GLÜCK - KANZLEI FÜR STRAFVERTEIDIGUNG

ERFOLGREICHE STRAF­VERTEIDIGUNG

ERFOLGREICHE STRAFVERTEIDIGUNG...

steht und fällt mit der Wahl des richtigen Strafverteidigers.

In kaum einem anderen Rechtsgebiet sind die Folgen und Auswirkungen für Sie als Beschuldigter, Angeklagter oder auch Opfer einer Straftat weitreichender als im Strafrecht.

Die Folgen können von Freispruch über Einstellung des Verfahrens bis hin zu wirtschaftlicher Vernichtung oder vielen Jahren Freiheitsstrafe reichen.

Entscheidend für eine erfolgreiche Strafverteidigung sind die richtige Strategie und Vorgehensweise, die meist ausschließlich auf der Qualifikation und Erfahrung des Strafverteidigers oder Strafverteidigerteams beruhen. Den „besten Anwalt im Strafrecht“ haben Sie dann ausgewählt, wenn er für Sie als Mandanten das beste Ergebnis erzielt.

UNSERE ERFOLGSSTRATEGIE

Grundlage unserer Erfolgsstrategie ist die enge Fokussierung und Spezialisierung unserer Anwälte. Unsere Kanzlei ist ausschließlich auf dem Gebiet des Strafrechts und seiner Nebengebiete tätig.

Während viele Anwälte versuchen, Generalisten zu sein, und Tätigkeiten in mehreren verschiedenen Rechtsgebieten anbieten, damit aber oft nur Mittelmaß erreichen, haben wir uns auf ein einziges Rechtsgebiet spezialisiert und versuchen dort Bestleistungen zu erbringen.

Für alle anderen Rechtsgebiete verfügen wir über ein leistungsfähiges Netzwerk an Fachanwälten und können auf deren Expertise zurückgreifen.

Nach unserer Erfahrung und festen Überzeugung erreicht man das Ziel, ein guter oder gar der beste Anwalt im Strafrecht zu sein, nur dann, wenn man sich ausschließlich mit nur einer Materie beschäftigt. Dies gilt umso mehr, wenn diese Materie so vielschichtig ist wie etwa das Wirtschafts- und das Sexualstrafrecht oder die strafprozessualen Rechtsmittel wie Berufung, Revision oder Verfassungsbeschwerde.

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DURCHSCHLAGENDER ERFOLG IM STRAFRECHT STEHT UND FÄLLT MIT DER WAHL DES RICHTIGEN STRAFVERTEIDIGERS

Der beste Anwalt kann nur dann der beste Strafverteidiger für einen selbst sein, wenn er genau die Anforderungen und Fähigkeiten abdeckt, die für das jeweilige strafrechtliche Anliegen gerade notwendig sind.

Ein ausschließlich auf das Betäubungsmittelrecht spezialisierter Anwalt kann einem wenig helfen, wenn es um eine konfliktreiche Prozessverteidigung wie oft bei Sexualdelikten geht, bei der es fast ausnahmslos auf strafprozessuale Fähigkeiten ankommt.

Umgekehrt hilft einem der beste Strafverteidiger nur begrenzt weiter, wenn es im Rahmen einer Revision gegen die vorangegangene Verurteilung nur auf die Prüfung von Rechtsfragen ankommt. Ein „guter“ bzw. der „beste“ Anwalt im Strafrecht kann nur derjenige sein, der sich ganz genau auf das strafrechtliche Anliegen spezialisiert hat, das einen Mandanten konkret betrifft. Daher bieten wir für jedes strafrechtliche Anliegen einen ausgewiesenen Spezialisten.

Wir haben die Spezialisten für die Verständigungsverteidigung in Jugendstrafverfahren oder Ermittlungsverfahren, für die konfrontative Prozess- und Konfliktverteidigung vor Gericht, für die komplexe Rechtsmaterie einer Revision oder auch für die Strafverteidigung in strafrechtlichen Spezialgebieten wie dem Wirtschafts-, Betäubungsmittel-, Kapital- oder Sexualstrafrecht: Nur durch solch eine enge Spezialisierung wird die Chance auf einen größtmöglichen Erfolg in Strafverfahren deutlich erhöht.

