Restrisiko


Natürlich gibt es auch zahlreiche Strafverfahren, bei denen alle beteiligten Polizisten, Staatsanwälte und Strafrichter jeden Tag aufs Neue Ihr Bestes leisten, alles fehlerfrei läuft und die Strafjustiz gut funktioniert. Nach unserer Wahrnehmung werden über 80 bis 90 % der Strafverfahren zwischen ordentlich bis sehr gut von Polizei, Staatsanwaltschaft und Strafgerichten bearbeitet.

Als Beschuldigter oder Angeklagter ist dies aber kein Trost, wenn das eigene Strafverfahren zu den restlichen gehört, die nicht so bearbeitet werden und Sie dann jahrelang unschuldig inhaftiert sind.

Wenn Sie Beschuldigter sind, dessen Ermittlungsverfahren:

  • von einem interessierten und engagierten Polizeibeamten ermittelt wird, der Sie zuerst korrekt über Ihre Rechte als Beschuldigter belehrt, der sich dann die Mühe und Arbeit macht, nicht nur Belastendes, sondern auch Entlastendes zu erforschen,
  • danach von einem lebenserfahrenen Staatsanwalt mit Gespür und Verständnis für außergewöhnliche Abläufe und Situationen und kritischer Hinterfragung von Zeugenaussagen und möglichen Fehlern bei der polizeilichen Ermittlungsarbeit geprüft wird,
  • von einem erfahrenen Strafverteidiger vertreten werden, der mit Erfahrung, Können und Einsatz, Ihre persönliche Situation in den Mittelpunkt seiner Arbeit stellt, Ermittlungsfehler und Falschaussagen herausarbeitet, sowie Entlassendes ermittelt,
  • von einem kritischen und erfahrenen Strafrichter entschieden wird, der genaue Aktenkenntnis hat, der gut vorbereitet mit Offenheit gegenüber Ihrer Aussage als Angeklagter, und Zeugenaussagen genau auf Widersprüche zu früheren Aussagen überprüft, der noch dazu offen bleibt für Zweifel, mit gesunder Distanz zur Staatsanwaltschaft,
  • dann haben Sie gute Chancen, freigesprochen zu werden, wenn Sie unschuldig sind

Sofern Sie Zweifel haben, dass dieser Best Case in Ihrem Ermittlungs- oder Strafverfahren eintritt, Ihr Strafrichter vielleicht einen schlechten Tag hat oder Sie auf Nummer Sicher gehen wollen, sollten Sie auf die Regeln von Ermittlungsverfahren vorbereitet und gewappnet sein.


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