Der Staatsanwalt entscheidet meist nach Aktenlage
Ihre Ermittlungsakte türmt sich nun im Erledigungsstapel von rund 8 Millionen Ermittlungsverfahren pro Jahr bei einem Staatsanwalt. Laut Aktenlage sind Sie für die Staatsanwaltschaft der Beschuldigte, dem man im Zweifel nicht glaubt. Dagegen steht die Bekundung des Zeugen, den man im Zweifel glaubt. Aussage gegen Aussage? Gibt es eine Einstellung des Strafverfahrens? Die Staatsanwaltschaft entscheidet alleine nach der überwiegenden Verurteilungswahrscheinlichkeit. Sie sind nur der Beschuldigte mit seinen „Schutzbehauptungen“. Dagegen steht die Bekundung der Zeugen. Beschuldigte dürfen lügen, Zeugen nicht. Sie werden – meist – auch über die Konsequenzen einer falschen Aussage belehrt. Mit diesem Argument lässt sich eine höhere Glaubwürdigkeit von Zeugen generell gut begründen. Die Wahrscheinlichkeit tendiert somit meist zu einer Verurteilung.