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MEHRFACHVERTEIDIGUNG

In Ermittlungs- und Strafverfahren mit einer hohen Straferwartung oder großem öffentlichen Interesse (z.B. Sexualstrafrecht, Wirtschaftsverfahren oder Tötungsdelikte) steht dem Angeklagten oft eine Übermacht an prozessualen Gegnern gegenüber: bis zu 3 Berufsrichter, Staatsanwaltschaft, Nebenkläger, Schöffen, nicht selten auch parteiische Sachverständige bis hin zu den Medienvertretern.

Der dadurch ausgeübte Druck auf den Mandanten ist beträchtlich. Jede Fehlentscheidung und jedes Versäumnis der Verteidigung wiegt umso schwerer, als nur sehr eingeschränkte Rechtsmittel gegen Urteile von Landgerichten bestehen. Erstinstanzliche Verurteilungen durch Landgerichte sind nicht selten de facto letztinstanzliche Urteile, da es keine durchgreifenden oder effektiven Rechtsmittel gibt, mit denen man sie von einem höheren Gericht vollumfänglich überprüfen lassen könnte.

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OPTIMALE AUFSTELLUNG DES VERTEIDIGERTEAMS UND DER VERTEIDIGUNGSSTRATEGIE

Strafverfahren in Haftsachen (Untersuchungshaft) oder erstinstanzlich vor den Landgerichten erfordern spezielle Kenntnisse materieller Teilgebiete des Strafrechts (Wirtschafts-, Betäubungsmittel-, Sexual-, Steuerstrafrecht etc.). Mit Blick auf eine mögliche Revision und auf die Frage, ob sich eine zweite Chance für weitere Rechtsmittel im Falle einer Verurteilung bietet, bedarf es zusätzlich tiefgreifender Kenntnisse und Erfahrungen im Revisionsrecht. Entlastungs- oder Belastungszeugen so zu vernehmen, dass deren Aussageergebnis dem Mandanten nützt, bedarf besonderer Fähigkeiten und jahrelanger Praxis.

Gleiches gilt für die Erwiderung einer konfliktären Verhandlungsführung von Strafgericht und Staatsanwaltschaft. Auch der beste Strafverteidiger wird, insbesondere in Großverfahren oder Verfahren mit schwerwiegenden Vorwürfen, nicht in der Lage sein, alleine all das oben Genannte bestmöglich zu meistern. Deshalb bieten wir unseren Mandanten einen Spezialisten für jeden Fall und nicht für alle Fälle einen Spezialisten.

Mehrwert und Synergien zu schaffen, die es erlauben, für jedes strafrechtliche Spezialgebiet den richtigen Experten zu haben, ist gerade in größeren Strafverfahren ausschlaggebend, um Erfolg zu haben. Genau deshalb muss man sich im Strafprozess nicht auf die Verteidigung durch einen einzigen Strafverteidiger beschränken. Auch dadurch lässt sich das Ungleichgewicht gegenüber den Prozessgegnern ausgleichen.

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STRAFVERFAHREN

Eine Strafverteidigung ist sowohl für den Betroffenen als auch für uns immer ein kräftezehrendes Ringen und Kampf um das beste Ergebnis, egal ob Freispruch, Verfahrenseinstellung oder eine ausgeurteilte erträgliche Strafe.

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STRAFPROZESS

68 % der strafrechtlichen Ermittlungsverfahren werden ohne Gerichtsverfahren eingestellt. Aber 84 % der vor Gericht angeklagten Verfahren enden mit einer Verurteilung.

Eine Ursache für diese hohe Verurteilungsrate bei gerichtlichen Verfahren liegt sicherlich darin, dass gerichtliche Verfahren strukturell nicht auf die Ermittlung der Wahrheit, sondern auf ein gedealtes Urteil oder eine Verurteilung angelegt sind.

