FAQ – Häufige Fragen im Strafrecht

In unserem FAQ-Bereich haben wir die wichtigsten Fragen aus unserer täglichen Praxis als Strafverteidiger für Sie zusammengefasst. Diese Antworten bieten Ihnen eine erste Orientierung und verlässliche Informationen direkt aus der Praxis.

Bitte beachten Sie: Diese Antworten dienen der ersten Information. Sie ersetzen keine individuelle, strategische Rechtsberatung für Ihren spezifischen Fall.

Hausdurchsuchung

Was sollte ich bei einer Hausdurchsuchung tun?

•          ruhig bleiben

•          keine Widerstandshandlungen

•          nichts unterschreiben

•          keine Angaben zur Sache machen

Wann darf überhaupt eine Hausdurchsuchung stattfinden?

In der Regel nur mit richterlichem Beschluss und bei einem konkreten Tatverdacht. Rechtsgrundlage ist u. a. § 102 StPO.

Braucht die Polizei immer einen Durchsuchungsbeschluss?

Grundsätzlich ja. Die Maßnahme erfolgt meist auf Basis eines richterlichen Beschlusses, z. B. nach § 102 StPO. Nur bei Gefahr im Verzug geht es auch ohne.

Darf die Polizei einfach so meine Wohnung durchsuchen?

Nein. In der Regel braucht die Polizei vorher einen richterlichen Durchsuchungsbeschluss. Darin muss genau stehen, warum durchsucht wird und welche Beweise oder Tatmittel gesucht werden. Ohne Beschluss ist eine Durchsuchung nur in echten Ausnahmesituationen erlaubt.

Was darf die Polizei bei einer Durchsuchung konkret machen?

Die Polizei darf nur nach den Dingen suchen, die im Beschluss genannt sind. Sie darf Schränke, Zimmer und auch Datenträger durchsuchen – aber nicht wahllos alles mitnehmen. Sie darf auch alle Anwesenden in einem Zimmer lassen, man hat nur das Recht auf einen unbeteiligten Zeugen. Ein eigenes Anwesenheitsrecht während der Durchsuchung besteht nicht.

Darf die Polizei mein Handy mitnehmen?

Ja. Elektronische Geräte werden häufig als Beweismittel sichergestellt oder beschlagnahmt.

Darf die Polizei mein Handy per Fingerabdruck entsperren?

Das ist rechtlich umstritten. Teilweise wird vertreten, dass körperliche Mitwirkung (z. B. Fingerauflegen) zulässig sein kann – hier kommt es stark auf den Einzelfall an.

Was passiert, wenn die Hausdurchsuchung rechtswidrig war?

Die Durchsuchung findet statt, selbst wenn sie unzulässig sein sollte, aber: Die Rechtmäßigkeit kann gerichtlich überprüft werden. In manchen Fällen dürfen gefundene Beweise dann nicht verwendet werden, die sichergestellten oder beschlagnahmten Sachen müssen zurückgegeben werden. Außerdem kommen Schadensersatzansprüche in Betracht.

Muss ich aktiv mithelfen oder Passwörter herausgeben?

Nein. Du musst dich nicht selbst belasten. Angaben oder aktive Mitwirkung (z. B. Passwort nennen) sind grundsätzlich nicht verpflichtend. Auch eine Unterschrift ist nicht verpflichtend.

Wann liegt wirklich „Gefahr im Verzug“ vor?

Nur dann, wenn es zeitlich wirklich nicht mehr reicht, einen Richter zu erreichen – etwa weil Beweise sofort vernichtet werden könnten. Wichtig: „Gefahr im Verzug“ wird oft behauptet, ist aber rechtlich streng zu prüfen und nicht automatisch gegeben.

Kann ich mich nachträglich gegen die Hausdurchsuchung wehren?

Ja. Sie können die Maßnahme gerichtlich überprüfen lassen. Das ist besonders sinnvoll, wenn Zweifel an der Rechtmäßigkeit bestehen. Dann legen Sie Beschwerde zum zuständigen Ermittlungsrichter am Amtsgericht ein und begründen, warum die Maßnahme unzulässig und vielleicht auch unbegründet war.

Bargeldverbot

Kommt ein Bargeldverbot in Deutschland?

Nein. Ein vollständiges Bargeldverbot ist derzeit (noch) nicht geplant. Bargeld bleibt ein gesetzliches Zahlungsmittel, aber nur noch beschränkt.

Was ändert sich beim Bargeld ab 2027?

Ab 2027 werden Bargeldzahlungen ab 10.000,00 Euro genau staatlich überprüft und gelten als verboten.

