Strafrichter am Amtsgericht


Nach 5 Jahren Studium, 3 Jahren Referendariat und einer Prädikatsnote im Staatsexamen ist man im Staatsdienst der Strafjustiz gelandet: Mit Ende 20, Anfang 30 beginnt jetzt die Lebens- und/oder Karriereplanung, man wurde als Richter auf Probe bei der Justiz eingestellt und ist als Strafrichter am Amtsgericht eingesetzt.

Zuerst muss nun die Übernahme als Beamter auf Lebenszeit erreicht werden. Bei der bayerischen Justiz werden die Volljuristen sowohl am Gericht, als auch bei der Staatsanwaltschaft eingesetzt, meist müssen einige Jahr bei der Staatsanwaltschaft verbracht werden, bevor sich die Chance bietet, wieder als Richter tätig zu werden.

Ist also die Richterstellung auf Lebenszeit erreicht, geht es um den Aufstieg, weg von der Stelle des Strafrichters am Amtsgericht, hin zu weniger Arbeitsstress an das Landgericht, an das Oberlandesgericht und vielleicht dann irgendwann sogar in eine Führungsposition. Um auf der Karriereleiter aufzusteigen, zählt nur eins, die jährlichen Erledigungsziffern. Ist die Zahl der erledigten höher als die Zahl der neu eingegangen Strafverfahren?

Die Qualität der Urteile spielt hierbei keine Rolle, da kein Strafrichter leistungsmäßig nach der Qualität beurteilt werden darf.

Es zählt nur die schiere Masse. Jeder Fall ist also schnellstmöglich zu erledigen, wenn man als Strafrichter Aufstiegschancen haben will. Leider muss auch Ihr Strafverfahren schnell erledigt werden.

Erfahrene alte Routiniers und Profis dürften diese Massen und Berge an Strafverfahren mit ihrer Erfahrung und Routine noch halbwegs bewältigen und meist ein gerechtes Urteil sprechen. Leider sitzen dort aber auch Berufsanfänger, frisch vom 2. Juristischen Staatsexamen und kaum richterlicher Erfahrung. Möglicherweise auch deshalb, weil die Arbeit genauso hart ist, wie sie klingt und erfahrene, ältere Strafrichter sich diese Belastung nicht antun wollen oder auch körperlich und mental nicht mehr können.

Diese Berufsanfänger werden vom Richterkollegium des Amtsgerichts, wo sie zunächst kein eigenes Stimmrecht haben, manchmal nicht nur als Strafrichter eingesetzt, sondern gleichzeitig und zusätzlich als Haftrichter-, Bußgeld-, Ordnungswidrigkeiten-, und Ermittlungsrichter.

Manchmal werden die Stellen des Strafrichters am Amtsgericht auch geteilt und der einzelne Richter übernimmt auch zivilrechtliche Verfahren, vielleicht sogar Betreuungsrecht. Dann kommen zu der ganzen Arbeit noch zahlreiche Besuche in Kliniken obendrauf.

Auch in Ihrem Strafverfahren könnte ein Berufsanfänger über Sie urteilen. Konnte oder wollte Ihr Strafrichter Ihre Strafakten nur schnell lesen, weil schon gleichzeitig Polizei, Staatsanwalt und Vorgeführte für die Eröffnung eines Haftbefehls in anderer Sache auf ihn warten  und er derweil noch das Protokoll, Belehrungen, Dolmetscher und Haftaufnahme vorzubereiten hat?

Sowohl das Berufsethos als auch der Wille und die Anstrengung vieler Staatsanwälte und Strafrichter, wenn auch nicht aller, ist für uns in vielen Ermittlungs- und Strafverfahren gut erkennbar. Manche nehmen auch Arbeit mit nach Hause, arbeiten auch samstags und sonntags um ihre Fälle abzuarbeiten.

Wir wissen, wie beschwerlich die Digitalisierung vorangeht, und was den Richtern (und Staatsanwälten) abverlangt wird. Die Freude an der Arbeit kann völlig verloren gehen, wenn die Arbeitsmittel nicht funktionieren und die Abläufe veraltet und zäh sind. Dazu kommt naturgemäß erhebliche Kritik an der Arbeit, beflügelt durch die sozialen Medien – das führt zu Frustrationen.

Wenn der Gesetzgeber mit immer neuen Strafvorschriften die Strafjustiz regelrecht mit zusätzlichen Strafverfahren überflutet und gleichzeitig diese sowohl personell als auch finanziell ausbluten lässt, sind Fehler und Fehlurteile unvermeidlich.


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