Beförderung und persönliche Lebensplanung eines Strafrichters


Nach 5 Jahren Studium, 3 Jahren Referendariat und einer Prädikatsnote im Staatsexamen ist man im Staatsdienst der Strafjustiz gelandet: Mit Ende 20, Anfang 30 beginnt jetzt die Lebens- und/oder Karriereplanung.

Zuerst muss nun erst einmal die Übernahme als Beamter auf Lebenszeit erreicht werden. Dann geht es um den Aufstieg, weg von der Stelle des (Straf-)Richters am Amtsgericht, hin zu weniger Arbeitsstress bei gleichem oder höherem Gehalt an das Landgericht, an das Oberlandesgericht und vielleicht dann irgendwann in eine Führungsposition. Um auf der Karriereleiter aufzusteigen, zählt nur eins, die jährlichen Erledigungsziffern. Ist die Zahl der erledigten höher als die Zahl der neu eingegangen Strafverfahren? Die Qualität der Urteile spielt hierbei keine Rolle, da kein Strafrichter leistungsmäßig nach der Qualität beurteilt werden darf.

Es zählt nur die schiere Masse. Jeder Fall ist also schnellstmöglich zu erledigen, wenn man als Strafrichter Aufstiegschancen haben will. Leider auch Ihr Strafverfahren muss schnell erledigt werden.


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