Was ist die geplante Bargeldobergrenze?

Die Grenze ist 9.999,99 Euro.

Darf ich weiterhin bar bezahlen?

Ja, aber nur unter 10.000,00 Euro, ab 10.000 Euro wird die Annahme von Bargeld verboten.

Bleibt Bargeld trotz neuer Regeln erlaubt?

Ja. Bargeld bleibt erlaubt, in engen Grenzen und der Austausch wird noch strenger überwacht.

Muss ich mich bei Bargeldzahlungen ausweisen?

Ja, wobei jetzt schon der Ausweis auch bei kleineren Beträgen und auch bei Zahlungen über Konten kontrolliert werden muss, zur Verhinderung von Geldwäsche.

Ist Bargeld noch anonym nutzbar?

Nur eingeschränkt. Bei kleinen Beträgen ja, bei größeren Zahlungen greifen Kontrollpflichten.

Warum führt die Europäische Union strengere Bargeldregeln ein?

Ziel ist angeblich die Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung - aber die Überprüfung der Steuerehrlichkeit wird dadurch noch leichter.

LSD & LSD-Derivate

Ist LSD in Deutschland legal oder illegal?

Ja, LSD = Lysergsäurediethylamid ist in Deutschland verboten. Herstellung, Abgabe, Besitz usw. sind nach dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG) verboten und es drohen harte Strafen.

Gibt es legales LSD in Deutschland?

In seltenen Fällen können bestimmte LSD-Derivate (also leicht chemisch veränderte Varianten) zeitweise legal sein, wenn sie noch nicht explizit in den entsprechenden Gesetzen aufgeführt sind. Da Gesetze jedoch regelmäßig angepasst werden, werden solche Substanzen oft nachträglich verboten. Das bedeutet: Was heute legal erscheint, kann morgen bereits strafbar sein

Welche Strafen drohen bei Besitz von LSD in Deutschland?

Der Besitz von LSD kann mit Geldstrafen oder Freiheitsstrafen geahndet werden. Zusätzlich drohen Nebenfolgen wie Führerscheinentzug. Die Strafe hängt von Faktoren wie Menge, Zweck (Eigenkonsum oder Handel) und Vorstrafen ab. Besonders bei größeren Mengen oder Kombination mit anderen Drogen kann es zu deutlich härteren Konsequenzen kommen, oftmals Inhaftierung.

Kann der Besitz von LSD den Führerschein kosten?

Ja, selbst der Besitz von LSD kann Auswirkungen auf den Führerschein haben. Behörden können die Fahreignung infrage stellen, was zu einem Entzug der Fahrerlaubnis führen kann – auch unabhängig von einer Teilnahme am Straßenverkehr unter Einfluss.

Wird LSD strenger bestraft als Cannabis?

Ja, in der Regel wird der Kontakt mit LSD strenger verfolgt als Cannabis. LSD zählt zu den sogenannten „härteren“ Drogen, beispielsweise Kokain oder Heroin. Entsprechend können die strafrechtlichen Konsequenzen schwerwiegender sein, insbesondere wenn größere Mengen im Spiel sind.

Was ist das Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz (NpSG) und betrifft es LSD?

Das NpSG wurde eingeführt, um ganze Stoffgruppen zu erfassen und schneller auf neue psychoaktive Substanzen reagieren zu können. lSD-Derivate können darunter fallen. Neue LSD-Derivate können daher weiterhin kurzfristig legal sein, bis sie ausdrücklich aufgenommen werden.

Warum sind manche LSD-Derivate zeitweise legal?

Das liegt daran, dass Gesetze in Deutschland sehr präzise formuliert sein müssen. Nur Substanzen, die konkret im Gesetz benannt sind, können auch strafrechtlich verfolgt werden. Chemisch leicht veränderte LSD-Varianten können daher kurzfristig nicht erfasst sein. Dieses „Hase-und-Igel-Spiel“ führt dazu, dass neue Derivate auf den Markt kommen, bevor sie gesetzlich verboten werden.

Darf man LSD für medizinische Zwecke verwenden?

In bestimmten Ausnahmefällen ist die Verwendung von LSD im medizinischen oder wissenschaftlichen Kontext erlaubt. Dies erfolgt jedoch streng reguliert und nur mit entsprechender Genehmigung. Für Privatpersonen ist eine solche Nutzung nicht zulässig.

Untersuchungshaft - Rechte von Angehörigen

Darf man jemanden in Untersuchungshaft besuchen?

