Strafrichter am Amtsgericht - Dort sitzen nur Routiniers?
Erfahrene alte Routiniers und Profis dürften diese Massen und Berge an Strafverfahren mit ihrer Erfahrung und Routine noch halbwegs bewältigen und meist ein gerechtes Urteil sprechen. Leider sitzen dort aber oft Berufsanfänger, frisch vom 2. Juristischen Staatsexamen und kaum richterlicher Erfahrung. Möglicherweise auch deshalb, weil die Arbeit genauso hart ist, wie sie klingt und erfahrene, ältere Strafrichter sich diese Belastung nicht antun wollen oder auch körperlich und mental nicht mehr können. Diese Berufsanfänger werden vom Richterkollegium des Amtsgerichts, wo sie zunächst kein eigenes Stimmrecht haben, manchmal nicht nur als Strafrichter eingesetzt, sondern gleichzeitig und zusätzlich auch als Haftrichter-, Bußgeld-, Ordnungswidrigkeiten-, und Ermittlungsrichter.
Auch in Ihrem Strafverfahren könnte ein Berufsanfänger über Sie urteilen. Konnte oder wollte bereits Ihr Strafrichter Ihre Strafakten kaum mehr lesen, weil schon gleichzeitig Polizei, Staatsanwalt und Vorgeführte für die Eröffnung eines Haftbefehls im Gerichtsgebäude sind und er derweil noch das Protokoll, Belehrungen, Dolmetscher und Haftaufnahme vorzubereiten hat?
Sowohl das Berufsethos als auch der Wille und die Anstrengung vieler Staatsanwälte und Strafrichter, wenn auch nicht aller, ist für uns in vielen Ermittlungs- und Strafverfahren oft erkennbar. Manche nehmen auch Arbeit mit nach Hause, arbeiten auch samstags und sonntags um ihre Fälle abzuarbeiten.
Aber wenn der Gesetzgeber mit immer neuen Strafvorschriften die Strafjustiz regelrecht mit zusätzlichen Strafverfahren überflutet und gleichzeitig diese sowohl personell als auch finanziell ausbluten lässt, sind Fehler und Fehlurteile unvermeidlich.