Entlassung nach der Hälfte der Freiheitsstrafe

Wann ist die Entlassung nach der Hälfte möglich?


Bei Verurteilten, die zum ersten Mal eine Haftstrafe verbüßen, gibt es grundsätzlich die Möglichkeit, nach der Hälfte der verhängten Freiheitsstrafe aus der Strafhaft entlassen zu werden. Der Rest der Strafe wird dann zur Bewährung ausgesetzt (sogenannte Halbstrafe). Der Regelfall liegt vor, wenn die verhängte Strafe nicht mehr als zwei Jahre Freiheitsentzug beträgt. Die Halbstrafe ist allerdings auch bei höheren Freiheitsstrafen möglich, wenn besondere Voraussetzungen vorliegen.


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