Restrisiko
Es gibt zahlreiche Strafverfahren, bei denen alle beteiligten Polizisten, Staatsanwälte und Strafrichter jeden Tag aufs Neue Ihr Bestes leisten, alles fehlerfrei läuft und die Strafjustiz gut funktioniert. Nach unserer Wahrnehmung werden über 80 bis 90 % der Strafverfahren zwischen ordentlich bis sehr gut von Polizei, Staatsanwaltschaft und Strafgerichten bearbeitet.
Vor allem die Digitalisierung ist in manchem Bezirken rasant vorangeschritten und alle arbeiten mit. Die Vereinfachung der täglichen Arbeit mit digitalen Akten, statt mit Papierakten, wird von allen Seiten gelobt. Ob damit auch eine (noch) bessere juristische und vor allem abwägende Arbeit einhergeht, bleibt abzuwarten.
Als Beschuldigter oder Angeklagter ist dies aber kein Trost, wenn das eigene Strafverfahren zu den Verfahren gehört, die nicht so bearbeitet werden oder Sie sogar jahrelang unschuldig inhaftiert sind. Justicia ist blind, denn Menschen bearbeiten die Strafanzeigen, sie klagen an und sie sprechen Urteile.
Vor allem aber sind in den meisten Strafverfahren Menschen als Zeugen die einzigen Beweismittel. Das ist enorm fehleranfällig, weil das Gehirn keine Videokamera ist. Unsere Erinnerung wird durch Erlerntes, durch Verdrängungsmechanismen und durch Gespräche mit anderen beeinflusst. Dennoch entscheiden am Ende Staatsanwälte (bei Einstellungen) oder Richter (bei Urteilen), welchen Zeugen zu glauben ist. Psychologen warnen schon lange, dass diese Art der Wahrheitsfindung enorm fehleranfällig ist – bisher ohne Erfolg.
Wenn Sie Beschuldigter sind, dessen Ermittlungsverfahren:
- von einem interessierten und engagierten Polizeibeamten ermittelt wird, der Sie zuerst korrekt über Ihre Rechte als Beschuldigter belehrt, der sich dann die Mühe und Arbeit macht, nicht nur Belastendes, sondern auch Entlastendes zu erforschen,
- danach von einem lebenserfahrenen Staatsanwalt mit Gespür und Verständnis für außergewöhnliche Abläufe und Situationen und kritischer Hinterfragung von Zeugenaussagen und möglichen Fehlern bei der polizeilichen Ermittlungsarbeit geprüft wird,
- von einem erfahrenen Strafverteidiger vertreten werden, der mit Erfahrung, Können und Einsatz, Ihre persönliche Situation in den Mittelpunkt seiner Arbeit stellt, Ermittlungsfehler und Falschaussagen herausarbeitet, sowie Entlassendes ermittelt,
- von einem kritischen und erfahrenen Strafrichter entschieden wird, der genaue Aktenkenntnis hat, der gut vorbereitet, mit Offenheit für Ihre Aussage als Angeklagter, und Kritikfähigkeit die Zeugenaussagen genau auf Widersprüche zu früheren Aussagen überprüft, der noch dazu offen bleibt für Zweifel, mit gesunder Distanz zur Staatsanwaltschaft,
- dann haben Sie gute Chancen, freigesprochen zu werden, wenn Sie unschuldig sind
Sofern Sie Zweifel haben, dass dieser Best Case in Ihrem Ermittlungs- oder Strafverfahren eintritt, Ihr Strafrichter vielleicht einen schlechten Tag hat oder Sie auf Nummer Sicher gehen wollen, sollten Sie auf die Regeln von Ermittlungsverfahren vorbereitet und gewappnet sein.
Polizisten, Staatsanwälte, Richter, alle, die den Strafverfolgungsbehörden zuzurechnen sind, werden nicht dafür bezahlt, dass sie Unschuldige finden. Darum ist es menschlich, dass ihr Augenmerk immer auf der Schuld liegt und diese Schuld gesucht wird. Natürlich gibt es dabei auch Ermittler, die sorgfältig und abwägend Zeugenaussagen prüfen. Aber, der Regelfall sieht anders aus.
Darum haben Strafverfahren ganz andere Regeln, als in Krimis oder Gerichtssendungen dargestellt. Es ist schwer, die eigenen Unschuld zu beweisen – selten läuft eine Kamera mit und zeichnet alles auf. Viele Beschuldigte stellen die Frage:
„Wie soll ich meine Unschuld beweisen, wenn ich keine Beweise habe?“
Das ist eine der zentralen Fragen eines Strafverfahrens und die Regeln, dies zu versuchen, kennen nur erfahrene Verteidiger.