Ja, Besuche im Gefängnis sind möglich. Es ist aber eine schriftliche Genehmigung des Gerichts oder der Staatsanwaltschaft notwendig. Nach dem Gesetz ist der Ermittlungsrichter des zuständigen Amtsgerichts für alle Maßnahmen während der Untersuchungshaft zuständig. Die Strafprozessordnung erlaubt jedoch die Übertragung von Prüfungen auf die Staatsanwaltschaft. Das erfolgt bei manchen Gerichten für die Überwachung von Besuchen (oder auch bei der Überwachung der privaten Post, was bedeutet, dass der zuständige Staatsanwalt alle privaten Briefe mitliest).

Manchmal werden Besuche nur mit Überwachung durch Polizeibeamte genehmigt und dazu bei ausländischer Sprache nur mit Überwachung durch einen Dolmetscher. Es darf NUR besucht werden, es darf absolut nichts mitgenommen oder übergeben werden. Bei einem Zusammenhang mit illegalen Drogen darf nur durch eine Trennscheibe besucht werden – körperlicher Kontakt ist verboten.

Viele Gefängnisse lassen privaten Besuch nur zu, wenn er vorher telefonisch vereinbart worden ist. Das ist schon eine Herausforderung, weil innerhalb der kurzen freien Telefonzeiten sehr viele anrufen und das Telefon lange besetzt ist.

Und, der Besuch darf nur stattfinden, wenn der Inhaftierte vorher jeden der Besucher auf seine Genehmigungsliste (die Besucherliste) geschrieben hat. Stimmt dort das Geburtsdatum nicht, oder der Wohnort, wird der Besuch nicht stattfinden.

Wie beantragt man eine Besuchserlaubnis für die U-Haft?

Besuche in der U-Haft müssen meist von der Staatsanwaltschaft oder dem Gericht genehmigt werden. Angehörige aber auch Freunde können die Besuchserlaubnis schriftlich oder über einen Anwalt beantragen. Wenn jemand viel Geduld hat, auch telefonisch – aber das ist der Härtetest. Erst mit der Genehmigung, die auch dem Gefängnis bekannt ist, kann ein Besuch in der Justizvollzugsanstalt stattfinden. Immerhin gibt es die Möglichkeit eines Dauersprechscheins, es wird also nur einmal der Besuch beantragt und dieser für die Dauer der Untersuchungshaft genehmigt.

Sind Telefonate in der Untersuchungshaft erlaubt?

Telefonate sind möglich, sie müssen aber durch Staatsanwaltschaft oder Gericht und die Gefängnisleitung genehmigt werden. Alle Telefonate werden überwacht und kosten Geld (vielleicht gibt es keine Überwachung bei dem Verteidiger). Besonders in den bayerischen Gefängnissen sind Telefonate meist unmöglich.

Wie oft darf man Besuch bekommen?

Das hängt vom jeweiligen Gericht und der Justizvollzuganstalt ab. Häufig sind maximal zwei Besuche pro Monat möglich. Die Zeit für derartige Besuche ist in der Regel in den ersten drei Monaten eine Stunde pro Monate, danach manchmal 2 Stunden. Die Zeiten für private Besuche dürfen die Gefängnisse selbst regeln. Information vorher ist wichtig, denn manche Anstalt erlaubt keine Besuche von Freitag – Sonntag, aus Personalgründen.

Besuchserlaubnis des Beschuldigten/U-Häftlings

Ganz wichtig ist die schriftliche Genehmigung des Beschuldigten. Es gibt eine schriftliche „Besucherliste“, nur die Namen, Adressen, Geburtsdaten der Personen, die der Inhaftierte dort aufgeschrieben hat, werden zum Besuch auch zugelassen. Wenn diese Voraussetzung nicht erfüllt ist – die übrigens für den Besucher nicht überprüfbar ist – wird er, der alle Genehmigungen und Terminvereinbarungen geduldig erlitten hat, auch zum persönlichen Treffen zugelassen. Wenn es diese schriftliche „Besucherliste“ nicht gibt, oder sich dort Fehler eingeschlichen haben: Pech gehabt, egal, wie weit man angereist ist. Der Besuch findet nicht statt. Prüfen kann das wohl vorher nur der Verteidiger.

Elektroschocker & Taser

Welche Arten von Elektroschockern sind legal?

Legal sind in Deutschland nur Kontakt-Elektroschocker mit gültigem PTB-Prüfzeichen auf dem Gerät. Distanzgeräte wie Taser unterliegen deutlich strengeren Vorschriften und sind in Deutschland den Sicherheitsbehörden vorbehalten. Die Nutzung in der Öffentlichkeit ist kaum gestattet - Besicht heißt hier nur Besitz zuhause.

Was bedeutet das PTB-Prüfzeichen bei Elektroschockern?

