Wer zuerst anzeigt, ist immer Zeuge. Ein Opfer und zugleich Anzeigeerstatter sagt im Zweifel die Wahrheit
Jedes Strafverfahren beginnt mit einer Strafanzeige und definiert bzw. strukturiert damit die Ermittlungsakte der Staatsanwaltschaft. Derjenige, der als erster Anzeige erstattet, startet ein Ermittlungsverfahren als sogenannter „Anzeigeerstatter“ und damit als Opfer einer Straftat. Als Opfer einer Straftat sind Sie daher regelmäßig, wir meinen sogar meist bleibend, prozessrechtlich ein Zeuge.
Polizisten, Staatsanwälte und Strafrichter sind in der Regel nicht darauf geschult, Falschaussagen von Zeugen zu erkennen und aufzudecken.
In ihrer Ausbildung ist dafür schlicht und ergreifend kein Platz vorgesehen. Im Ergebnis führt dies dazu, dass dafür nicht Geschulte über die Glaubwürdigkeit von Zeugen entscheiden und darüber, ob jemand aufgrund einer (falschen) Zeugenaussage lebenslang eingesperrt wird oder auch nicht. Auch aufgrund dieser fehlenden Qualifikation von Strafrichtern, Falschaussagen wissenschaftlich fundiert zu erkennen, tritt aussagepsychologisch vor Gericht regelmäßig die Situation auf, dass Opfern (= Anzeigenerstattern), ihre Zeugenaussage regelmäßig geglaubt wird, auch wenn ihre Aussagen noch so widersprüchlich, inkonsistent oder offensichtlich falsch sind. Auch scheinbaren Opfern glaubt man. „Niemand zeigt andere ohne Grund oder zu Unrecht an.“ Dieser Grundgedanke hat vor einem Strafgericht ein Gewicht, das nur mit sehr viel Verteidigerarbeit zu erschüttern ist.