Arbeitsalltag in der Strafjustiz

Wie sieht der Gang eines Strafverfahrens aus?


Mit der Anzeige, sei es durch einen Mitbürger, sei es durch Ermittlungsbeamte, beginnt das Strafverfahren.

Wenn die Ermittlungen aus Sicht der Polizei abgeschlossen sind, wird die Akte der Staatsanwaltschaft bekannt gegeben.

Früher sind die Akten in Papierform an die Staatsanwaltschaft versendet worden, das nennt man „vorlegen“. Heute beginnt die digitale Arbeit und die Akten werden in digitaler Form weitergeleitet.

Für den sachbearbeitenden Staatsanwalt gibt es weit mehr Ermittlungsverfahren, als Arbeitszeit tatsächlich vorhanden ist, um auf hohem oder höchstem Qualitätsniveau arbeiten zu können. Ende 2025 waren fast 1 Million Ermittlungsverfahren bei den Staatsanwaltschaften anhängig.

Die Stellen für Staatsanwälte sind streng reglementiert und sehr begrenzt vorhanden. Sobald nur einer längere Zeit ausfällt, müssen die anderen seine Arbeit irgendwie miterledigen – trotz des eigenen hohen Arbeitspensums

Die Zeit, die Staatsanwälte und Richter für die Bearbeitung von Akten verwenden sollen ist vorgegeben. Das ist kaum zu bewältigen, wenn juristische Probleme durchdacht werden müssen oder Rechtsprechung recherchiert werden muss.  Hier muss es zu Fehlern oder Nachlässigkeiten kommen.

Zeitliche Reserven für aufwendige Fälle, durch Krankheitsausfälle, durch Fortbildungspflichten, bei Mutterschaftsurlaub, bei umverteilten Rückständen von anderen Kollegen, bei nachlässig geführten polizeilichen Ermittlungen oder bei einer Wiedereingliederung, sind oftmals nicht vorhanden.

Das bedeutet, dass auch der Sachbearbeiter der Staatsanwaltschaft wenig Zeit hat, sich mit jedem einzelnen Fall zu beschäftigen. Es muss eine Routine gelebt werden, die Akten schnell beendet, sei es durch Einstellung, sei es durch Anklage oder Strafbefehlsantrag.

Es gibt viele Staatsanwälte (wie auch Richter), die Arbeit mit nachhause nehmen und in der Freizeit die juristischen Recherchen vornehmen, für die der Arbeitstag keine Zeit oder Ruhe geboten hat.

Zudem werden Staatsanwälte durch die Verwaltungsleitung für Sitzungsdienste eingetragen, die Woche wird also perforiert mit Gerichtsverhandlungen. Es gibt keinen gesetzlichen Staatsanwalt. Häufig müssen Staatsanwälte in einer ganztätigen Sitzung mehrere Verhandlungen als Anklagebehörde wahrnehmen, obwohl ihnen die Verfahren bis dahin vollständig unbekannt waren.

Das reduziert die freie Zeit und manchmal auch die Kraft für die eigenen Aufgaben erheblich.

Natürlich gibt es Vertretungsregelungen und die Sachbearbeiter helfen sich gegenseitig, die Aktenberge zu bewältigen. Aber keiner hat ausreichend Zeit, sich bei der Flut an Ermittlungsverfahren in jeden einzelnen Fall einzuarbeiten.

Die endgültige Entscheidung, ob das Verfahren weiterbetrieben wird oder nicht, bedarf immer der Zustimmung des Vorgesetzten. Auch das kostet Zeit. Zudem ist es frustrierend, wenn die eigene Entscheidung häufiger korrigiert wird. Der Sachbearbeiter möchte einstellen, doch der Vorgesetzte fordert eine Anklage, das ist nicht motivierend.

Diese Kenntnis ist wichtig für Beschuldigte im Strafverfahren.

Genau aus diesem Grund ist es wichtig, möglichst frühzeitig im Verfahren Akteneinsicht zu erhalten und mit Stellungnahme und Beweisen Einfluss auf das Ermittlungsergebnis zu nehmen. Das ist die Chance als anwaltlich vertretener Beschuldigter, die eigene Sicht und vor allem die eigenen Beweise einzubringen. Je eher dies geschieht, desto höher ist die Chance, eine Einstellung zu erreichen. Wenn der Sachbearbeiter seine Einstellung gut und umfangreich begründen kann, wird der Vorgesetzte die Entscheidung mittragen.

Aber, der Druck, der von Innenministerien auf die Staatsanwaltschaften kommt, die Verfahren zügig zu betreiben, kann auch die besten Stellungnahmen im Ermittlungsverfahren wirkungslos werden lassen.

Wenn der Staatsanwalt keine Zeit hat, sich mit den Argumenten der Verteidigung auseinanderzusetzen, wird er seine Arbeit nicht fehlerfrei erledigen können.

Ähnliches gilt auch für Richter. Auch sie haben enorme Verfahrenszahlen, auch sie werden zeitlich kontrolliert und auch sie müssen ihre Verfahren beenden. Mancher Richter am Amtsgericht sieht seine Verfahren als Durchgangsverfahren. Egal, wie er entscheidet, eine der Parteien kann immer Berufung einlegen. Dann muss das Landgericht alles wiederholen, was der Amtsrichter schon gemacht hat. Das ist keine Motivation möglichst vollständige Aufklärung in einer Beweisaufnahme zu betreiben. Die Zeit im Sitzungssaal fehlt für die Schreibtischarbeit, vor allem Urteil zu schreiben oder Verfügungen in Verfahren zu treffen, die von der Geschäftsstelle ausgeführt werden müssen (und dann auch wieder kontrolliert werden müssen).

Darum wird manche amtsgerichtliche Hauptverhandlung so schnell durchgeführt, dass der Angeklagte überhaupt nicht versteht, was gerade passiert und auch das gegen ihn verhängte Urteil gar nicht mitbekommt.


Rufen Sie uns an Schreiben Sie uns eine E-Mail Unsere Adresse