Verhandlung vor dem Strafgericht - Zeit um die Wahrheit zu finden?


Die meisten Strafverfahren werden beim einfachen Strafrichter, also dem Einzelrichter am Amtsgericht angeklagt. Dieser Einzelrichter ist alleine zuständig bei einer zu erwartenden Freiheitsstrafe von maximal zwei Jahren. Bis vier Jahre Freiheitsstrafe darf ein Richter am Amtsgericht zusammen mit zwei Schöffen als Vorsitzender des Schöffengerichts verhängen. In der Regel ertrinkt er in Fällen und Arbeit. Um nicht völlig in Arbeit unterzugehen, müssen einzelne, kleine Strafverfahren schnell abgearbeitet und mit Urteil beendet werden. Maximal zwei bis drei Stunden Verhandlung je Strafverfahren sind da schon zu viel.

Neben den vielen, in jeder Woche abzuurteilenden Strafverfahren, muss dieser Strafrichter noch zahllose Verfahren aus dem Ordnungswidrigkeitenrecht bearbeiten. Nicht nur einfache 08/15 Verfahren aus dem Straßenverkehrsrecht bei denen es oft nur um wenig geht, sondern auch aus komplexen und exotischen Nebengebieten, von denen er vorher noch nie etwas gehört oder gelesen hat.

Vielleicht ist dieser Strafrichter auch noch zusätzlich Ermittlungsrichter? Dann heißt es, alles muss immer sofort und schnell gehen:

Ständige Vorlage von Durchsuchungs-, Telefonüberwachungsbeschlüssen, Beschlagnahmeanordnungen oder -bestätigungen. Alles zwischen den laufenden Strafverhandlungen, der Urteilsabfassung, Bewährungsanhörungen (vielleicht sogar in einem Gefängnis, was mit Fahrtzeit verbunden ist) usw. Falls diese Arbeitsbelastung immer noch nicht reicht, so ist er an Ihrem Verhandlungstag vielleicht noch vertretungsweise Haftrichter. Während den laufenden Verhandlungen warten dann vorläufig Festgenommene auf die erste und wichtigste Weichenstellung in deren Strafverfahren, die Verhandlung über die Anordnung der Untersuchungshaft.

Monatelange Untersuchungshaft oder Freiheit? Diese Arbeit ist sehr fordernd und anspruchsvoll. Stimmt genau. Der Richter kann die Verhandlungen in den Fällen planen, in denen er als Strafrichter zuständig ist. Alles andere ist nicht planbar und völlig fremdbestimmt. Eine Hauptverhandlung ist nie vollständig planbar, sie birgt Ungewissheiten. Es lang schon, wenn ein Verfahrensbeteiligter nicht erscheint oder sich verspätet und nicht nur der Tag, die ganze Woche leidet unter der Verzögerung.

Eine völlig andere Welt scheint beim Landgericht/Schwurgericht oder gar Oberlandesgericht zu herrschen, wenn Presse und Fernsehen über die Verfahren ausführlich berichten. Dann scheinen plötzlich Zeit und Verfahrenskosten keine Rolle zu spielen, um die Wahrheit zu erforschen.

Leider sind aber nicht der Rockerboss Kadir Padir vor dem Landgericht Berlin mit 300 Verhandlungstagen und 5 Jahren Verfahrensdauer und auch keine Beate Zschäpe mit ebenfalls mehr als 5 Jahren Verfahrensdauer und Verfahrenskosten von 37 Millionen Euro vor dem Oberlandesgericht München Beispiele für den üblichen Aufwand einer Hauptverhandlung.

Sie und Ihr Fall kommen vor das Amtsgericht. Auf den gewaltigen Aktenberg des Strafrichters, der Ihren Fall am besten an einem Vormittag mit einem Urteil beenden soll. Wenig Zeit, um die Wahrheit und ein gerechtes Urteil zu finden.

Schon ein zweiter Verhandlungstag in einem schlichten Strafverfahren, geht zu Lasten der anderen Verfahren. Neben den Fällen müssen Richter erheblichen Verwaltungsaufwand mitbetreiben. Zwar stehen ihnen Geschäftsstellen zur Verfügung aber die digitale Akte bringt eine hohes Maß an eigener Arbeit mit sich. Wenn die anzuwendende Software dann besonders kompliziert ist und vielleicht auch sehr fehleranfällig, verliert der einzelne Richter in der Woche noch ein paar Stunden, in denen er die Arbeit nicht erledigen kann, weil die EDV nicht funktioniert.

Das alles zeigt, wie schwierig es in der Praxis ist, sich auf jeden einzelnen Fall intensiv einzulassen; manchmal ist es überhaupt nicht möglich, zu Lasten der Wahrheit.


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