Vorzeitige Haftentlassung
Rechtsberatung zur vorzeitigen Haftentlassung
Nicht jede Freiheitsstrafe muss bis zum letzten Tag vollständig im Gefängnis verbüßt werden. Anträge auf eine vorzeitige Entlassung nach 6 Monaten, einem Drittel, der Hälfte oder 2 Dritteln der ausgeurteilten Strafe sind möglich. Um die Erfolgschancen dieser Anträge zu erhöhen, empfiehlt es sich, diese von einem erfahrenen Strafverteidiger stellen und begründen zu lassen.