Der größte strukturelle Fehler liegt in der mangelhaften Finanz-, Zeit- und Personalausstattung der Strafgerichte, die oft aus Zeitmangel keine Qualitätsurteile fertigen können, sondern gezwungen werden Fließband- oder Dealurteile abzuliefern. Mangels Zeit bleibt hier die Wahrheit leider oft auf der Strecke. Eine Waffengleichheit zwischen Staatsanwaltschaft auf der einen Seite und Verteidigung auf der anderen Seite besteht daher oft nicht.

Eine Strafverteidigung ist deshalb meist ein harter Kampf um das beste Ergebnis für den Mandanten. Dies erfordert ein kompromissloses Einsetzen für die Rechte des Mandanten. Fehler oder fehlerhafte Anordnungen der Staatsanwaltschaft oder des Strafgerichts können dann nicht einfach widerspruchslos hingenommen werden .



Strafrichter müssen dann konsequenterweise auch wegen Befangenheit abgelehnt oder es müssen umfangreiche und zeitintensive Beweiserhebungen beantragt werden.

Diesen offenen Konflikt mit Staatsanwaltschaft oder Strafgericht scheuen viele Anwälte. Die Gründe dafür sind vielfältig: Viele Strafverfahren sind als Deal angelegt, es besteht häufig eine Scheu, vor Strafgerichten, aber auch den eigenen Anwaltskollegen als negativ beleumdeter Konfliktverteidiger dazustehen, oder aber auch die Angst vor einer Auseinandersetzung und deren Folgen.

Wir scheuen diesen Konflikt mit Staatsanwaltschaft und Strafgericht nicht, wenn wir ihn für notwendig erachten, damit unsere Mandanten vor (gerichtlichen) Fehlentscheidungen oder Fehlurteilen bewahrt bleiben. Wir widersetzen uns aber auch nicht einer sinnvollen Verfahrensabsprache (= sogenannter Deal) mit dem Strafgericht, wenn dadurch ein langwieriges und belastendes Strafverfahren abgekürzt wird und die Höhe der Strafe für unsere Mandanten deutlich fühlbar reduziert wird.



In einem Strafverfahren geht es für uns immer und ausschließlich nur um unsere Mandanten und die Auswirkungen auf ihr Leben.

Deshalb zeigen wir unseren Mandanten immer sämtliche Verteidigungsstrategien, deren Chancen wie auch die Risiken auf und geben unsere Einschätzung dazu ab.

Welchen Weg wir dann mit Ihnen beschreiten, entscheiden alleine Sie als unser Mandant. Es ist Ihr Leben und Sie müssen mit den Folgen leben können.

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ÜBERDURCHSCHNITTLICHE ERFOLGE UND ERGEBNISSE DURCH MEHRFACHVERTEIDIGUNG

Mit einem eingespielten Team von Strafverteidigern ist meist eine druckvollere Befragung der Zeugen möglich. Lügenden Belastungszeugen wird durch die gleichzeitige Befragung durch mehrere Strafverteidiger meist keine Zeit bleiben, sich eine passende oder gar falsche Antwort zu überlegen. Falschaussagen werden so schnell entlarvt. Formale und rechtliche Fehler des Strafgerichts werden durch eine Mehrfachverteidigung leichter und schneller erkannt. Verstärkt wird dies durch die Möglichkeit, während des laufenden Strafverfahrens parallel Prozesshandlungen des Gerichts oder der Staatsanwaltschaft zu beanstanden oder zu rügen, Anträge (z.B. auf Befangenheit, Absetzung des Staatsanwalts, Unterbrechung oder Aussetzung des Verfahrens) zu stellen oder Erklärungen vorzubereiten. Ihre Handlungsalternativen und -perspektiven, sei es nun die Möglichkeit eines Freispruchs oder der Einstellung des Verfahrens oder die Verbesserung der Position für die Einlegung einer Revision, wird durch ein gut abgestimmtes Team von Strafverteidigern deutlich verbessert.

BEI DROHENDER HAFT, FESTNAHME ODER HAUSDURCHSUCHUNG SIND WIR FÜR SIE 7 TAGE DIE WOCHE, 24 STUNDEN TÄGLICH UNTER 09721 3881080 ODER 0170 2976076 ZU ERREICHEN.