Vorzeitige Haftentlassung

Rechtsberatung zur vorzeitigen Haftentlassung


Nicht jede Freiheitsstrafe muss bis zum letzten Tag vollständig im Gefängnis verbüßt werden. Anträge auf eine vorzeitige Entlassung nach 6 Monaten, einem Drittel, der Hälfte oder 2 Dritteln der ausgeurteilten Strafe sind möglich. Um die Erfolgschancen dieser Anträge zu erhöhen, empfiehlt es sich, diese von einem erfahrenen Strafverteidiger stellen und begründen zu lassen.


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