Wer angezeigt wird, ist immer Beschuldigter, der im Zweifel lügt


Durch die Strafanzeige wird der Angezeigte in der polizeilichen Ermittlungsakte rein formal zum Beschuldigten und bleibt dies regelmäßig für die gesamte Dauer des Ermittlungs- und Strafverfahrens. Der Beschuldigte muss zu den Vorwürfen etwas sagen. Wenn er etwas sagt, wird es wohl eine Schutzbehauptung bzw. Lüge sein. Allein durch die Anzeige gegen Sie, hat sich der Ausgang des Strafverfahrens zu Ihren Ungunsten signifikant verschoben. Der Angezeigte ist und bleibt meist der Beschuldigte, weil er angezeigt wurde. Diesen Zirkelschluss zu durchbrechen, bedarf es Erfahrung, Wissen und Hartnäckigkeit.

Die Mitteilung, Beschuldigter in einem Strafverfahren zu sein, ist ein Schock. Sie verursacht Angst und Hilflosigkeit.

Wie bei den meisten fremden Situationen, bemühen heute Beschuldigte sofort das Internet und suchen nach Antworten auf ihre bangen Fragen.

Gleichzeitig scheinen Kenntnisse aus den sozialen Netzwerken und Reality-Shows der Fernsehsender dem Einzelnen Sicherheit zu vermitteln.

Krimis zeigen, wie gewissenhafte Ermittler mit viel Aufwand und Verständnis für die betroffenen Personen in einem Kriminalfall den Schuldigen suchen und meist finden. Es gibt oftmals Verdächtige, die aufwendig und aufmerksam überprüft werden, bis endlich der echte Täter gefasst ist.

Ein Beschuldigter scheint sich also auf solche gewissenhafte Polizeibeamte verlassen zu können.

Hinzukommen Gerichtsshows, die Angeklagten viele Rechte gewähren. Die dürfen reden, wie sie wollen – oftmals auch wann sie wollen. Die dürfen lautstark ihre Unschuld erklären und werden gehört.

Angeklagte dürfen sogar ungehindert Zeugen befragen und bekommen die Antworten, die sie hören wollen. Manchmal werden Zeugen hart bedrängt und ändern ihre Aussage.

Das alles hat nichts mit der Realität zu tun.

Wer sich auf seine Kenntnisse aus den Medien verlässt, sieht das Risiko gar nicht, das er eingeht.

Natürlich funktioniert unser Rechtssystem und Ermittlungsverfahren werden nicht schlampig geführt. Aber die Stellung eines Beschuldigten ist immer die schwächste Stellung im gesamten Strafverfahren. Die Suche nach der Schuld ist einfach, wie es das Wort schon sagt, wenn es einen Beschuldigten gibt.

Wenn die ersten Ermittlungsergebnisse belastend sind, und sei es nur die Aussage eines einzelnen Zeugen, wird aus dem Beschuldigten schnell der Schuldige.

Viele denken, sie könnten eigene Ermittlungen anstellen, befreundete Zeugen kontaktieren und diese auffordern, etwas zu schreiben, was sie entlastet. Dabei werden manchmal sogar Ermittlungsergebnisse weitergegeben, um die Notwendigkeit einer entlastenden Aussage zu unterstreichen.

Das alles ist heikel, denn es birgt das Risiko, dass eine Verdunkelung unterstellt wird. Ein Beschuldigter, der wenn auch unbedarft und ehrlich, andere um Hilfe zu seiner Entlastung bittet, macht sich verdächtigt. Die Ansicht, dass einzig die Ermittlungsbehörden Beweise erheben dürfen, ist bei Strafverfolgern weit verbreitet. Derartige Beweismitteln wird gerne vorab die Fehlerhaftigkeit  unterstellt.

Verdunklung ist zudem ein Haftgrund und das ist ein erhebliches Risiko.

Die Spielregeln kann der unvermittelt Beschuldigte nicht kennen und nur wenige sind Berufsverbrecher mit zahlreichen Vorstrafen und Erfahrungen mit der Strafjustiz.

Derartiges Verhalten als Beschuldigter, mithilfe des Internets Informationen zu erhalten und sich eine anwaltliche Vertretung erst einmal zu sparen, führt in eine Desaster.

Es wäre schon sinnvoll, sich sofort einmal eine Gerichtsverhandlung anzusehen. Eine echte Strafverhandlung hat absolut nichts mit den Gerichtssendungen zu tun. Es ist ein strenger Ablauf, mit genauen Zeiten, wann wer etwas sagen darf und vor allem wie er es sagen darf. Darauf zu vertrauen, dass man in einem aufsehenerregenden Prozess freigesprochen wird, ist wie Glücksspiel. Das Risiko bereits als Beschuldigter zahlreiche, nicht mehr zu korrigierende Fehler zu begehen, im Vertrauen auf die eigene Kenntnis, ist immens hoch.

Darum ist es wichtig, die Fatalität des Beschuldigtenstatus zu kennen und sich erfahrene Hilfe zu holen. Nur so können schwerwiegende und nicht mehr korrigierbare Fehler vermieden werden.


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