polizei selbst anrufen!!!
Verfasst von Rechtsanwältin Christina Glück, Fachanwältin für Strafrecht
Veröffentlicht: September 2026
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