Das PTB-Prüfzeichen ist das Prüfzeichen der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt in Braunschweig die damit bestätigt, dass das Gerät den deutschen gesetzlichen Anforderungen entspricht und für den zivilen Gebrauch zugelassen wurde. Ohne dieses Zeichen ist ein Elektroschocker eine in Deutschland verbotene Waffe und der Besitz ist strafbar.

Wer darf einen Elektroschocker erwerben?

Der Erwerb und Besitz legaler Elektroschocker ist nur volljährigen Personen erlaubt, wenn das Gerät den gesetzlichen Anforderungen entspricht.

Braucht man für einen Elektroschocker einen Waffenschein?

Für legal zugelassene Elektroschocker mit PTB-Prüfzeichen ist (noch) kein Waffenschein erforderlich.

Darf man Elektroschocker mit sich führen?

Ein legaler Elektroschocker mit PTB-Prüfzeichen darf grundsätzlich mitgeführt werden, aber nur in einem Minimum an Stärke. Es kann aber örtliche Verbote geben, bei Veranstaltungen, im öffentlichen Raum oder in öffentlichen Gebäuden, wie Schulen, Ämter oder Gerichte.

Selbstverteidigungswaffen wie Elektroschocker oder Taser – was gilt?

Zwischen Elektroschockern und Tasern gibt es rechtliche Unterschiede. Kontakt-Elektroschocker mit PTB-Zulassung können erlaubt sein, während Taser mit Distanzfunktion für Privatpersonen in Deutschland verboten sind.

Wann darf ich den Elektroschocker einsetzen?

Der Einsatz ist grundsätzlich nur zur Selbstverteidigung im Rahmen der Notwehr erlaubt. Voraussetzung ist, dass ein gegenwärtiger Angriff vorliegt und die Verteidigung erforderlich und verhältnismäßig ist - und das ist eine sehr heikle rechtliche Prüfung.

Welche Strafen drohen bei Fehlverhalten mit dem Elektroschocker?

Bei verbotenem Besitz oder missbräuchlichem Einsatz drohen Geldstrafen oder sogar Freiheitsstrafen. Zusätzlich wird das Gerät eingezogen und es kann Schmerzensgeldansprüche geben. Auch ein generelles Waffenbesitzverbot kann drohen.

Handy-Beschlagnahme

Darf die Polizei mein Handy einfach mitnehmen?

Ja, wenn ein entsprechender Verdacht behauptet wird und die Maßnahme angeordnet ist (z. B. im Rahmen einer Hausdurchsuchung). Grundlage sind die Vorschriften zur Sicherstellung und Beschlagnahme.

Muss ich mein Handy-Passwort herausgeben?

Grundsätzlich musst du nicht aktiv an deiner eigenen Überführung mitwirken. Die Herausgabe von Passwörtern kann aber nützen - hier sollte unbedingt anwaltlicher Rat eingeholt werden.

Sollte ich jetzt selbst etwas erklären oder aussagen?

NEIN. Ohne anwaltliche Beratung solltest du keine Angaben machen – jede Aussage kann später gegen dich verwendet werden. Der Inhalt der Akten, also die Grundlage für die Wegnahme, muss geprüft werden. Erst dann macht eine Erklärung Sinn.

Bekomme ich mein Handy zurück?

Wenn nichts auf dem Gerät zu finden ist, dann bekommt der Betroffene sein Handy zurück oder – in seltenen Fällen – wenn die Anordnung der Beschlagnahme rechtswidrig war. Das kann aber Wochen, Monate oder sogar Jahre dauern.

Darf ich mein Handy währenddessen ersetzen oder neu nutzen?

Ja. Die Beschlagnahme betrifft nur das konkrete Gerät. Du darfst grundsätzlich ein neues Handy nutzen. Du darfst auch eine neue SIM-Karte anfordern oder einen ganz neuen Vertrag abschließen. Was du nicht tun solltest: Beweise vernichten, denn das ist Verdunkelung und kann schlimmstenfalls ein Haftgrund sein.

Warum wird mein Handy bei § 184b StGB beschlagnahmt?

Weil das Handy oftmals das Tatmittel ist - wie die Pistole beim Banküberfall. Ermittlungsbehörden sichern darauf gespeicherte Daten (Chats, Bilder, Downloads), um den Tatverdacht zu prüfen. Einfaches Löschen verwischt niemals alle Spuren, selbst das Zurücksetzen auf Werkseinstellungen nicht. Die größte Zahl der Betroffenen verwendet zum Suchen nach kinderpornografischen Inhalten den Browser des Mobiltelefons.

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