Strafvollzug

Anwaltliche Hilfe im Strafvollzug


Wie und in welchem Bundesland bzw. in welcher Justizvollzugsanstalt die Freiheitsstrafe vollstreckt wird, ist im Vollzugsrecht geregelt.

Das eingesperrte Leben in einer Justizvollzugsanstalt ist grundsätzlich hart. Die Schwere der Haftbedingungen unterscheidet sich aber teils erheblich, nicht nur zwischen den Bundesländern, sondern auch teilweise zwischen einzelnen Justizvollzugsanstalten oder forensischen Kliniken. Der Strafvollzug in Bayern wird hier grundsätzlich als besonders hart wahrgenommen. Die Verlegung in eine andere Justizvollzugsanstalt oder Vollzugslockerungen wie Ausgang oder Hafturlaub bzw. die Verlegung in den offenen Vollzug (sogenannte Freigänger) können die Zeit in einer Justizvollzugsanstalt erheblich weniger belastend gestalten. Beispielsweise dürfen Freigänger tagsüber und am Wochenende die Justizvollzugsanstalt verlassen. Nur die Nächte müssen an Werktagen in der Justizvollzugsanstalt verbracht werden.

Für diese Anträge sind tiefgreifende Kenntnisse und langjährige Erfahrung in der Strafvollstreckung notwendig, um Erfolg zu haben. Deshalb sollten Sie unbedingt einen Strafverteidiger mit fundierten Kenntnissen im Vollzugsrecht zurate ziehen, um die Haft so erträglich und kurz als möglich zu gestalten. GLÜCK – Kanzlei für Strafrecht hat die Experten für das Strafvollzugsrecht. Wir betreuen regelmäßig Mandanten in Haft und erzielen hier überdurchschnittliche Erfolge.


Rufen Sie uns an Schreiben Sie uns eine E-Mail Unsere Adresse