Wer angezeigt wird, ist immer Beschuldigter, der im Zweifel lügt


Durch die Strafanzeige wird der Angezeigte in der polizeilichen Ermittlungsakte rein formal zum Beschuldigten und bleibt dies regelmäßig für die gesamte Dauer des Ermittlungs- und Strafverfahrens. Der Beschuldigte, der zu den erhobenen Vorwürfen nichts sagen muss und wenn er etwas sagt, wird es wohl eine Schutzbehauptung bzw. Lüge sein. Allein durch die Anzeige gegen Sie, hat sich der Ausgang des Strafverfahrens zu Ihren Ungunsten signifikant verschoben. Der Angezeigte ist und bleibt meist der Beschuldigte, weil er angezeigt wurde. Diesen Zirkelschluss zu durchbrechen, bedarf es Erfahrung, Wissen und Hartnäckigkeit.


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